Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 410

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 410 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 410); 410 Gesetzblatt Teil II Nr. 63 Ausgabetag: 9. September 1961 Art des Umschlages Lade- und Löschfristen in Stunden bei Mengen bis bis bis bis über 100 t 250 t 500 t 750 t 750 t Öl und Treibstoff 14. Umschlag von dünnflüssigem Öl, Benzin, Benzol und ähnlichem 50 t je Stunde, Umschlag von mittelflüssigem öl 25 t je Stunde, Umschlag von dickflüssigem öl Massut und ähnlichem 20 t je Stunde. Einer Zuschlagfrist von 6 bis 12 Stunden ist durch die Binnenreederei zuzustimmen, wenn auf den Schiffen für die Erwärmung der Güter keine Heizeinrichtungen vorhanden sind. § 18 Bei kombiniertem Umschlag (Wechsel der Umschlagsart) wird die Lade- oder Löschfrist anteilmäßig berechnet. § 19 (1) Als Bereitstellung gilt das ladegerechte Vorlegen des Schiffes an der Lade- oder Löschstelle. (2) Treffen mehrere Schiffe zur Be- oder Entladung ein, und ist ihre gleichzeitige Be- oder Entladung nicht möglich, so gilt die Bereitstellung mit dem Eintreffen des Schiffes im Hafen oder an der Umschlagsstelle als erfolgt. § 20 Bei Teilladungen ist die Lade- oder Löschfrist der einzelnen Ladungsanteile nach ihrem Verhältnis zur Gesamtladung aufzuschlüsseln. § 21 (1) Die Verpflichtung zur Ver- und Entladung entfällt bei Fabrikkartoffeln bei Temperaturen unter minus 6 °C. (2) Als Dunkelheit im Sinne der Transportverordnung gelten die nachstehenden Zeiten: In der Zeit von Uhr bis Uhr vom 1. Januar bis 31. Januar 16.00 8.00 vom 1. Februar bis 15. Februar 17.00 8.00 vom 16. Februar bis 29. Februar 17.00 7.00 vom 1. März bis 15. März 18.00 7.00 vom 16. März bis 31. März 18.00 6.00 vom 1. April bis 15. April 19.00 6.00 vom 16. April bis 30. April 19.00 5.00 vom 1. Mai bis 15. Mai 20.00 5.00 vom 16. Mai bis 31. Juli 20.00 4.00 vom 1. August bis 15. August 20.00 5.00 vom 16. August bis 31. August 19.00 5.00 vom 1. September bis 15. September 19.00 6.00 vom 16. September bis 30. September 18.00 6.00 vom 1. Oktober bis 15. Oktober 17.00 6.00 vom 16. Oktober bis 31. Oktober 17.00 7.00 vom 1. November bis 15. November 16.00 7.00 vom 16. November bis 31. Dezember 16.00 8.00 § 22 Der Lauf der Lade- und Löschfrist ruht, b) bei stäubenden Gütern in loser Schüttung, wenn die Ver- oder Entladung infolge der Windstärke aus Gründen des Arbeitsschutzes oder volkswirtschaftlich nicht vertretbar ist, c) für die Dauer des Stillstandes, der durch zollamtliche oder sonstige staatliche Maßnahmen verursacht wird und vom Transportbeteiligten nicht zu verantworten ist, d) bei Wechsel der Lade- oder Lösch stelle, der durch gutbedingte Teilladungen oder wegen des Wasserstandes erforderlidi ist, e) für die Dauer eines infolge unabwendbaren Ereignisses (z. B. Naturkatastrophe, Gewitter, wölken-bruchartiger Regenfall) entstandenen und nicht abwendbaren Ladehindernisses. Zu § 34 der Transportverordnung: § 23 Das Schiffsliegegeld beträgt für jeden auch angefangenen halben Tag Bei Inanspruchnahme fürMotor- eines Schiffes mit für Schiffe mit güterschiffe einer Tragfähigkeit für Hilfsantrieb und Fracht-bis zu Schleppkähne dampfer 50 t 20,- DM 27,- DM 37,- DM 100 t 23,- DM 30,- DM 42,- DM 150 t 25,- DM 32,- DM 47,- DM 200 t 28,- DM 35,- DM 52,- DM 300 t 33,- DM 40,- DM 62,- DM 400 t 38,- DM 45,- DM 72,- DM 500 t 43,- DM 50,- DM 82,- DM 600 t 48,- DM 55,- DM 92,- DM 700 t 53,- DM 60,- DM lt)2, DM 300 t 58,- DM 65,- DM 112, DM 900 t 63,- DM 70,- DM 122, DM 1000 t 68,- DM 75,- DM 132,- DM über 10001 je 1001 5,- DM 5,- DM 10,- DM mehr mehr mehr § 24 Der Zuschlag beträgt je Stunde auch angefangene und je Tonne frachtpflichtiges Gewicht 0,10 DM. Der Berechnung ist die Gesamtladung des Schiffes laut Frachtbrief zugrunde zu legen. § 25 Zur Ermittlung der Fristüberschreitung sind die Transportbeteiligten und Umschlagsbetriebe verpflichtet, die Lade- bzw. Löschbescheinigung gemäß Anlage 6 ordnungsgemäß auszufüllen. § 26 (1) Bei Teilladungen hat der Transportbeteiligte bzw. Umschlagsbetrieb das Schiffsliegegeld und den Zuschlag zu zahlen, der die Fristüberschreitung verursacht hat. Haben mehrere Transportbeteiligte bzw. Umschlagsbetriebe die Fristüberschreitungen verursacht, so sind das Schiffsliegegeld und der Zuschlag anteilig, entsprechend der Teilmenge, zu berechnen. a) wenn die Be- und Entladung durch Stromabschaltungen oder -Unterbrechungen ausgeschlossen und hierfür der Be- und Entlader nicht verantwortlich ist, (2) Bei Teilladungen, die von oder nach einem Ladeoder Löschplatz abgefertigt sind, werden Schiffsliegegeld und Zuschlag nur dann erhoben, wenn die Gesamtlade- oder Löschfrist überschritten wird.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftaordnung und ihrer weltanschaulichen Grundlage, dem Marxismus-Leninismus. Feindliche können zu Handlungen führen, die offen oder getarnt dem Ziel dienen, die Entwicklung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein. Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen, ideologischen, militärischen und ökonomischen Grundlagen. der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit richten, sind Bestandteil der politischen Untergrundtätigkeit.

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