Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 391

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 391 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 391); Gesetzblatt Teil II Nr. 62 - Ausgabetag: 7. September 1961 391 kretär einberufen und vom Vorsitzenden des Beirates geleitet. Falls der Vorsitzende verhindert ist, beauftragt das Präsidium ein Mitglied in den Vorsitz. § 9 Die Leiter von Organen des Staatsapparates, Einrichtungen der volkseigenen Wirtschaft sowie wissenschaftlicher Institutionen sind verpflichtet, dem Beirat und seinen Mitgliedern Unterstützung und Hilfe bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu geben. § 10 Die Empfehlungen und Hinweise des Beirates und seines Präsidiums werden durch das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates veröffentlieht. Anordnung über das Abendstudium an den Universitäten und Hochschulen. Vom 18. August 1961 Bei der Vollendung des Aufbaues des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik erlangt das Studium neben der Berufstätigkeit wachsende Bedeutung. Die im Gesetz über den Siebenjahrptan auf dem Gebiet der Qualifizierung der Werktätigen gestellten Aufgaben erfordern, neben dem Fernstudium weitere Studienmöglichkeiten für Werktätige zu schaffen. In Verwirklichung dieser Aufgaben führen seit 1959 eine Reihe von Universitäten und Hochschulen ein Abendstudium durch. Zur Sicherung der weiteren Entwicklung dieser Studienform wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission, dem Minister der Finanzen und dem Komitee für Arbeit und Löhne folgendes angeordnet: § 1 (1) Neben dem Direkt- und Fernstudium führen die Universitäten und Hochschulen ein Abendstudium sowohl am Hochschulort als auch an geeigneten Außenstellen durch. (2) Das Abendstudium führt Werktätige zum vollen Hochschulabschluß. § 2 (1) Uber die Einrichtung eines Abendstudiums in den einzelnen Fachrichtungen entscheidet der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen auf Antrag der Universitäten und Hochschulen oder der zentralen Organe des Staatsapparates. (2) Das Abendstudium ist in den Volkswirtschaftsplan aufzunehmen. § 3 (1) Die im Abendstudium studierenden Werktätigen erhalten Arbeitszeitbegünstigung nach der Anlage 2 zur Verordnung vom 29. Juni 1961 über Arbeitszeit und Erholungsurlaub (GBl. II S. 263). (2) Die Betriebe und die Organe des Staatsapparates haben die Arbeitszeitbegünstigung im Rahmen ihrer bestätigten Arbeitskräfte- bzw. Stellenpläne durchzuführen. § 4 Werktätige im Abendstudium an den Universitäten und Hochschulen zahlen Studiengebühren entsprechend der Anordnung vom 3. September 1953 über die Gebühren im Hochschulfernstudium (ZB1. S. 448) und der Richtlinie des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen vom 1. August 1958 über die Zahlung der Studiengebühren im Hochschulfernstudium*. § 5 Alle anderen vom Staatssekretariat für das Hoch-und Fachschulwesen erlassenen Bestimmungen für das Hochschulferhstudium gelten entsprechend für das Abendstudium. § 6 Diese Anordnung tritt am 1. September 1961 in Kraft. Berlin, den 18. August 1961 Der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen Dr. G i r n u s * Abgedruckt in der Beilage „Hochschulbebtimmungen“ zur Zeitschrift „Das Hochschulwesen“ Heft 10/1958 S. 6ö Anordnung Nr. 5* über die Organisation der Altstoffwirtschaft. Erfassung von Gelatine- und Sammelknochen Vom 18. August 1961 § 1 (1) Zur Abgabe von Gelatine- und Sammelknochen an den volkeigenen Altstoffhandel oder seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet: a) Schlachtbetriebe, b) Notschlachtbeiriebe, c) volkseigene, halbstaatliche und genossenschaftliche Fleischbe- und -Verarbeitungsbetriebe, d) private Fleischverarbeitungsbetriebe, e) Fleischerhandwerksbetriebe, f) Gaststätten, Groß- und Betriebsküchen, g) Tierhalter, welche Hausschlachtungen von Rindern vornehmen. (2) Gelatineknochen sind:' a) Rinderröhrenknochen von Unter- und Oberbeinen, b) Rinderkopfknochen und Kinnbacken, c) Schulterblätter und Großrippen von Rindern und Jungrindern im Alter von mehr als 6 Monaten. (3) Sammelknochen sind Knochen von allen anderen Tieren; mit Ausnahme von Knochen, die im Autoklaven bearbeitet wurden, der Unterbeine von Ziegen, Schafen und vom Wild und der unter Abs. 2 als Gelatineknochen bezeichneten Rinderknochen. (4) Abgabepflichtig sind die unter Abs. 1 Buchstaben a bis g genannten Betriebe und Tierhalter für alle anfallenden Gelatine- und Sammelknochen, soweit diese nicht zum Verbrauch durch die Bevölkerung bestimmt sind. (5) Die Abgabe ,von Rinderunterbeinen und -kopf-knochen an den Lebensmitteleinzelhandel und -groß-handel ist verboten. (6) Die Abgabe von Gelatine- und Sammelknochen muß im Rahmen der staatlichen Planaufgabe der örtlichen Organe über den Altstoffhandel' an die verarbeitende Industrie erfolgen. (7) Knochen aus Notschlachtungsbetrieben und Freibänken bedürfen der Freigabe durch den Tierarzt. Knochen aus Tierkörperbeseitigungsanstalten sind in denselben direkt zu verarbeiten. Sie dürfen durch den Altstoffhandel nicht erfaßt werden. * Anordnung Nr. 4 (GBl. I 1909 S 287);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter per- sönlich bzw, den Offizier für Sonderaufgaben realisiert. Der Einsatz der inoffiziellen Kräfte erfolgt vorwiegend zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der Diensteinheit, zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Spekulationen auf die Nutzung von Gerichtsprozessen zur Durchführung massiver hetzerischer Angriffe gegen die sowie zur Propagierung maoistischer Auffassungen und Ziele.

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