Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 383

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 383 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 383); Gesetzblatt Teil II Nr. 61 Ausgabetag: 4. September 1961 383 im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates zur Tätigkeit der Industrie-Institute an den Universitäten und Hochschulen folgendes angeordnet: I. Aufgaben § 1 (1) Die Industrie-Institute haben die Aufgabe, sozialistische Wirtschafts- und Staats!unktionare aus den Reihen der Werktätigen, besonders der Arbeiterklasse, heranzubilden oder deren Qualifikation zu erhöhen. (2) Die Ausbildung an den Industrie-Instituten soll die Absolventen befähigen, mit den Erkenntnissen des Marxismus-Leninismus, der Ökonomie und Technik ihres Industriezweiges ausgerüstet, eine Tätigkeit in leitender Funktion innerhalb der sozialistischen Industrie oder in den Staatsorganen auszuüben. (3) Die zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates legen im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen die Fachrichtungen an den Industrie-Instituten fest und entscheiden, in welchen Fachrichtungen die Ausbildung durch geführt, neu aufgenommen oder beendet wird. II. Struktur und Lehrkörper § 2 (1) Die Industrie-Institute sind Einrichtungen der Universitäten oder Hochschulen und unterstehen direkt dem Rektor. (2) Innerhalb jedes Industrie-Instituts können, entsprechend der speziellen Aufgabenstellung, Abteilungen gebildet werden, und zwar in der Regel: eine Abteilung für naturwissenschaftliche Grundlagen, eine Abteilung für Ökonomie, Abteilung für Technik (entsprechend den Industriezweigen). § 3 (1) Der Unterricht an den Industrie-Instituten wird von Mitgliedern des Lehrkörpers der Universitäten und Hochschulen erteilt. Zugleich werden auch an bewährte Praktiker aus der sozialistischen Industrie und an Wissenschaftler aus Forschungsinstituten für ihr Spezialgebiet Lehraufträge erteiit. An den Industrie-Instituten werden die für die Durchführung des Lehrbetriebes erforderlichen Mitglieder des Lehrkörpers, Oberassistenten, Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeiter eingestellt. (2) Für die Ernennung, Einstellung, Emeritierung, Abberufung und Entlassung der Mitglieder des Lehrkörpers und der sonstigen Angehörigen der Industrie-Institute gelten die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend der bestehenden Regelung an den Instituten für Gesellschaftswissenschaften der Universitäten und Hochschulen. § 4 (1) Aus dem Kreis der Mitglieder des Lehrkörpers der Universitäten und Hochschulen werden der Direktor, der Studiendirektor und die Abteilungsleiter ernannt. Der Direktor ist in der Regel Leiter einer Abteilung des Industrie-Instituts. (2) Die Direktoren, Studiendirektoren und Abteilungsleiter der Industrie-Institute werden vom Staats- sekretär für das Hoch- und Fachschulwesen in Übereinstimmung mit dem Leiter des fachlich zuständigen zentralen Organs des Staatsapparates ernannt und abberufen. § 5 Die für die entsprechenden Industrie- und Wirtschaftszweige zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates sind verpflichtet, dem Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen geeignete, in der sozialistischen Praxis bewährte, der Arbeiter-und-Bauern-Macht ergebene Persönlichkeiten für die Lehrtätigkeit an den Industrie-Instituten vorzuschlagen. § 6 (1) Der Direktor jedes Industrie-Instituts ist dem Rektor für die politische, wissenschaftliche und administrative Leitung des Industrie-Instituts verantwortlich. Er ist Mitglied des Senats der Universität oder Hochschule. (2) Ständiger Vertreter des Direktors des Industrie-Instituts ist der Studiendirektor. (3) Der Studiendirektor ist dem Direktor für die Aufnahme der Studierenden, für die pädagogisch-methodische Arbeit am Institut, für die politisch-ideologische Erziehung der Studierenden sowie für die sonstigen Studiena-'gelegonheUen verantwortlich. (4) Jeder Abteilungsleiter ist dem Direktor des Instituts für die politische und wissenschaftliche Arbeit der Abteilung verantwortlich. § 7 (1) Zur Unterstützung und Beratung des Direktors bei der sozia*istischen Entwicklung des Industrie-Instituts ist an jedem Industrie-Institut ein Rat des Industrie-Insriluls zu bilden. Der Rai des Industrie-Instituts setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Direktor, Studiendirektor, Ab'eilungsleiter, dem Industrie-Institut angehörende Professoren im Amt einschließlich der mit der Wahrnehmung einer Professur beauftragten Hochschullehrer, Sekretär der Parteileitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands des Industrie-Instituts, Vertreter der Gewerkschaftsleitung des Industrie-Instituts, Verwaltungsleiter, Vertreter der Studentenschaft des Industrie-Instituts, Vertreter der sozialistischen Praxis. Die Vertreter der Praxis sind in Übereinstimmung mit dem Direktor von den fachlich zuständigen Organen, des Staatsapparates zu delegieren und vom Rektor zu bestätigen. In den Rat des Industrie-Instituts sind vom Rektor auf Vorschlag des Direktors des Industrie-Instituts weitere Mitglieder aus dem Kreis des Lehrkörpers der Universität oder Hochschule zu berufen. (2) Vertreter der für die Industrie-Institute der Universitäten und Hochschulen fachlich zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates bzw. Vereinigungen volkseigener Betriebe und Mitglieder des Sekretariats der zuständigen Industrie-Gewerkschaften/Gewerk-schaften haben das Recht, jederzeit an den Sitzungen des Rates des Industrie-Instituts teilzunehmen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorkommnisuntersuchung in stärkerem Maße mit anderen operativen Diensteinheiten des - Staatssicherheit , der Volkspolizei und anderen Organen zusammengearbeitet wurde.

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