Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 382

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 382 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 382); 382 Gesetzblatt Teil II Nr. 61 Ausgabetag: 4. September 1961 (2) Die Nationale Mahn- und Gedenkstätte wird durch den Direktor geleitet. Der Direktor ist für die gesamte Tätigkeit der Gedenkstätte gegenüber dem Ministerium für Kultur verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der Direktor handelt im Namen der Nationalen Mahn-und Gedenkstätte auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Bei seinen Entscheidungen ist er an die bestätigten Pläne und an die Weisungen des Ministeriums für Kultur gebunden. In allen wichtigen Fragen hat der Direktor seine Entschlüsse auf Grund kollektiver Beratung mit den leitenden Mitarbeitern zu fassen. (3) Im Falle seiner Verhinderung wird die Nationale Mahn- und Gedenkstätte durch den Stellvertreter des Direktors geleitet. (4) Alle mit leitenden Aufgaben betrauten Mitarbeiter sind in ihrem Aufgabenbereich weisungsbefugt und persönlich verantwortlich. § 4 Struktur- und Stellenplan D:r Struktur und Stellenplan der Nationalen Mahnend Gedenkstätte ist nach den gesetzlichen Bestimmungen aufzustelien und zu bestätigen. § 5 Arbeitsweise (1) Zur Verwirklichung der sozialistischen Leitungsprinzipien hat der Direktor besonders die aktive Mitarbeit der Werktätigen der Nationalen Mahn- und Gedenkstätte und der Gewerkschaftsorganisation an der Leitung der Gedenkstätte zu fördern. (2) Der Direktor hat den Haushaltsplan der Nationalen Mahn- und Gedenkstätte vor der Übergabe an das Ministerium für Kultur der Betriebsgewerkschaftsleitung zur Stellungnahme vorzulegen und mit ihr zu beraten. Die Erfüllung der Arbeitspläne ist durch regelmäßig durchzuführende Aussprachen mit den Werktätigen der Gedenkstätte zu gewährleisten. Die leitenden Mitarbeiter der Nationalen Mahn- und Gedenkstätte haben alle Möglichkeiten auszunutzen, um der Belegschaft die politischen, fachlichen und ökonomischen Zusammenhänge in Verbindung mit den Aufgaben der Gedenkstätte zu erklären. (3) Die Besetzung, die Arbeitsverteilung und die Arbeitsweise der Nationalen Mahn- und Gedenkstätte werden im Stellenplan, im Arbeitsvertcilungsplan und in der Arbeitsordnung geregelt. Die Arbeitsordnung wird durch den Direktor erlassen, nachdem sie in Zusammenarbeit mit der Betriebsgewerkschaftsleitung in einer Belegschaftsversammlung beraten wurde. In entsprechender Beratung ist von dem Direktor eine Ee-sucherordnung zu erlassen. § 6 Ernennung und Abberufung, Einstellung und Entlassung (1) Der Direktor der Nationalen Mahn- und Gedenkstätte wird durch den Minister für Kultur nach Anhören des Komitees der antifaschistischen Widerstandskämpfer in der Deutschen Demokratischen Republik ernannt und abberufen. (2) Der Stellvertreter des Direktors wird durch den D: rektor nach Zustimmung des zuständigen Stellvertreters des Ministers für Kultur eingestellt und entlassen. (3) Alle übrigen Mitarbeiter der Nationalen Mahn-und Gedenkstätte weiden von dem Direktor nach Maßgabe des bestätigten Stellenplanes und auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen eingestellt und entlassen. § 7 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Der Direktor vertritt die Nationale Mahn- und Gedenkstätte im Rechtsverkehr allein und ist zur Einzelzeichnung rechtsverbindlicher Erklärungen befugt. (2) Irn Falle der Verhinderung des Direktors wird die Nationale Mahn- und Gedenkstätte durch den Stellvertreter des Direktors vertreten, dem sodann die Rechte nach Abs. 1 zustehen. (3) Im Rahmen der ihnen erteilten Vollmachten können auch andere Mitarbeiter der Nationalen Mahn-und Gedenkstätte oder sonstige Personen diese vertreten. Solche Vollmachten, die sich nur auf einen bestimmten Aufgabenbereich beziehen können, sind vom Direktor schriftlich zu erteilen. (4) Verträge, die Verbindlichkeiten für die Nationale Mahn- und Gedenkstätte begründen, und Verfügungen über Zahlungsmittel bedürfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der Gegenzeichnung des Haushaltsbearbeiters oder seines Stellvertreters. (5) Jeder Unterschrift ist die Funktion des Zeichnenden hinzuzufügen. Anordnung über die Industrie-Institute an den Universitäten und Hochschulen. Vom 1. August 1961 Die Industrie-Institute an den Universitäten und Hochschulen dienen der Erhöhung der Qualifikation und der Heranbildung von sozialistischen Staats- und Wirtschaftsfunktionären aus den Reihen der Werktätigen, insbesondere der Arbeiterklasse. Zu diesem Zwecke sind hervorragende Kräfte, insbesondere aus der Arbeiterklasse, die sich als leitende Funktionäre der Wirtschaft, des Staatsapparates und in den demokratischen Massenorganisationen bewährt oder als Aktivisten, Erfinder und Rationalisatoren ihre Fähigkeit zu leitender Arbeit in sozialistischen Betrieben unter Beweis gestellt haben, sowie hervorragend bewährte Produktionsarbeiter sozialistischer Brigaden zum Studium zu delegieren. Die Ausbildung an den Industrie-Instituten hat auf der Grundlage der Lehren des Marxismus-Leninismus sowie der fortgeschrittensten Technik unter Wahrung einer engen Verbindung der Theorie mit der Praxis des sozialistischen Aufbaues zu erfolgen. Die Industrie-Institut'e bilden einen wichtigen Bestandteil der Einrichtungen zur Qualifizierung der Werktätigen. Durch sie soll die führende Rolle der Arbeiterklasse in der Wirtschaft verstärkt und die Deutsche Demokratische Republik als Arbeiter-und-Bauern-Staat weiter gefestigt werten. In Durchführung des Gesetzes vom 11. Februar 1953 über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 117) und der Verordnung vom 13. Februar 1S58 über die weitere sozialistische Umgestaltung des Hoch- und Fachschulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 175) wird;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 382 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 382) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 382 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 382)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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