Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 312

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 312 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 312); 312 Gesetzblatt Teil II Nr. 47 Ausgabetag: 29. Juli 1961 4. Als Kandidaten werden von den Industriegewerkschaften und Gewerkschaften Mitglieder des FDGB vorgeschlagen, die den wichtigsten Betrieben angehören sollen. Die Kandidaten stellen sich vor ihrer Wahl den Werktätigen in den Betrieben vor. Sie sollen durch ihr vorbildliches Verhalten in der sozialistischen Gesellschaft, ihre gute Arbeit und ihre gesellschaftliche Tätigkeit das Vertrauen ihrer Kollegen erworben haben sowie über erforderliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen. Mitarbeiter der Verwaltungen der Sozialversicherung; des FDGB können nicht Mitglied einer Beschwerdekommission sein. 5. Die Mitglieder der Beschwerdekommission wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden. 6. Die Beschwerdekommissionen sind verpflichtet, vor dem jeweiligen Vorstand des FDGB Rechenschaft über ihre Arbeit abzulegen. Die Mitglieder der Beschwerdekommissionen berichten über ihre Tätigkeit vor den Werktätigen in den Betrieben. 7. Die Werktätigen können die Abberufung von Mitgliedern der Beschwerdekommissionen, die das in sie gesetzte Vertrauen nicht rechtfertigen, in gewerkschaftlichen Versammlungen beantragen. Nach Zustimmung durch die Versammlung überprüft die zuständige Gewerkschaftsleitung den Antrag. Er ist, wenn er ausreichend begründet ist, an den jeweiligen Vorstand des FDGB weiterzuleiten. 8. Die Mitglieder der Beschwerdekommissionen können von dem jeweiligen Vorstand des FDGB a) auf ihr Ersuchen aus wichtigen Gründen ent-pflichtet werden, b) abberufen werden, wenn sie das in sie gesetzte Vertrauen nicht rechtfertigen. II. Zuständigkeit der Beschwerdekommissionen 1. Die Beschwerdekommissionen entscheiden: a) Streitfälle über die Gewährung der Leistungen der Sozialversicherung; b) Streitfälle über den Entzug von Krankengeld und Lohnausgleich gemäß § 105 des Gesetzbuches der Arbeit; c) Streitfälle über die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall, auch wenn keine Leistungen der Sozialversicherung strittig sind. 2. Gegen einen Beschluß einer Konfliktkommission in den unter Ziff. 1 genannten Streitfällen, gegen einen Bescheid der Betriebsgewerkschaftsleitung oder gegen einen Bescheid der Verwaltung der Sozialversicherung des Kreisvorstandes des FDGB ist der Einspruch bei den Kreisbeschwerdekommissionen zulässig. Entstehen Streitfälle in Betrieben, in denen Geldleistungen der Sozialversicherung ausgezahlt werden und Konfliktkommissionen bestehen, so ist der Einspruch bei den Kreisbeschwerdekommissionen erst dann zulässig, wenn die Konfliktkommission des Betriebes über den Streitfall auf Grund der Richtlinie vom 26. Mai 1961 für die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen (GBl. II S. 203) verhandelt hat. 3. Der Einspruch ist an die für den Sitz der Konfliktkommission bzw. der Verwaltung der Sozialversicherung zuständige Kreisbeschwerdekommmission zu richten. Befindet sich der Sitz der Konfliktkommission nicht am Arbeitsort des Werktätigen, dann ist die Kreisbeschwerdekommission des Arbeitsortes zuständig, wenn es im Interesse der Sach- / aufklärung oder zur Wahrung der Interessen des Werktätigen im Verfahren notwendig erscheint. Ist der Werktätige aus dem Betrieb ausgeschieden, so ist die Kreisbeschwerdekommission am Wohnort zuständig, wenn es zur besseren Wahrnehmung seiner Interessen im Verfahren erforderlich ist. 4. Gegen den' Beschluß einer Kreisbeschwerdekommission ist der Einspruch bei der Bezirks-beschwerdekommission zulässig. 5. Stellt die Beschwerdekommission fest, daß sie nicht zuständig ist, verweist sie den Einspruch durch einen Beschluß an die zuständige Beschwerdekommission. Dieser Beschluß ist unanfechtbar. Die zuständige Beschwerdekommission ist an die Verweisung gebunden. Sind andere Organe für die Entscheidung des Einspruchs zuständig, so verweist die Beschwerdekommission den Einspruch an das dafür zuständige Organ. Die Einspruchsfrist gilt in diesen Fällen als gewahrt. III. Einspruchsberechtigte und Einspruchsfrist 1. Einspruch bei den Beschwerdekommissionen kann vom betroffenen Werktätigen, der Betriebsgewerkschaftsleitung, der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB und dem Staatsanwalt (Beteiligte) erhoben werden. Der Betriebsleiter kann Einspruch erheben bei Streitfällen nach Abschnitt II Ziff. 1 Buchstaben b und c. Der Einspruch kann mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Kreis- bzw. Bezirksvorstand des FDGB oder bei den Kreis- bzw. Bezirksbeschwerdekommissionen erhoben werden. 2. Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage nach Zugang des Bescheides der Verwaltung der Sozialversicherung, der Betriebsgewerkschaftsleitung, des Beschlusses der Konfliktkommission oder der Kreisbeschwerdekommission. Sie gilt als gewahrt, wenn innerhalb dieser Zeit der Einspruch a) bei einem gewerkschaftlichen Organ oder Organen des Staatsapparates und deren Einrichtungen eingeht, b) nachweislich der Post zur Beförderung an die Beschwerdekommission oder an ein unter Buchst, a genanntes Organ übergeben wurde. 3. Die Beschlüsse der Kreisbeschwerdekommissionen können innerhalb von 14 Tagen angefochten werden. Nach Ablauf dieser Frist sind sie endgültig. Die Beschlüsse der Bezirksbeschwerdekommissionen können nicht angefochten werden. Sie sind endgültig. 4. Die Beschwerdekommissionen können den Werktätigen, d'r die Frist zur Einreichung des Einspruchs versäumt hat, von den nachteiligen Folgen der Fristversäumnis befreien, wenn diese nicht auf seinem Verschulden beruht. Der Einspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Wegfall des Hinds-rungsgrundes, durch den die Einhaltung der Frist nicht möglich war, zu erheben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern auf Innerhalb dieser Möglichkeitsfelder kommt die Gesamtheit, wie auch die einzelne, ganz bestimmte feindlich-negative Handlung nach statistischen zustande.

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