Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 235

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 235 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 235); 223 Gesetzblatt Teil II Nr. 38 - Ausgabetag: 1. Juli 1981 b) Erlösminderungen für zurückgenommene Warenumschließungen, c) zurückgewährte Erlöse. II. Abschlagzahlungen und Steuererklärungen § 3 (1) BHG haben monatlich bis zum 15. des folgenden Monats die sich ergebende Umsatz- -und Gewinnsteuer zu berechnen und an den zuständigen Rat des Kreises bzw. der Stadt, Abteilung Finanzen, abzuführen. (2) Die Umsatzsteuer ist auf der Grundlage der vom 1. Januar bis zum Ende des betreffenden Monals erzielten Umsätze und der für die Vormonate geleisteten Steuerzahlungen zu ermitteln. (3) Grundlage für die Ermittlung der Abschlagzahlungen auf die Gewinnsteuer. bildet das vom 1. Januar bis zum Ende des betreffenden Monats erzielte Betriebsergebnis. Dieses ist auf ein Jahresergebnis umzurechnen. Hierauf ist die Gewinnsteuer nach dem sich aus dem Gewinnsteuertarif ergebenden Steuersatz zu berechnen. Von dem Steuerbetrag ist der dem Abschlagzahlungszeitraum entsprechende Anteil unter Berücksichtigung der für die Vormonate des betreffenden Jahres geleisteten Steuerzahlungen als Abschlagzahlung zu entrichten. (4) Die sich ergebende Umsatzsteuer- und Gewinnsteuerzahlung ist in einer Summe an den Rat des Kreises bzw. der Stadt, Abteilung Finanzen, zu überweisen. Habei ist die Höhe der erzielten Umsätze getrennt nach Umsätzen, die mit 1*/ bzw. 3®/ zu versteuern sind, und die Höhe des erzielten Betriebsergebnisses zu vermerken. § 4 (1) BHG haben bis zum 31. Januar des dem betreffenden Kalenderjahr folgenden Jahres die Jahresumsatz-und -gewinnsteuer zu berechnen und eine Jahressteuererklärung bei dem zuständigen Rat des Kreises bzw. der Stadt, Abteilung Finanzen, abzugeben. (2) Auf die sich ergebende Jahressteuerschuld werden die im Verlaufe des Jahres geleisteten Abschlagzahlungen angerechnet. Sich ergebende Nachzahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach -Abgabetermin der Jahressteuererklärung zu entrichten. Überzahlungen werden auf Antrag vom Tage der Abgabe der Jahressteuererklärung auf bereits fällige oder später fällig werdende Zahlungsverpflichtungen verrechnet. Eine Erstattung erfolgt grundsätzlich erst nach der Veranlagung. (3) Nachforderungen auf Umsatz- und Gewinnsteuer, die auf Grund von Prüfungen festgestellt werden, sind innerhalb 14 Tagen zu entrichten. Die Zahlungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Bescheid zugestelit bzw. bekanntgemacht worden ist oder als bekanntgemacht gilt. § 5 Die sich ergebenden Steuerbeträge sind auf volle DM nach unten abzurunden. § 6 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 26. Juni 1961 Der Minister der Finanzen I. V.: Sandig Erster Stellvertreter des Ministers Verordnung über das Verfahren bei der Berufung und Abberufung von Werktätigen. Vom 15. Juni 1983 In § 37 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1961 {GBl. I S. 27) ist für bestimmte Werktätige die Begründung ihrer Arbeitsrechtsverhältnisse durch Berufung festgelegt Damit werden ihre besonderen Leistungen und Pflichten bei der Erfüllung der staatlichen Aufgaben und Weiterentwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung anerkannt. Zur Regelung des Verfahrens bei der Berufung und Abberufung von Werktätigen wird auf Grund des § 10 des Einführungsgesetzes zum Gesetzbuch der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1961 (GB1.I S. 49) folgendes verordnet: Berufung § 1 (1) Die Berufung erfolgt im Einverständnis mit dem Werktätigen. (2) Dem Werktätigen ist eine Berufungsurkunde auszuhändigen. Die Berufungsurkunde hat insbesondere den Beginn der Wirksamkeit der Berufung, gegebenenfalls die Dauer der Berufungsperiode, sowie die Funktion, in die der Werktätige berufen wird, zu enthalten. § 2 (1) Mit dem Werktätigen kann eine schriftliche Vereinbarung über die Arbeits- und Lohnbedingungen entsprechend den arbeitsrechtlichen Bestimmungen abgeschlossen werden. In der Vereinbarung kann für den Fall der Abberufung eine längere Frist als ein Monat festgelegt werden. (2) Die Arbeits- und Lohnbedingungen können auch durch einen Einzelvertrag vereinbart werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. (3) Hie Vereinbarung bzw. der Einzelvertrag ist nur in Verbindung mit der Berufung wirksam. Abberufung § 3 Der Antrag des Werktätigen auf Abberufung ist schriftlich zu stellen. Über den Antrag ist innerhalb eines Monats zu entscheiden. § 4 (1) Die Abberufung erfolgt schriftlich. (2) Bei einer Abberufung, die nicht auf Antrag des Werktätigen erfolgt, sind die Gründe schriftlich festzulegen und dem Werktätigen bekanntzugeben. (3) Im Einvernehmen mit dem Werktätigen kann bei der Abberufung von der hierfür vorgesehenen Frist abgewichen werden. (4) Der Werktätige ist verpflichtet, beim Ausscheiden aus der Funktion die Berufungsurkunde zurückzugeben. § 5 (1) Gegen die Abberufung oder die Ablehnung des Antrages des Werktätigen auf Abberufung kann der Werktätige innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Bekanntgabe Einspruch bei dem Leiter des übergeordneten Organs bzw. dem in gesetzlichen Bestimmungen oder Statuten der gesellschaftlichen Organisationen bezeichneten;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Haupt- abteilungen selbständigen Abteilungen und rksverwa tungep. an den Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit einzureichen. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat diese qe?y nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und für das Erwirken der Untersuchungshaft; ihre Bedeutung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit mit verwendet werden. Schmidt, Pyka, Blumenstein, Andratschke. Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

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