Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 211

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 211 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 211); der KaH-Marx-Universitäi Leipzig CI, Martln-Luther-Rinf 1$ GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1961 Berlin, den 20. Juni 1961 Nr. 36 Tag Inhalt V Seite 15.5.61 Anordnung über den Flugfunkdienst. Flugfunkordnung 211 15.5.61 Anordnung Nr. 2 über den Erwerb von Funkzeugnissen. -- Funkzeugnisordnung 221 15.5.61 Bekanntmachung der neuen Fassung der Anordnung über den Erwerb von Funkzeugnissen. Funkzeugnisordnung . 222 Anordnung über den Flugfunkdienst. Flugfunkordnung Vom 15. Mai 196i Auf Grund des § 68 des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. I S. 365) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes angeordnet: Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten 1. für Luftfahrzeuge. Flugplätze und Flugsicherungsstellen der zivilen Luftfahrt der Deutschen Demokratischen Republik, die mit Funkanlagen ausgerüstet werden müssen oder ausgerüstet werden sollen; 2. für alle Funkstellen des Flugfunk- und Ortungsfunkdienstes ; 3. für alle sonstigen Funkdienste, soweit sie mit dem Flugfunkdienst Berührung haben; 4. für Funkanlagen auf fremden Luftfahrzeugen, die sich im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, gemäß den Bestimmungen des Abschnitts VI. § 2 Begriffsbestimmungen Für den Flugfunkdienst und seine Einrichtungen gelten folgende Bezeichnungen: 1. Flugfunkdienst ist ein Funkdienst zur Übermittlung von Nachrichten I für die Vorbereitung und Sicherheit der Flüge zwischen bestimmten festen Punkten (fester Flugfunkdienst) oder zwischen Luftfunkstellen und Bodenfunkstellen oder zwischen Luftfunkstellen (beweglicher Flugfunkdienst); 2. Ortungsfunkdienst ist ein Funkdienst für Zwecke der Bestimmung eines Standortes oder einer Richtung oder zum Erkennen von Hindernissen; 3. feste Flugfunkstelle ist eine Funkstelle des festen Flugfunkdienstes; 4. Luftfunkstelle ist eine bewegliche Funkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes an Bord eines Luftfahrzeuges; 5. Bodenfunkstelle ist eine Landfunkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes, die den Funkdienst mit Luftfunkstellen durchführt; j 6. Ortungsfunkstelle ist eine Funkstelle des Ortungsfunkdienstes; 7. Flugsicherungsfunkstelle ist die Gesamtheit der für die Sicherung der zivilen Luftfahrt innerhalb eines bestimmten Gebietes dienenden Funkanlagen des Flugfunkdienstes und Ortungsfunkdienstes der zivilen Flugsicherung der Deutschen Demokratischen Republik. § 3 Nachrichten für den Flugfunkdienst Mitteilungen über den Flugfunkdienst werden vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen in den „Nachrichten für die zivile Luftfahrt“ oder im „NOTAM-Dienst“ des Ministeriums für Verkehrswesen bekanntgegeben. § 4 Zusammenarbeit mit den Organen und Einrichtungen der zivilen Luftfahrt (1) Die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen und den zentralen Organen des Staatsapparates wird auf dem Gebiet des Funkwesens durch gegenseitige Konsultationen bei der Vorbereitung von Luftfahrtkonferenzen und der Verwirklichung von Beschlüssen sichergestellt. (2) Die Durchführung der Prüfungen gemäß den Bestimmungen dieser Anordnung erfolgt durch die Prüfstelle für Luftfahrtgerät. Umfang und Bedingungen der Prüfungen werden in Vereinbarungen zwischen dem Ministerium für Post- und Fern meldewesen und dem Ministerium für Verkehrswesen geregelt. (3) Das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen hat mit dem Ministerium für Verkehrswesen sowie mit den an der zivilen Luftfahrt beteiligten Institutionen und gesellschaftlichen Organisationen eng zusammen-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den Verhafteten ausgehen. Auf diese Weise ist ein hoher Grad der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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