Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 208

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 208 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 208); 2Ö8 Gesetzblatt Teil II Nr. 35 Ausgabetag: 16. Juni 1961 ren Termin zur Gewinnermittlung nach § 4 der Verordnung (Einnahmeüberschußrechnung) über, sind die Einkünfte aus bisher bilanzierten Grundstücken nach den Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 zu besteuern. (6) Stille Reserven für die im Abs. 5 genannten bisher bilanzierten Betriebsgrundstücke werden nicht besteuert, wenn diese Wirtschaftsgüter in der Folgezeit nicht veräußert werden. Zu § 11 der Verordnung: § 5 Aufteilung der steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen (1) Wird neben dem Kommissionshandel eine sonstige gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, ist die Aufteilung der steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen (Handelskosten bzw. Betriebsausgaben) wie folgt vorzunehmen: a) Ist in der Buchführung eine ordnungsgemäße Aufteilung der Aufwendungen vorgenommen, wird diese Aufteilung der Besteuerung zugrunde gelegt. b) Ist in der Buchführung eine Trennung der Aufwendungen nicht erfolgt, legt der Rat des Kreises bzw. Rat der Stadt, Abteilung Finanzen, auf Antrag das Verhältnis der Aufteilung der abzugsfähigen Aufwendungen in Handelskosten und Betriebsausgaben (Kostenschlüssel) fest. Anstatt des Kostenschlüssels ist die Aufteilung der Aufwendungen nach dem Verhältnis der Umsätze (Verkaufserlös) aus dem Kommissionshandel zu den Umsätzen aus der sonstigen gewerblichen Tätigkeit zulässig. (2) Abs. 1 gilt auch für die Abwicklung des eigenen Warenbestandes. § 6 Andere Einkünfte Ist ein Kommissionshändler oder ein mit ihm zusammenveranlagter Familienangehöriger Handwerker, sind die anderen Einkünfte aller zusammenzuveranlagenden Familienangehörigen als andere Einkünfte des Handwerkers auf Grund der Fünften Durchführungsbestimmung vom 27. Mai 1959 zum Gesetz über die Besteuerung des Handwerks Besteuerung der anderen Einkünfte und des anderen Vermögens (GBl. I S. 593) zu besteuern. Zu § 12 der Verordnung: § 7 Steuerberechnung bei Zusammentreffen von Einkünften aus der Mitgliedschaft in einer sozialistischen Produktionsgenossenschaft und aus Kommissionshandel (1) Erzielt der Kommissionshändler oder ein mit ihm zusammenveranlagter Familienangehöriger Einkünfte als Mitglied einer sozialistischen Produktionsgenossenschaft, sind bei der Berechnung der Kommissionshandelsteuer die Einkünfte als Mitglied einer sozialistischen Produktionsgenossenschaft nicht zu berücksichtigen. (2) Die Einkommensteuer auf die anderen Einkünfte von Mitgliedern sozialistischer Produktionsgenossenschaften ist nach den jeweiligen Bestimmungen über Besteuerung von Mitgliedern sozialistischer Produktionsgenossenschaften festzusetzen, wobei das Einkommen aus Kommissionshandel mit berücksichtigt werden muß. § 8 Inkrafttreten (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft und ist erstmalig bei der Ver- anlagung für 1961 anzuwenden. Auf Antrag des Kommissionshändlers können die Bestimmungen dieser Durchführungsbestimmung bereits bei der Steuerveranlagung für 1960 angewandt werden. (2) Gleichzeitig treten die §§ 8 und 21 Abs. 3 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 19. Januar 1960 zur Verordnung über die Besteuerung der Kommissionshändler außer Kraft. Berlin, den 27. Mai 1961 Der Minister der Finanzen I. V.: Sandig Erster Stellvertreter des Ministers Dritte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die rechtliche Stellung der Theater und staatlichen Orchester. Vom 23. Mai 1961 Auf Grund des § 7 der Verordnung vom 17. Juli 1958 über die rechtliche Stellung der Theater und staatlichen Orchester (GBl. I S. 607) wird folgendes bestimmt: Zu § 3 der Verordnung: § 1 In Ausnahmefällen kann der Minister für Kultur bei besonderen Verdiensten in der künstlerischen Tätigkeit und einer vorbildlichen verantwortungsvollen Erfüllung der Aufgaben auch abweichend von den Voraussetzungen der §§ 3 bis 5 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 17. Juli 1958 zur Verordnung über die rechtliche Stellung der Theater und staatlichen Orchester (GBl. I S. 608) die Ernennung zum Generalmusikdirektor oder Musikdirektor sowie die Verleihung von Titeln vornehmen. § 2 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. Mai 1961 Der Minister für Kultur B e n t zi en 2 DB (GBl. I 1959 S. 319) Preisanordnung Nr. 1011/4*. Zucht- und Nutzvieh Vom 27. Mai 1961 § 1 (1) Die im Abschnitt I Ziff. 1 der Anlage 2 zur Preisanordnung Nr. 1011 vom 26. April 1958 Anordnung über die Preise für Zucht- und Nutzvieh (Sonderdruck Nr. P 396 des Gesetzblattes, Ber. GBl. 1 1958 S. 796) festgesetzten Preise für Zuchtbullen der Zuchtwertklassen III a, III b und III c treten außer Kraft. (2) Die im Abschnitt I Ziff. 2 der Anlage 2 zur Preisanordnung Nr. 1011 festgesetzten Preise für Herdbuchkühe und tragende Färsen werden wie folgt geändert: Zuchtwertklasse I Zuchtwertklasse II Zuchtwertklasse III Zuchtwertklasse IV 2 500, DM je Stück 2 100,- DM je Stück 1 800,- DM je Stück 1 400,- DM je Stück Preisanordnung Nr. 1011/3 (GBl. II 1960 S. 524);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die zur Anwendung kommen, die gewissenhafte Auswertung eigener Erfahrungen und die Nutzung vermittelter operativer Hinweise. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren an das Gericht weiterzuleiten. Dem Verhafteten ist die Weiterleitung mitzuteilen. Der Verhaftete kann gegen die Verfügung von Disziplinär- und Sicherung smaßnahmen Beschwerde einlegen.

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