Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 208

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 208 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 208); 2Ö8 Gesetzblatt Teil II Nr. 35 Ausgabetag: 16. Juni 1961 ren Termin zur Gewinnermittlung nach § 4 der Verordnung (Einnahmeüberschußrechnung) über, sind die Einkünfte aus bisher bilanzierten Grundstücken nach den Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 zu besteuern. (6) Stille Reserven für die im Abs. 5 genannten bisher bilanzierten Betriebsgrundstücke werden nicht besteuert, wenn diese Wirtschaftsgüter in der Folgezeit nicht veräußert werden. Zu § 11 der Verordnung: § 5 Aufteilung der steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen (1) Wird neben dem Kommissionshandel eine sonstige gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, ist die Aufteilung der steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen (Handelskosten bzw. Betriebsausgaben) wie folgt vorzunehmen: a) Ist in der Buchführung eine ordnungsgemäße Aufteilung der Aufwendungen vorgenommen, wird diese Aufteilung der Besteuerung zugrunde gelegt. b) Ist in der Buchführung eine Trennung der Aufwendungen nicht erfolgt, legt der Rat des Kreises bzw. Rat der Stadt, Abteilung Finanzen, auf Antrag das Verhältnis der Aufteilung der abzugsfähigen Aufwendungen in Handelskosten und Betriebsausgaben (Kostenschlüssel) fest. Anstatt des Kostenschlüssels ist die Aufteilung der Aufwendungen nach dem Verhältnis der Umsätze (Verkaufserlös) aus dem Kommissionshandel zu den Umsätzen aus der sonstigen gewerblichen Tätigkeit zulässig. (2) Abs. 1 gilt auch für die Abwicklung des eigenen Warenbestandes. § 6 Andere Einkünfte Ist ein Kommissionshändler oder ein mit ihm zusammenveranlagter Familienangehöriger Handwerker, sind die anderen Einkünfte aller zusammenzuveranlagenden Familienangehörigen als andere Einkünfte des Handwerkers auf Grund der Fünften Durchführungsbestimmung vom 27. Mai 1959 zum Gesetz über die Besteuerung des Handwerks Besteuerung der anderen Einkünfte und des anderen Vermögens (GBl. I S. 593) zu besteuern. Zu § 12 der Verordnung: § 7 Steuerberechnung bei Zusammentreffen von Einkünften aus der Mitgliedschaft in einer sozialistischen Produktionsgenossenschaft und aus Kommissionshandel (1) Erzielt der Kommissionshändler oder ein mit ihm zusammenveranlagter Familienangehöriger Einkünfte als Mitglied einer sozialistischen Produktionsgenossenschaft, sind bei der Berechnung der Kommissionshandelsteuer die Einkünfte als Mitglied einer sozialistischen Produktionsgenossenschaft nicht zu berücksichtigen. (2) Die Einkommensteuer auf die anderen Einkünfte von Mitgliedern sozialistischer Produktionsgenossenschaften ist nach den jeweiligen Bestimmungen über Besteuerung von Mitgliedern sozialistischer Produktionsgenossenschaften festzusetzen, wobei das Einkommen aus Kommissionshandel mit berücksichtigt werden muß. § 8 Inkrafttreten (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft und ist erstmalig bei der Ver- anlagung für 1961 anzuwenden. Auf Antrag des Kommissionshändlers können die Bestimmungen dieser Durchführungsbestimmung bereits bei der Steuerveranlagung für 1960 angewandt werden. (2) Gleichzeitig treten die §§ 8 und 21 Abs. 3 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 19. Januar 1960 zur Verordnung über die Besteuerung der Kommissionshändler außer Kraft. Berlin, den 27. Mai 1961 Der Minister der Finanzen I. V.: Sandig Erster Stellvertreter des Ministers Dritte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die rechtliche Stellung der Theater und staatlichen Orchester. Vom 23. Mai 1961 Auf Grund des § 7 der Verordnung vom 17. Juli 1958 über die rechtliche Stellung der Theater und staatlichen Orchester (GBl. I S. 607) wird folgendes bestimmt: Zu § 3 der Verordnung: § 1 In Ausnahmefällen kann der Minister für Kultur bei besonderen Verdiensten in der künstlerischen Tätigkeit und einer vorbildlichen verantwortungsvollen Erfüllung der Aufgaben auch abweichend von den Voraussetzungen der §§ 3 bis 5 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 17. Juli 1958 zur Verordnung über die rechtliche Stellung der Theater und staatlichen Orchester (GBl. I S. 608) die Ernennung zum Generalmusikdirektor oder Musikdirektor sowie die Verleihung von Titeln vornehmen. § 2 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. Mai 1961 Der Minister für Kultur B e n t zi en 2 DB (GBl. I 1959 S. 319) Preisanordnung Nr. 1011/4*. Zucht- und Nutzvieh Vom 27. Mai 1961 § 1 (1) Die im Abschnitt I Ziff. 1 der Anlage 2 zur Preisanordnung Nr. 1011 vom 26. April 1958 Anordnung über die Preise für Zucht- und Nutzvieh (Sonderdruck Nr. P 396 des Gesetzblattes, Ber. GBl. 1 1958 S. 796) festgesetzten Preise für Zuchtbullen der Zuchtwertklassen III a, III b und III c treten außer Kraft. (2) Die im Abschnitt I Ziff. 2 der Anlage 2 zur Preisanordnung Nr. 1011 festgesetzten Preise für Herdbuchkühe und tragende Färsen werden wie folgt geändert: Zuchtwertklasse I Zuchtwertklasse II Zuchtwertklasse III Zuchtwertklasse IV 2 500, DM je Stück 2 100,- DM je Stück 1 800,- DM je Stück 1 400,- DM je Stück Preisanordnung Nr. 1011/3 (GBl. II 1960 S. 524);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Einweisung von Inhaftierten in Krankenhäuser Inhaftierte, deren ordnungsgemäße Behandlung in den Krankenrevieren der Abteilung nicht erfolgen kann, sind in Absprache mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beständig vorbeugend zu gewährleisten, sind die notwendigen Festlegungen zu treffen, um zu sichern, daß Wegen staatsfeindlicher Delikte oder schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität, vor allem gegen die staatliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit sein, sowie Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen.

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