Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 205

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 205 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 205); Gesetzblatt Teil II Nr. 34 Ausgabetag: 13. Juni 1961 205 Außerdem finden die Beratungen statt, wenn bei Vorliegen eines Disziplin Verstoßes der Betriebsleiter gemäß § 109 des Gesetzbuches der Arbeit die Sache der Konfliktkommission zur Durchführung eines erzieherischen Verfahrens übergibt; wenn bei einer geringfügigen Verletzung strafrechtlicher Bestimmungen das Untersuchungsorgan, der Staatsanwalt oder das Gericht die Sache der Konfliktkommission übergibt. 8. Bei Verstößen gegen die Gebote der sozialistischen Moral soll der Antrag erst gestellt werden, wenn erzieherische Aussprachen in der Gewerkschaftsgruppe erfolglos geblieben sind oder wenn . die Tragweite des Verstoßes die Beratung vor der Konfliktkommission sofort notwendig macht. 9. Bei Streitfällen über das Bestehen und die Ver- ' wirklichung von Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsrechtsverhältnis und über Leistungen der Sozialversicherung, die im Betrieb gewährt werden, ist die Beratung und die Entscheidung durch die Konfliktkommission Voraussetzung für die Anrufung des zuständigen Kreisarbeitsgerichts bzw. der Beschwerdekommission für Sozialversicherung. Arbeitsstreitfälle zwischen dem Betrieb und dem Inhaber eines Einzelvertrages entscheidet die Konfliktkommission, sofern der Inhaber des Einzelvertrages den Antrag stellt oder dem Antrag des Betriebsleiters auf Beratung vor der Konfliktkommission zustimmt. Anderenfalls kann beim zuständigen Kreisarbeitsgericht ohne vorherige Beratung vor der Konfliktkommission Klage erhoben werden. 10. Bei geringfügigen Verletzungen von strafrechtlichen Bestimmungen, bei denen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, erfolgen die Beratungen durch die Konfliktkommissionen nur nach vorheriger Zustimmung durch das zuständige Untersuchungsorgan. 11. Der Antrag kann bei jedem Mitglied der Konfliktkommission gestellt werden. Er ist unverzüglich dem Vorsitzenden der Konfliktkommission zu übergeben. Die Beratung ist grundsätzlich innerhalb einer Woche danach durchzuführen. 12. Die Beratungen müssen so vorbereitet werden, daß sie schnell und erfolgreich abgeschlossen werden können. Dazu können die Mitglieder der Konfliktkommissionen Aussprachen mit den Werktätigen, den Gewerkschaftsleitungen und dem Betriebsleiter oder den leitenden Mitarbeitern durchführen sowie die erforderlichen Unterlagen einsehen. 13. Ist eine Frist zur Antragstellung bei der Konfliktkommission ohne Verschulden des Antragstellers versäumt worden, so können die Konfliktkommissionen auf Antrag oder von sich aus den Antragsteller von. den nachteiligen Folgen der Fristversäumnis befreien. Beratung und Beschlußfassung 14. Die Konfliktkommissionen * führen ihre Beratungen mit der vollen Zahl ihrer Mitglieder durch. Ist ein Mitglied verhindert, nimmt an seiner Stelle ein Vertreter an der Beratung teil. 15. Die Konfliktkommissionen haben allen Betriebsangehörigen rechtzeitig Gegenstand, Zeit und Ort der Beratungen bekanntzugeben. Die Konfliktkommissionen beraten und entscheiden öffentlich in Anwesenheit der Beteiligten. In Ausnahmefällen können die Konfliktkommissionen beschließen, daß die Beratungen nur mit bestimmten Personen oder mit den Beteiligten allein erfolgen. Zu jeder Beratung ist der Vertrauensmann oder ein anderer Funktionär der Gewerkschaftsgruppe hinzuzuziehen. 16. Jeder, der an Beratungen der Konfliktkommissionen teilnimmt, ist berechtigt, seine Auffassung darzulegen und Vorschläge zur Überwindung des Konfliktes zu unterbreiten. 17. Die Beratungen der Konfliktkommissionen erfolgen grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit. 18. Die Beratungen der Konfliktkommissionen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ein einstimmiger Beschluß der Konfliktkommission zustande kommt. Können die Mitglieder trotz gründlicher Beratung in Ausnahmefällen nicht zu einer übereinstimmenden Meinung kommen, so gilt der Beschluß nur als gefaßt, wenn zwei Drittel der Mitglieder der Konfliktkommission zugestimmt haben. 19. Der Antrag zur Beratung, ihr Verlauf und der Beschluß der Konfliktkommission werden protokolliert. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden der Konfliktkommission unterzeichnet und bei den Arbeitsunterlagen der Konfliktkommission aufbewahrt. 20. Bei der Beratung über Verletzungen von strafrechtlichen Bestimmungen sind die Konfliktkommissiemen verpflichtet, das Protokoll und den Beschluß an das staatliche Organ, das die Sache der Konfliktkommission übergab, zur Kenntnis zu geben. 21. Der Beschluß ist möglichst sofort, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach der Beratung den Beteiligten auszuhändigen. Der Empfang dieses Beschlusses ist von den Beteiligten durch ihre Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung oder der Nachweis über die Aushändigung des Beschlusses ist dem Protokoll der Beratung beizufügen. Inhalt der Beschlüsse, Kontrolle und Einspruchsmöglichkeiten 22. Bei Verstößen gegen die sozialistische Moral und bei geringfügigen Verletzungen straf rechtlicher Bestimmungen können sich die Konfliktkommissionen auf die Durchführung der Beratung beschränken. Das ist z. B. möglich, wenn sich während der Beratung zeigt, daß der Werktätige seinen Fehler erkannt und bereits begonnen hat, ihn zu überwinden. Dies ist im Beschluß festzuhalten. Die Konfliktkommissionen können Erziehungsmaßnahmen aussprechen, wenn das zur Verstärkung der erzieherischen Wirkung notwendig ist. Sie können unter anderem: eine gesellschaftliche Mißbilligung aussprechen, den Werktätigen verpflichten, sich beim Geschädigten oder vor dem gesamten Kollektiv zu entschuldigen, den Werktätigen verpflichten, den angerichteten Schaden durch eigene Arbeit zu beheben. Die Verpflichtung des Werktätigen zur freiwilligen Schadenersatzleistung in Geld bestätigen sie durch Aufnahme in den Beschluß.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz-und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie wachsende Bedeutung. Diese wird insbesondere dadurch charakterisiert, daß alle sicherungsmäßigen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaft Vollzuges noch entschiedener an den Grundsätzen der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Entstehung, Bewegung und Lösung innerer sozialer Widersprüche auftreten können. Die damit verbundenen Fragen berühren aufs engste die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit gegen alle Versuche des Gegners, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit Dienst verrichtenden Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages Rede zur Eröffnung des Parteilehrjahres im in Güstrow - Material der Bezirksleitung der Schwerin - Rubinstein, ,L.

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