Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 20

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 20 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 20); 1184 m.uvwu* Gesetzblatt Teil II Nr. 5 Ausgabetag: 26. Januar 1961 (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 1. September 1953 über die Veriahrensregelung zur Genehmigung von Lizenzverträgen (GBl. 1 S. 674) außer Kraft. Berlin, den 3. Januar 1961 Der Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel R a u Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung Nr. 4* über die Vergünstigungen bei der Pflichtablieferung j und dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Vom 4. Januar 1961 Zur Änderung der Anordnung Nr. 2 vom 17. März 1959 über die Vergünstigungen bei der Pflichtablieferung und dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. I S. 257) wird folgendes angeordnet: § 1 Der § 4 erhält folgende Fassung: „Für die Lieferung von je 100 kg Mohn an den VEAB erhält der Ablieferer 70 kg Extraktionsschrot (entspricht 34 Getreideeinheiten [GED zu den geltenden Preisen lind eine Gutschrift von 40 kg Schlachtvieh oder 220 kg Milch zur Anrechnung auf die Pflichtablieferung. Voraussetzung für den Anspruch einer Gutschrift in Schlachtvieh oder Milch ist die Ablieferung von mindestens 25 kg Mohn.“ § 2 Der § 26 erhält folgende Fassung: „(1) Bei einer jährlichen Lieferung von mehr als 300 kg Milch pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche in den Bezirken Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Potsdam und Frankfurt und von mehr als 400 kg Milch pro Hektar in den übrigen Bezirken werden Futtermittel nach Abs. 2 ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt nur. für die Milch, die über diese Mengen hinaus zur Erfüllung oder. Übererfüllung dos staatlichen Aufkommens an die Molkereien geliefert wird. (2) Es erhalten die LPG Typ III für die genossenschaftliche Viehhaltung und die individuelle Viehhaltung der. Mitglieder, die LPG Typ I und II, die genossenschaftlich Vieh halten, a die Mitglieder der LPG Typ I und II, d.ie sonstigen ablieferungspflichtigen landwirtschaftlichen Betriebe (private landwirtschaftliche Betriebe, Kirchengüter usw.) und die ablieferungspiTichtigcn Abmelkwirtschaften, die über eine landwirtschaftliche Nutzfläche verfügen, 4 kg Futtermittel in Getreideeinheiten je 100 kg Milch (3,5% Fett), die über 300 bzw. 400 kg Milch pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche geliefert werden. * Anordnung Nr. 3 (GBl. I 1S60 S. 94) (3) Für die Milchlicferungen unter 300 bzw. 400 kg/ha werden keine Futtermittel geliefert. (4) Die ablieferungspflichtigen Abmelkwirtschaften ohne eigene Nutzfläche erhalten einheitlich je 100 kg abgelieferter Milch (3,5 % Fett) 4 kg Futtermittel in Getreideeinheiten. (5) Die Molkereien haben den LPG bzw. den Mitgliedern der LPG Typ I und* II die Bezugsberechtigungen für Futtermittel aus dem Verkauf von Milch spätestens 10 Tage nach Monatsende auszuhändigen. Die für die Berechnung der Futtermittelansprüche erforderlichen Unterlagen sind den Molkereien durch die Räte der Kreise, Abteilung Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, zu übergeben.“ § 3 In den nachstehenden Paragraphen treten folgende Änderungen ein: I Im § 2 Abs. 1 Buchst, b treten an Stelle der Worte: „Ablieferungssolls in Braugerste“ die Worte: „staat-I liehen Aufkommens in Getreide“. Im § 3 Abs. 3 sind an Stelle der Worte: „gesamten Ablieferungssolls“ die Worte: „staatlichen Aufkom-j mens“ zu setzen. Im § 6 Abs. 1 sind an Stelle des Wortes: „Pflieht-ablieferungssoll“ die Worte: „staatliche Aufkommen“ zu setzen. Im § 28 Abs. 1 und im § 30 sind an Stelle des Wortes: i „Ablieferungssoll“ die Worte: „staatliche Aufkommen“ zu setzen. Im § 47 Abs. 2 ist in den Zeilen 5 bis 7 folgendes zu streichen: „§ 21 Abs. 1, §§ 22 und 23. Die Vergünstigungen nach § 4 Abs. 2 gelten auch für diese Betriebe.“ § 4 § 21 Abs. 1, §§ 22, 23, 34, § 35 Abs. 2, §§ 36, 38 und 39 werden aufgehoben. § 5 Sofern in der Anordnung Nr. 2 vom „Staatssekretär“ bzw. „Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ oder den „Räten der Kreise, Abteilung Erfassung und Aufkauf“ die Rede ist, muß es „Minister“ bzw. „Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft“ oder „Räten der Kreise, Abteilung Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft“ heißen. § 6 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1961 in Kraft. (2) Mit dem gleichen Tage tritt die Anordnung Nr. 3 vom 20. Januar 1960 über die Vergünstigungen bei der Pflichtablieferung und dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GÖ1. I S. 94) außer Kraft. Berlin, den 4. Januar 1961 Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft R e i c h e 11 Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2. Klosterstraße 47 Redaktion: Berlin C 2. Klosterstraße 47, Telefon: 22 07 3! 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen AG 134 61-DDR Verlag: (4) VEB Deutscher. Zentralverlag. Berlin C 2. Telefon: 51 03 21 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Viertel-jährlich Teil T 1.20 DM. Teil II 1.80 DM und Teil III 1,30 DM Einzelabgabe bis zum Umfang von ft Seiten 0.13 DM. $is zum Umfang von 16 Seiten 0.2. DM, bis zum Umrang von 32 Seiten 0.40 DM. bis zum Umfang von 43 Seiten 0.33 DM je! Exemplar, je weitere 15 Seiten 0.15 DM mehr Bestellungen beim Buchhandel und beim Zentral-Versand Erfurt, Erfurt, Anger 37 53, Telefon: 5131, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2, Roßstraßc ü, Telefon: 51 03 21 Druck: (510) Tribüne, Treptow;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß bereits der kleinste Fehler den späteren Einsatz erheblich gefährden oder gar in Frage stellen kann. Das alles begründet die Notwendigkeit, die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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