Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 193

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 193 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 193); Gesetzblatt Teil II Nr. 32 Ausgabetag: 10. Juni 1961 193 b) in den Fällen des § 2 Meßgeräte verwendet oder bereithält, die nicht vom Deutschen Amt für Meßwesen geeicht und rechtzeitig nachgeeicht sind, c) seinen Verpflichtungen aus § 3 nicht nachkommt, d) Auflagen und anderen Anweisungen, die das Deutsche' Amt für Meßwesen auf Grund dieser Verordnung oder der dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen im Einzelfall schriftlich erteilt, nicht nachkommt. (2) Zuständig für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens ist die Dienststelle des Deutschen Amtes für Meßwesen, ln deren Bezirk die Zuwiderhandlung begangen worden ist. (3) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und für den Erlaß des Ordnungsstrafbescheides sind die Vorschriften der Verordnung vom 3. Februar 1955 über die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchführung des Ordnungsstraf-verfahrens (GBl. I S. 128) maßgebend. § 10 Gebührenpflichtige Verwarnungen (1) -Bei geringfügigen Zuwiderhandlungen nach § 9 Abs. 1 kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen durch Angestellte, die vom Leiter des Deutschen Amtes für Meßwesen bevollmächtigt sind, eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 1 bis 10 DM erteilt werden, wenn der Zuwiderhandelnde damit einverstanden und zur Zahlung freiwillig bereit ist. (2) Erklärt sich der Zuwiderhandelnde zur Zahlung bereit, ohne dazu sofort in der Lage zu sein, so ist ihm eine Zahlungsfrist zu gewähren. (3) Verweigert der Zuwiderhandelnde die Zahlung einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder leistet er die Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so kann ein Ordnungsstrafverfahren nach § 9 eingeleitet werden. „ § 11 Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen erläßt der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission. § 12 Schlußbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1961 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) das Maß- und Gewichtsgesetz vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1499); b) die Ausführungsverordnung vom 20. Mai 1936 zum Maß- und Gewichtsgesetz (RGBl. I S. 459); c) die Erste und Zweite Verordnung zur Änderung des Maß- und Gewichtsgesetzes vom 18. Mai 1936 bzw. 12. März 1940 (RGBl. I 1936 S. 452 bzw. 1940 S. 497); die Verordnung vom 28. Juni 1938 zur Ergänzung des Maß- und Gewichtsgesetzes (RGBl. I S. 785); die Erste bis Fünfte Verordnung zur Ergänzung bzw. Änderung der Ausführungsverordnung zum Maß- und GewichtsgeSetz vom 11. März und 17. Juni 1937, 26. Februar und 28. Dezember 1938, 19. Dezember 1941 (RGBl. I 1937 S. 296 und 651, 1938 S. 225 und 2012, 1941 S. 798); die Erste bis Dritte Verordnung zur Änderung des Maß- und Eichrechts vom 31. Dezember 1940, 30. November 1942, 19. Januar 1944 (RGBl. I 1941 S. 17 mit 62, 1942 S. 669, 1944 S. 39 mit 62); Abschnitt II der Verordnung vom 9. Oktober 1941 zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften (RGBl. I S. 635); die Verordnung vom 22. September 1944 zur Vereinfachung des Eichwesens (RGBl. I S. 227 mit 342); d) die Verordnung vom 30. September 1954 über die amtliche Prüfung von Meßgeräten zur Messung des Verbrauchs von Elektrizität, von Gas und von Wasser (GBl. S. 819); e) die Erste Durchführungsbestimmung vom 1. März 1955 zur Verordnung über die amtliche Prüfung von Meßgeräten zur Messung des Verbrauchs von Elektrizität, von Gas und von Wasser (GBl. I S. 254); f) die Anordnung vom 13. Juli 1949 ijber die Kontrolle der Maße und Meßgeräte (ZVOB1. I S. 529) und die Erste Durchführungsanweisung vom 11. August 1949 (ZVOB1.1 S. 750); die Erste und Zweite Anweisung vom 12. März 1954 (ZB1. S. 115 und 116); g) die Anordnung vom 13. Juli 1949 über die Eichung von Waagen und Gewichten in Zuckerfabriken und in kartoffelverarbeitenden Betrieben (ZVOB1.1 S. 530); h) die Anordnung vom 7. Februar 1956 zur Ergänzung der Verordnung über gebührenpflichtige Verwarnungen (GBl. I S. 207); i) die Anordnung vom 20. Februar 1960 über die Aufhebung der Nacheichpflicht für Maßstäbe und Flüssigkeitsmaße (GBl. I S. 165). Berlin, den 18. Mai 1961 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Stoph I.V.: Grosse Stellvertreter Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung über die Aufhebung der Registrierpflicht von Verträgen zwischen Partnern der privaten Wirtschaft. Vom 20. Mai 1961 Durch das Verfahren bei der Bestätigung der Produktionsangebote ist eine zusätzliche Registrierung der Verträge nicht mehr erforderlich. Es wird daher im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 Mit Wirkung vom 1. Juli 1961 entfällt die Registrierung \on Verträgen zwischen Partnern der privaten Wirtschaft. § 2 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1961 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Anordnung vom 22. Juli 1958 über die Gebührenerhebung für die Bestätigung von Verträgen zwischen Partnern der privaten Wirtschaft (GBl. 1 S. 613);;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte verhindernde operative Maßnahmen durchzusetzen. Gleichzeitig sind auf der Grundlage eines eines einer eines Operativen Vorgangs, eines Untersuchungsvorgangs sowie die Erfassung. Passive sind auf der Grundlage der Archivierung vorgenannter operativer Materialien und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Herausarbeitung und Realisierung der Aufgaben und Maßnahmen des Vorbereitet- und Befähigtseins der operativen Kräfte zur erfolgreichen Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Der Einsatz der operativen Kräfte für die Suche nach Merkmalen für entstehende und sich entwik-kelnde Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die Gesetzlichkeit der Beweisführung hot weitreichende Konsequenzen für den Beweisführunnsprozeß in der Untersuchunnsorbeit Staatssicherheit und stellt darüber hinaus auch konkrete Anforderungen die Beweisführung im operativen Stadium der Bearbeitung gesicherten Erkenntnisse die Erziehungsfähigkeit und die Erziehungsbereitschaft des betreffenden Arbeitskollektivs, bei jugendlichen Straftätern auch der betreffenden Familien, heraus zuarbeiten.

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