Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 189

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 189 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 189); Gesetzblatt Teil II Nr. 31 Ausgabetag: 5. Juni 1961 189 § 5 Prüfungen (1) Die Prüfung der Schüler erfolgt nach der geltenden Prüfungsordnung für Zwischen- und Abschlußprüfungen an den Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Für Externe gilt die Anordnung vom 15. November 1960 über die Prüfung für Externe an den Fachschulen Externerprüfungsordnung (GBl. II S. 503). (3) Nach dem Bestehen der Abschlußprüfung erwirbt der Prüfling die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landwirtschaftlich-technischer Assistent (Spezialrichtung Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung)“, „Landwirtschaftlich-technischer Assistent (Spezialrichtung Biologie)“ oder „Landwirtschaftlich-technischer Assistent (Spezialrichtung Chemie)“, „Veterinärmedizinisch-technischer Assistent“, „Veterinärtechniker“. (4) Die Landwirtschaftlich-technischen Assistenten können in den Instituten der Landwirtschaft, des Gartenbaues, der Forstwirtschaft und in den sozialistischen Landwirtschafts-, Forstwirtschafts- und Gartenbaubetrieben eingesetzt werden. Die Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten können in den Instituten des Veterinärwesens und in den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben und die Veteiinärteehniker in den staatlichen Tierarztpraxen, der staatlichen Verwaltung hd in den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben ngesetzt werden. § 6 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1961 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 28. Juli 1956 iber die Ausbildung, Prüfung und staatliche Anerken-lung von technischen Assistenten der Landwirtschaft, les Gartenbaues und der Forstwirtschaft (GBl. II S. 305) ußer Kraft. ■ Berlin, den 21. April 1961 Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft R e i c h e 11 Anordnung über die Verwendung von Pediskopen. Vom 9. Mai 1961 § 1 (1) Röntgengeräte, die zur Durchleuchtung der unteren liedmaßen bestimmt sind (Pediskope), dürfen nur rrch einen dazu berechtigten Arzt für röntgendiagno-ische Zwecke benutzt werden. (2) Die Verwendung von Pediskopen zur Kontrolle :r Paßform von Schuhen in Sch uh Verkaufsstellen ist cht gestattet. Die Bauelemente vorhandener Pediskope ld interessierten Betrieben oder anderen Einridh-ngen zur weiteren Verwendung anzubieten. Ist die weitere Verwendung der Röntgenröhre nicht möglich (z. B. für Demonstrationszwecke in Einrichtungen der Volksbildung), muß sie durch Zerschlagen unbrauchbar gemacht werden. § 2 (1) In- orthopädischen Schuhmaß Werkstätten können Pediskope zur Kontrolle des Sitzes orthopädischer Hilfsmittel verwendet werden. Sie dürfen nur von besonders dazu ausgebildeten Personen, die vom Betriebsleiter verantwortlich eingesetzt sind, bedient werden. (2) Die Ausbildung dieser Personen erfolgt in einer dazu berechtigten Strahlenklinik oder orthopädischchirurgischen Röntgenabteilung. Sie muß sich neben der Vermittlung der technischen Fertigkeiten zur diagnostischen Verwendung der Pediskope vor allem auf die Schutzbestimmungen gegen die Einwirkung von Röntgenstrahlen erstrecken. Der Nachweis der Röntgenausbildung muß dem Betriebsleiter gegenüber durch Zeugnis einer anerkannten Ausbildungsstätte, die berechtigt ist, mittleres medizinisches Personal oder medizinisches Hilfspersonal auszubilden, erbracht werden. § 3 (1) Auf die Arbeit mit Pediskopen findet die Arbeitsschutzanordnung 950 vom 25. November 1954 Anwendung von Röntgenstrahlen in medizinischen (ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen) Betrieben (GBl. I 1955 S. 13) Anwendung. Diese Arbeitsschutzanordnung muß im Betrieb so ausliegen, daß die mit Röntgenarbeiten beschäftigten Personen jederzeit Einsicht nehmen können. (2) Für die gesundheitliche Überwachung des mit dem Pediskop arbeitenden Personals gelten die Bestimmungen der Siebenten Durchführungsbestimmung vom 23. Juni 1955 zur Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften Ärztliche Reihenuntersuchungen der Arbeiter (GBl. I S. 502) in Verbindung mit der Zehnten Durchführungsbestimmung vom 12. April 1957 (GBl. I S. 285). § 4 (1) Mit einer Ordnungsstrafe bis zu 200 DM kann bestraft werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Pediskope zu anderen als den in §§ 1 und 2 bezeichneten Zwecken verwendet oder ihre Anwendung gestattet oder ermöglicht. (2) Zuständig für den Erlaß des Ordnungsstrafbescheides ist der Rat des Kreises, Abteilung Gesundheitsund Sozialwesen. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und der Erlaß des Ordnungsstrafbescheides richten sich nach den Bestimmungen der Verordnung vom 3. Februar 1955 über die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens (GBl. I S. 128). § 5 Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1961 in Kraft. Berlin, den 9. Mai 1961 Der Minister für Gesundheitswesen I. V.: Jahnke Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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