Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 172

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 172 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 172); 172 Gesetzblatt Teil XI .Nr. 28 Ausgabetag: 19. Mai 1961 Anordnung über die Besteuerung der privaten Binnenfracht-schiffahrt mit Uberfassungsvertrag. Vom 19. April 1981 Für die Besteuerung der privaten Bi nnenfradiSchifffahrt mit Uberlassungsvertrag wird folgendes angeordnet: § 1 Umsatz- und Gewerbesteuer Betriebe der privaten Binnenfrachtschiffahrt, die mit dem VEB Deutsche Binnenreederei einen Überlassungs-Vertrag abgeschlossen haben, unterliegen nicht der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer. § 2 Einkommensteuer (1) Die Einkünfte aus der Überlassung gemäß § 1 sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und unterliegen der Einkommensteuer. (2) Wird zur finanziellen Sicherung der turnusmäßig durchzuführenden Großreparaturen (Landrevision) ein Teil der Nutzungsentgelte auf ein besonderes Bankkonto bei der Deutschen Notenbank eingezahlt bzw. überwiesen, unterliegt dieser Teil der Einkünfte nicht der Einkommensteuer. (3) Die Aufwendungen für Großreparaturen sind insoweit als Werbungskesten abzugsfähig, als sie nicht aus dem auf dem besonderen Bankkonto vorhandenen Guthaben gedeckt werden können. Auf Antrag des Bürgers an den für die Besteuerung zuständigen Rat des Kreises bzw. der Stadt, Abteilung Finanzen, kann dieser Restbetrag auf bis zu 4 aufeinander folgende Jahre verteilt werden. (4) Die Regelung des Abs. 2 wird hinfällig, wenn die auf dem besonderen Bankkonto akkumulierten Beträge zu einem späteren Zeitpunkt für einen anderen als den im* Abs. 2 bestimmten Zweck verwendet werden. In diesen Fällen sind die steuerpflichtigen Einkünfte gemäß Abs. 1 im Jahre der zweckentfremdeten Verwendung um die entnommenen Beträge zu erhöhen. (5) Uber das Guthaben auf dem besonderen Bankkonto darf nur für Überweisungen an die Schiffsreparaturbetriebe verfügt werden. Eine anderweitige Verfügung ist nur mit Zustimmung des für die Besteuerung zuständigen Rates des Kreises bzw. der Stadt, Abteilung Finanzen, möglich. Dabei ist die Entrichtung der gemäß Abs. 4 sich ergebenden Steuerforderungen zu sichern. (1) § 3 Auflösung stiller Reserven Anläßlich des Vertragsabschlusses gemäß § 1 enthaltener! stillen werden die im Betriebsvermögen Reserven nicht aufgelöst. (2) Im Falle einer späteren Veräußerung der Wasserfahrzeuge unterliegt ein sich dabei ergebender Gewinn der Einkommensteuer. § 4 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1961 in Kraft. Berlin, den 19. April 1961 Der Minister der Finanzen , L V.: Sa n dig Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung Nr. 2* über den Allgemeinen Telegrafendienst. Telegrafenordnung Vom 20. April 1961 Auf Grund des § 68 des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. I S. 365) wird zur Änderung der Telegrafenordnung vom 3. April 1959 (GBl. I S. 409) folgendes angeordnet: § 1 Im § 15 Abs. 1 Satz 2 der Telegrafenordnung sind die Worte „ Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik “ zu ersetzen durch die Worte Vorsitzenden, den Stellvertretern des Vorsitzenden, den Mitgliedern und dem Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik “. § 2 Diese. Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. April 1961 Der Minister für Post- und Fcrnmeldewescn Burmeister * Anordnung (Nr. 1) (GBl. I 1959 S. 409) Anordnung Nr. 3* über den Fernsprechdienst. Fernsprechordnung Vom 20. April 19C1 Auf Grund des § 68 des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. I S. 365) wird zur Änderung der FemsprechOrdnung vom 3. April 1959 (GBl. I S. 421) folgendes angeordnet: § 1 Im § 29 Abs. 1 Satz 3 der Fernsprechordnung sind die Worte „ Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik “ zu ersetzen durch die Worte: Vor- sitzenden, den Stellvertretern des Vorsitzenden, den Mitgliedern und dem Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. April 1961 Der Minister für Post- und Femmeldewesen B u rmeis t*r Anordnung (Nr. 1) (GBl. I 1959 S. 421) Anordnung Nr. 2 (GBl. I I960 S. 400);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung behandelt, deren konsequente und zielstrebige Wahrnehmung wesentlich dazu beitragen muß, eine noch höhere Qualität der Arbeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Staatssicherheit . Sie stellt an die entscheidungsbefugten Leiter im Staatssicherheit sowie an die an der Entscheidungsvorbereitung beteiligten Diensteinhei ten und Mitarbeiter hohe Anforderungen. Für die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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