Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 166

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 166 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 166); 166 Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 4. Mai 1961 Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete. Vom 30. März 1961 In Durch führung des § 6 des Naturschutzgesetzes vom 4. August 1954 (GBl. S. 695) wird folgendes angeordnet: § 1 Die in der Anlage auf geführten Landschaftsteile / werden zu Naturschutzgebieten erklärt. § 2 Die Begrenzung eines jeden der in der Anlage genannten Gebiete ist auf Meßtischblattausschnitten (1 : 25 000) niedergelegt. Diese Begrenzungskarten liegen bei den zuständigen Räten der Bezirke und Kreise (Bezirks- bzw. Kreis-Naturschutzverwaltungen) aus und können dort eingesehen werden. Die Rechtsträger der in den Naturschutzgebieten gelegenen Nutzflächen erhalten jeweils ein Exemplar der Kartenausschnitte. § 3 Als Ausnahme von § 1 Abs. 3 des Naturschutzgesetzes wird das Verlassen der Wege in den Naturschutzgebieten (Anlage) gestattet: - a) den Angehörigen der Sicherheitsorgane, den Bestätigten der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe und den Nutzungsberechtagten, sofern es zur Ausübung ihres Dienstes bzw. ihres Berufes erforderlich ist; b) Personen, denen vom Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft als Zentrale .Naturschutzverwaltung, von den Räten der Bezirke als Bezirks-Naturschutzverwaltungen oder vom Institut für Landesforschung und Naturschutz Halle der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin eine schriftliche Erlaubnis zum Betreten der Naturschutzgebiete erteilt worden ist. § 4 (1) Die forstliche Nutzung und Pflege ist für jedes in der Anlage genannte Naturschutzgebiet vom zuständigen Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb in Verbindung mit dem Institut für Landesforschung und Naturschutz Halle und den einschlägigen wissenschaftlichen Instituten durch eine forstliche und landeskulturelle Behandlungsrichtlinie (Ptlegeplan) zu regeln. Darin sind nach Aufnahme des waldbiologischen und des forstwirtschaftlich bedingten Gebietszustandes und unter Berücksichtigung der jeweils besonderen wissenschaftlichen Aufgabenstellung alle Maßnahmen festzulegen, die zur Pflege des Gebietes und zur Sicherung der in ihm erzielten Arbeitsergebnisse erforderlich sind. (2) Die BehandlungsrichUinien bedürfen der Bestätigung durch das Institut für Forsteinrichtung und Standortserkundung sowie durch den zuständigen Rat des Bezirkes. Abteilung Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, und sind für alle Wirtschaftsmaßnahmen rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage. Sie werden beim Institut für Landesforschung und Naturschutz, beim zuständigen Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb und beim zuständigen Rat des Bezirkes, Abteilung Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, hinterlegt. (3) Bis zur Vereinbarung endgültiger Behandlungsrichtlinien gelten für die Behandlung der Naturschutzgebiete die Pflegehinweise, die der einstweiligen Sicherung (§ 7 des Gesetzes) zugrunde liegen. §5 Nach § 5 Abs. 4 der Sechsten Durchführungsbestimmung vom 23. Dezember 1957 zum Gesetz zur Rege- lung des Jagdwesens (GBl. I 1958 S. 8) ist die Ausübung der Jagd in der Regel auf die Wildschaden Verhütung und Wildhege zu beschränken; sie wird durch die zuständige Jagdbehörde im Einvernehmen mit der Bezirks-Naturschutzverwaltung geregelt. § 6 Die landwirtschaftliche Nutzung der nicht mit Wald bestockten Teilflächen ist für die in der Anlage genannten Naturschutzgebiete vom Institut für Landesforschung und Naturschutz in Halle in Verbindung mit den Nutzungsberechtigten und dem zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, zu regeln. § 7 Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1961 in Kraft. Berlin, den 30. März 1961 Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft I. V.: S k o do Ws k i Staatssekretär Anlage zu vorstehender Anordnung Nr. 1 Name des Naturschutzgebietes Kreis Bezirk Rostock 1. „Eldena“ östlich Greifswald Greifswald 2. „Lanken“ am Ludwigsburger Haken Greifswald 3. „Brooker Wald“ nördlich i Gr. Schwansee Grevesmühlen 4. „Abtshagen“ nördlich Abtshagen Grimmen 5. „Wittenhagen“ südwestlich Abtshagen Grimmen 6. „Ahrenshooper Holz“ nordöstlich Ahrenshoop Ribnitz- Damgarten 7. „Gelbes Ufer“ westlich Graal-Müritz Rostock-Stadt 8. „Heiligensee und Hütelmoor“ nördlich Markgrafenheide Rostock-Stadt 9. „Schnatermann“ nordwestl. Stuthof Rostock-Stadt 10. „Freienholz“ nördlich Sanitz Rostock-Land 11. „Göldenitzer Moor“ nordwestlich Cammin Rostock-Land 12. „Moor bei Gr. Potrems“ nordöstlich Gr. Potrems Rostock-Land 13. „Steinfelder in der Schmalen Heide“ südöstlich Lietzow Rügen 14. „Züsow“ südlich Züsow Wismar 15. „Camminke“ nördlich Garz Wolgast 16. „Mümmelkensee“ südl. Bad Bansin Wolgast 17. „Streckeisberg“ östlich Koserow Wolgast Bezirk Schwerin 1. „Hohe Burg und Schwarzer See“ westlich Schlemmin Bützow 2. „Oetteliner Tannen“ nordöstlich Bützow Bützow 3. „Jasenberg“ südlich Kl.-Upal Güstrow 4. „Großes Holz“ südlich Kuchelmiß Güstrow 5. „Falkenhof“ östlich Stixe Hagenow 6. „Friedrichsmöor“ nördlich Friedrichsmoor Ludwigslust 7. „Jellen“ in der Sch Winzer Heide Lübz 8. „Kläden“ nordwestlich Dobbertin Lübz 9. „Mühlenholz“ südwestlich Plau Lübz 10. „Das runde Holz“ nördlich Frauenmark Parchim 11. „Sonnenberg“ südwestlich Parchim Parchim;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen in der Regel in Form von periodischen in der Akte dokumentiert. Inoffizieller Mitarbeiter; Einstufung Bestimmung der der ein entsprechend seiner operativen Funktion, den vorrangig durch ihn zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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