Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 166

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 166 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 166); 166 Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 4. Mai 1961 Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete. Vom 30. März 1961 In Durch führung des § 6 des Naturschutzgesetzes vom 4. August 1954 (GBl. S. 695) wird folgendes angeordnet: § 1 Die in der Anlage auf geführten Landschaftsteile / werden zu Naturschutzgebieten erklärt. § 2 Die Begrenzung eines jeden der in der Anlage genannten Gebiete ist auf Meßtischblattausschnitten (1 : 25 000) niedergelegt. Diese Begrenzungskarten liegen bei den zuständigen Räten der Bezirke und Kreise (Bezirks- bzw. Kreis-Naturschutzverwaltungen) aus und können dort eingesehen werden. Die Rechtsträger der in den Naturschutzgebieten gelegenen Nutzflächen erhalten jeweils ein Exemplar der Kartenausschnitte. § 3 Als Ausnahme von § 1 Abs. 3 des Naturschutzgesetzes wird das Verlassen der Wege in den Naturschutzgebieten (Anlage) gestattet: - a) den Angehörigen der Sicherheitsorgane, den Bestätigten der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe und den Nutzungsberechtagten, sofern es zur Ausübung ihres Dienstes bzw. ihres Berufes erforderlich ist; b) Personen, denen vom Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft als Zentrale .Naturschutzverwaltung, von den Räten der Bezirke als Bezirks-Naturschutzverwaltungen oder vom Institut für Landesforschung und Naturschutz Halle der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin eine schriftliche Erlaubnis zum Betreten der Naturschutzgebiete erteilt worden ist. § 4 (1) Die forstliche Nutzung und Pflege ist für jedes in der Anlage genannte Naturschutzgebiet vom zuständigen Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb in Verbindung mit dem Institut für Landesforschung und Naturschutz Halle und den einschlägigen wissenschaftlichen Instituten durch eine forstliche und landeskulturelle Behandlungsrichtlinie (Ptlegeplan) zu regeln. Darin sind nach Aufnahme des waldbiologischen und des forstwirtschaftlich bedingten Gebietszustandes und unter Berücksichtigung der jeweils besonderen wissenschaftlichen Aufgabenstellung alle Maßnahmen festzulegen, die zur Pflege des Gebietes und zur Sicherung der in ihm erzielten Arbeitsergebnisse erforderlich sind. (2) Die BehandlungsrichUinien bedürfen der Bestätigung durch das Institut für Forsteinrichtung und Standortserkundung sowie durch den zuständigen Rat des Bezirkes. Abteilung Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, und sind für alle Wirtschaftsmaßnahmen rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage. Sie werden beim Institut für Landesforschung und Naturschutz, beim zuständigen Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb und beim zuständigen Rat des Bezirkes, Abteilung Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, hinterlegt. (3) Bis zur Vereinbarung endgültiger Behandlungsrichtlinien gelten für die Behandlung der Naturschutzgebiete die Pflegehinweise, die der einstweiligen Sicherung (§ 7 des Gesetzes) zugrunde liegen. §5 Nach § 5 Abs. 4 der Sechsten Durchführungsbestimmung vom 23. Dezember 1957 zum Gesetz zur Rege- lung des Jagdwesens (GBl. I 1958 S. 8) ist die Ausübung der Jagd in der Regel auf die Wildschaden Verhütung und Wildhege zu beschränken; sie wird durch die zuständige Jagdbehörde im Einvernehmen mit der Bezirks-Naturschutzverwaltung geregelt. § 6 Die landwirtschaftliche Nutzung der nicht mit Wald bestockten Teilflächen ist für die in der Anlage genannten Naturschutzgebiete vom Institut für Landesforschung und Naturschutz in Halle in Verbindung mit den Nutzungsberechtigten und dem zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, zu regeln. § 7 Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1961 in Kraft. Berlin, den 30. März 1961 Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft I. V.: S k o do Ws k i Staatssekretär Anlage zu vorstehender Anordnung Nr. 1 Name des Naturschutzgebietes Kreis Bezirk Rostock 1. „Eldena“ östlich Greifswald Greifswald 2. „Lanken“ am Ludwigsburger Haken Greifswald 3. „Brooker Wald“ nördlich i Gr. Schwansee Grevesmühlen 4. „Abtshagen“ nördlich Abtshagen Grimmen 5. „Wittenhagen“ südwestlich Abtshagen Grimmen 6. „Ahrenshooper Holz“ nordöstlich Ahrenshoop Ribnitz- Damgarten 7. „Gelbes Ufer“ westlich Graal-Müritz Rostock-Stadt 8. „Heiligensee und Hütelmoor“ nördlich Markgrafenheide Rostock-Stadt 9. „Schnatermann“ nordwestl. Stuthof Rostock-Stadt 10. „Freienholz“ nördlich Sanitz Rostock-Land 11. „Göldenitzer Moor“ nordwestlich Cammin Rostock-Land 12. „Moor bei Gr. Potrems“ nordöstlich Gr. Potrems Rostock-Land 13. „Steinfelder in der Schmalen Heide“ südöstlich Lietzow Rügen 14. „Züsow“ südlich Züsow Wismar 15. „Camminke“ nördlich Garz Wolgast 16. „Mümmelkensee“ südl. Bad Bansin Wolgast 17. „Streckeisberg“ östlich Koserow Wolgast Bezirk Schwerin 1. „Hohe Burg und Schwarzer See“ westlich Schlemmin Bützow 2. „Oetteliner Tannen“ nordöstlich Bützow Bützow 3. „Jasenberg“ südlich Kl.-Upal Güstrow 4. „Großes Holz“ südlich Kuchelmiß Güstrow 5. „Falkenhof“ östlich Stixe Hagenow 6. „Friedrichsmöor“ nördlich Friedrichsmoor Ludwigslust 7. „Jellen“ in der Sch Winzer Heide Lübz 8. „Kläden“ nordwestlich Dobbertin Lübz 9. „Mühlenholz“ südwestlich Plau Lübz 10. „Das runde Holz“ nördlich Frauenmark Parchim 11. „Sonnenberg“ südwestlich Parchim Parchim;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können die Notwendigkeit der Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlunge gemäß oder die Notwendigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begründen. Bei allen derartigen Handlungen besteht das Erfordernis, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stellender Personen gernäfpmeiner Richtlinie ; Dadurch erreichen:. Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen und Beweise zu den subjektiven Tatbestandsmerkmalen sowie zur allseitigen latbestandsbezogenen Aufklärung der Täterpersönlichkeit mit dem Ziel des Erreichens wahrer Aussagen ein. Derartige Einwirkungen können durch Fragen, Vorhalte, Argumentationen, Aufforderungen zur Mitwirkung an der Wahrhsits Feststellung, Rechtsbelehrungen erfolgen.

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