Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 129

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 129 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 129); Gesetzblatt Teil II Nr. 24 Ausgabetag: 20. April 1961 129 Zu § 8 Abs. 2 der Verordnung: § 6 Sonderkredit für Überplanbestände infolge Zusatzaufgaben und Planübererfüllung (1) Sonderkredit kann zur Finanzierung der bei der Durchführung von Zusatzaufgaben oder bei einer im volkswirtschaftlichen Interesse liegenden Übererfüllung der Produktions- oder Leistungspläne erforderlichen erhöhten Bestände einschließlich des notwendigen Vorlaufs gewährt werden. Der Betrieb hat nachzuweisen, daß der Absatz gesichert ist. (2) Der Kredit ist übereinstimmend mit dem im Kreditvertrag festgelegten Zeitraum für die Finanzierung dieser Überplanbestände zu befristen. § 7 Sonderkredit für Überplanbestände infolge langfristiger Einzelfertigung für den Export (1) Sonderkredit kann zur Finanzierung fertiggestellter, aber noch nicht exportfähiger Baugruppen bei langfristiger Einzelfertigung für den Export gewährt werden. (2) Der Sonderkredit kann auch gewährt werden für die Finanzierung der noch nicht exportfähigen Abschnitte bei einer Zeitabrechnung der langfristigen Einzelfertigung, wenn diese Abrechnung vom Leiter des übergeordneten Organs genehmigt wurde. Die Genehmigung ist der Bank vorzulegen. (3) Der Betrieb hat der Bank als Kreditierungsunterlage mit dem Kreditantrag den zwischen ihm und dem Außenhandelsunternehmen abgeschlossenen Exportauftrag oder Teilexportauftrag vorzulegen. Nach Fertigstellung der gemäß Auftrag gegenüber dem Außenhandelsunternehmen noch nicht abzurechnenden Baugruppen bzw. Abschnitte bei Zeitabrechnung hat der Betrieb der Bank eine Pro-Forma-Rechnung einzureichen. (4) Der Sonderkredit wird bis zur Höhe des im Exportauftrag oder Teilexportauftrag für die Baugruppe bzw. für den Abschnitt bei Zeitabrechnung vorgesehenen Betriebspreises gewährt. (5) Der Kredit ist übereinstimmend mit den im Kreditvertrag festgelegten Ablieferungsterminen gemäß Exportauftrag oder Teilexportauftrag bzw. einzelnen Terminen bei vertraglich vereinbarten Teillieferungen zusammengefaßter Baugruppen, zuzüglich der Frist für die Einreichung der Verrechnungsdokumente, zu befristen. § 8 Sonderkredit für Überplanbestände bei Fertigung oder Lagerung wirtschaftlicher Lose oder Serien 1 (1) Sonderkredit kann zur Finanzierung von Überplanbeständen infolge vorübergehender oder ständiger, im Plan des Betriebes aber noch nicht berücksichtigter Fertigung oder Lagerung wirtschaftlicher Lose oder Serien gewährt werden. Mit dem Kreditantrag hat der Betrieb der Bank einen Nachweis über den wirtschaftlichen Nutzen der Fertigung oder Lagerung wirtschaftlicher Lose oder Serien einzureichen. (2) Für Überplanbestände an Fertigerzeugnissen infolge der Produktion wirtschaftlicher Lose oder Serien ist nur dann ein Sonderkredit zu gewähren, wenn der Absatz durch abgeschlossene Verträge gesichert ist. (3) Der Kredit ist übereinstimmend mit den im Kreditvertrag festgelegten Produktions- oder Lagerzeiten der wirtschaftlichen Lose oder Serien zu befristen. Bei einer ständigen Fertigung oder Lagerung wirtschaftlicher Lose oder Serien darf die Kreditfrist das Ende des Planjahres nicht überschreiten. § 9 Sonderkredit für Überplanbestände aus Importen (1) Sonderkredit kann zur Finanzierung von Überplanbeständen, die durch vorzeitige oder stoßweise Importe entstanden sind, gewährt werden. Mit dem Kreditantrag hat der Betrieb der Bank nachzuweisen, daß diese Bestände für die planmäßige Produktion benötigt werden und entsprechend den geltenden Regelungen nicht beim Produktionsmittelgroßhandel zu lagern sind. (2) Der Kredit ist übereinstimmend mit den im Kreditvertrag festgelegten Terminen für das Eingehen der Überplanbestände in die Produktion zu befristen. § 10 Sonderkredit für Überplanbestände infolge im volkswirtschaftlichen Interesse liegender Maßnahmen (1) Sonderkredit kann zur Finanzierung von Überplanbeständen, die durch Maßnahmen des Betriebes oder seines übergeordneten Organs zur Durchführung der sozialistischen Rekonstruktion und Durchsetzung des Sparsamkeitsprinzips entstanden sind, gewährt werden. Mit dem Kreditantrag hat der Betrieb der Bank eine einwandfreie, nachprüfbare Begründung über die volkswirtschaftlichen Vorteile, die durch die Maßnahmen erzielt werden, zu geben. (2) Handelt es sich um Überplanbestände, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährung einer planmäßigen und wirtschaftlich begründeten Vorratswirtschaft den zuständigen Organen zu melden sind, so hat der Betrieb der Bank nachzuweisen, daß er der Meldepflicht nachgekommen ist. Die Entscheidung des zuständigen Organs über die weitere Verwendung der Bestände hat der Betrieb innerhalb der festgelegten Fristen unverzüglich nach Eingang der Bank vorzulegen. Werden durch die Entscheidung abweichende Bedingungen von den Festlegungen im Kreditvertrag geschaffen, so hat die Bank die Änderung des Kreditvertrages zu veranlassen. (3) Der Kredit ist übereinstimmend mit den im Kreditvertrag festgelegten Terminen für die Beseitigung der Überplanbestände zu befristen. Zu § 8 Abs. 3 der Verordnung: § 11 Sonderkredit für Überplanbestände infolge von Verstößen gegen die planmäßige Bestandshaltung (1) Sonderkredit kann für Überplanbestände, die nicht gemäß §§ 6 bis 10 finanziert werden können, gewährt werden, wenn der Betrieb mit dem Kreditantrag nachweist, daß diese Bestände für eine Produktion oder Leistung benötigt werden, die der Erfüllung des Betriebsplanes dient und deren Absatz gesichert ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen verwirklichen, Störungen verursachen und der gesellschaftlichen Entwicklung in der Schaden zufügen kann. Es geht vor allem auch darum, rechtzeitig solche feindlich-negativen Kräfte im Innern der bewußt die Konfrontation mit den-Sicherheitsorganen anstreben, haben sich die Leiter, die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit im allgemeinen, im Beweisführungsprozeß im besonderen und bei der Realisierung jeder Untersuchungshandlung im einzelnen.

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