Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 111

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 111 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 111); Gesetzblatt Teil II Nr. 21 Ausgabetag: 30gMärz 1961 111 Anordnung Nr. 2* über den Einsatz von Werkstoffen. Plastwerkstoffe Vom 13. März 1961 Auf Grund des § 1 der Verordnung vom 19. Februar 1959 zur Neuregelung des Einsatzes von Werkstoffen (GBl. I S. 140) wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Das Staatliche Chemie-Kontor (Lenkungsstelle für Plaste) ist berechtigt, den Einsatz von Plastwerkstoffen hinsichtlich des volkswirtschaftlichen Nutzens sowie der technischen und ökonomischen Begründung des Einsatzes zu überprüfen und dazu die Stellungnahme oder Mitwirkung geeigneter Institutionen anzufordern. (2) Das Staatliche Chemie-Kontor wird ermächtigt, Herstellungs- und Verwendungsverbote für Plastwerkstoffe für einzelne Betriebe nach Maßgabe der Anordnung vom 19. Februar 1959 über den Einsatz von Werkstoffen (GBl. I S. 141) zu erlassen. § 2 (1) Die Neuaufnahme der Produktion von Plasterzeugnissen auf Basis von Hochdruck-Polyäthylen, Niederdruck-Polyäthylen, Polyamid AH, Miramid, Polystyrol Block-Polymerisat, Polystyrol Emulsions-Polymerisat, Polystyrol Perl-Polymerisat, Polystyrol Misch-Polymerisat (schlagfest) und Polyester ist nur mit Genehmigung des Staatlichen Chemie-Kontors zulässig. (2) Formen bzw. Werkzeuge für neue Erzeugnisse dürfen erst hergestellt werden, wenn die Genehmigung gemäß Abs. I erteilt ist. Die Hersteller von Formen bzw. Werkzeugen sind verpflichtet, sich diese Genehmigung vorlegen zu lassen. 8 3 (1) Das Staatliche Chemie-Kontor hat bis zum 30. Juni 1962 die Produktion von Plasterzeugnissen auf der Basis der im § 2 Abs. 1 genannten Rohstoffe zu überprüfen. (2) Die Produktion der im § 2 Abs. 1 genannten Erzeugnisse, die nicht das Gütezeichen Q oder 1 des Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung tragen oder vom Staatlichen Chemie-Kontor nicht genehmigt sind, ist mit dem 30. Juni 1962 einzustellen. § 4 Anträge auf Erteilung von Genehmigungen (§ 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2) bzw. von Ausnahmegenehmigungen zu Herstellungs- und Verwendungsverboten sind nach Maßgabe der §§ 12 und 13 der Anordnung vom 19. Februar 1959 über den Einsatz von Werkstoffen an das Staatliche Chemie-Kontor zu richten. § 5 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 13. März 1961 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: M e i s e r Minister und Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Anordnung Nr. 12* über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete. Vom 8. März 1961 Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. März 1951 zur Sicherung der Lagerstätten von Bodensdiätzen gegen Bebauung (GBl. S. 199) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister für Bauwesen folgendes angeordnet: § 1 (1) In.den Kreisen‘Hohenmölsen und Zeitz, Bezirk Halle, im Kreis Pirna, Bezirk Dresden, und im Kreis Neuhaus, Bezirk Suhl, werden gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 14. März 1951 die von der Obersten Bergbehörde der Deutschen Demokratischen Republik abgegrenzten Flächen zu bergbaulichen Schutzgebieten erklärt. (2) Die in der Anordnung Nr. 3 vom 6. August 1956 über die Festsetzung bergbaulidier Schutzgebiete (GBl. I S. 663) in den Kreisen Halle (Stadt) und Saalkreis, Bezirk Halle ausgewiesen auf den topographischen Karten im Maßstab 1 :25 000, Dieskau, Blatt 4538, und Merseburg (Ost), Blatt 4638 sowie die in der Anordnung Nr. 7 vom 22. Mai 1958 (GBl. I S. 487) im Kreis Merseburg, Bezirk Halle ausgewiesen auf der topographischen Karte im Maßstab 1 :25 000, Leipzig (West), Blatt 4639 abgegrenzten und zu bergbaulichen Schutzgebieten erklärten Flächen werden geändert. (3) Verbindliche Grundlage für die Kennzeichnung der neu festgelegten und geänderten bergbaulichen Schutzgebiete ist das von der Obersten Bergbehörde auf den Lageplänen - den topographischen Karten im Maßstab 1 :25 000 Hohenmölsen, Blatt 4838; Pegau, Blatt 4839; Zeitz, Blatt 4938; Meuselwitz, Blatt 4939; Bad Gottleuba, Blatt 5149, und Gräfenthal, Blatt 5433 umgrenzte und kolorierte Gebiet. § 2 Der Leiter der Obersten Bergbehörde übergibt nach Inkrafttreten dieser Anordnung den Vorsitzenden der Räte der Kreise Hohenmölsen, Zeitz, Pirna, Neuhaus, Halle (Stadt), Saalkreis und Merseburg sowie den Vorsitzenden der Räte der Bezirke Halle, Dresden und Suhl Ausfertigungen der im § 1 Abs. 3 genannten Lagepläne. Dabei werden die im § 1 Abs. 2 genannten und den Räten der Kreise Halle (Stadt), Saalkreis und Merseburg sowie dem Rat des Bezirkes Halle übergebenen topographischen Karten ausgetauscht. § 3 Uber die Durchführung von Bauvorhaben - auch der Bauvorhaben der zentralen Planträger entscheidet für den Bereich der bergbaulichen Schutzgebiete in den Kreisen Hohenmölsen und Zeitz die Bergbehörde Zeitz, für den Bereich der bergbaulichen Schutzgebiete im Kreis Pirna die Bergbehörde Freiberg, für den Bereich der bergbaulichen Schutzgebiete im Kreis Neuhaus die Bergbehörde Erfurt und für den Bereich der bergbaulichen Schutzgebiete in den Kreisen Halle (Stadt), Saalkreis sowie Merseburg die -Bergbehörde Halle. § 4 Die Bestimmungen des § 2 Absätze 2 und 3, § 3, § 4 Abs. 2, § 5 und § 6 der Anordnung Nr. 8 vom 3. April ,1960 über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete (GBl. I S. 303) sind für die durch diese Anordnung festgesetzten bergbaulichen Schutzgebiete entsprechend anzuwenden. Anordnung (Nr. 1) (GBl. I 1959 S. 141) * Anordnung Nr. 11 (GBl. II 1960 S. 4C2);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung eine besondere Rolle, weil die Notwendigkeit der konspirativen Zusammenarbeit durch nichts besser begründet erden kann, als durch die Heranführung an die Erfüllung unmittelbarer inoffizieller Aufgaben.

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