Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 106

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil II 1961, Seite 106 (GBl. DDR II 1961, S. 106); ?106 Gesetzblatt Teil II Nr. 20 Fragen sofort ueber den Stand des Gesundheitsschutzes, die Arbeit der Gemeindeschwesterstation und ueber die in der Gemeinde erforderlichen Massnahmen auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens zu berichten und sie zu beraten. (4) Die Gemeindeschwester beteiligt sich an der Vorbereitung und Durchfuehrung gesundheitsfoerdernder Massnahmen der Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens, der Aerzte, der Leiter der zustaendigen Arztbereiche sowie der Organisationen und anderen Einrichtungen, die Aufgaben der Gesundheitsfoerderung erfuellen. ? 4 Medizinische Aufklaerung und Gesundheitserzichung (1) Die Gemeindeschwester fuehrt bestimmte Aufgaben der allgemeinen medizinischen Aufklaerung und Gesundheitserziehung der Bevoelkerung, insbesondere in Fragen der persoenlichen und allgemeinen Hygiene sowie des Schutzes vor uebertragbaren Krankheiten und anderen Krankheiten, durch. (2) Fuer die Beteiligung an den Massnahmen der Aufklaerung und Erziehung gilt ? 3 Abs. 4 entsprechend. ? 5 Unterstuetzung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften Die Gemeindeschwester unterstuetzt die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in den Angelegenheiten des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Sie foerdert die Bildung der Kommissionen fuer Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz und hilft diesen bei der Vorbereitung und Durchfuehrung ihrer Massnahmen, bei der Analyse des Krankenstandes und bei der Beseitigung von Unfall- und Krankheitsursachen. Die Gemeindeschwester foerdert die Schaffung von Voraussetzungen fuer die Leistung der Ersten Hilfe in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. ? 6 Unterstuetzung der Hygiene-Inspektion (1) Die Gemeindeschwester hilft in entsprechender Weise der Hygiene-Inspektion des Kreises bei der Ueberwachung und Verbesserung der Ortshygiene und der sanitaeren und seuchenhygienischen Verhaeltnisse in den Wohn- und Wirtschaftseinrichtungen. (2) Sie arbeitet in den Hygieneaktivs mit. ? 7 Hilfsmassnahmen bei Unfaellen und Krankheits-zustaenden (1) Die Gemeindeschwester leistet Erste Hilfe bei Unfaellen und ernsten Krankheitszustaenden. (2) Sie veranlasst die erforderlichen Massnahmen fuer sofortige Hilfeleistungen, soweit sie nicht bereits eingeleitet und getroffen wurden. Sie sorgt erforderlichenfalls fuer die notwendigen Hilfeleistungen, insbesondere fuer die Hinzuziehung des Arztes, und wirkt bei der Vermittlung einer notwendigen ambulanten oder stationaeren Behandlung und des Krankentransportes mit. (3) Sie unterstuetzt die Angehoerigen der Betroffenen und andere Personen bei der Durchfuehrung von Hilfeleistungen. ? 8 Massnahmen der gesundheitlichen Betreuung (1) Die Gemeindeschwester beteiligt sich an der Vorbereitung und Durchfuehrung von Massnahmen der gesundheitlichen Betreuung in Zusammenarbeit mit den Ausgabetag: 25. Maerz 1961 Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens, den Aerzten und den Leitern der zustaendigen Arztbereiche entsprechend den oertlichen Verhaeltnissen. (2) Sie wirkt bei der Aufstellung des Volksroentgenkatasters und bei der Durchfuehrung von Immunisierungsmassnahmen mit. (3) Bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten sorgt sie fuer notwendige Abconderungsmassnahmen, benachrichtigt unverzueglich den zustaendigen Arzt und sorgt fuer die Einleitung der erforderlichen Desinfektionsmassnahmen. (4) Sie unterstuetzt den Arzt in der Beobachtung und In der Betreuung der Rekonvaleszenten und der in Dispensairebetreuung stehenden Patienten. ? 9 . Sprechstundentaetigkeit und Mitwirkung bei der Behandlung (1) Die Gemeindeschwester haelt in der Gemeindeschwesterstation zu festgesetzten Zeiten Sprechstunden ab. Sie beraet die Besucher in Fragen der persoenlichen und allgemeinen Hygiene und klaert sie im Rahmen ihrer Taetigkeit ueber Vorbeugung und Verhalten bei Krankheiten auf. (2) In Gemeinden ihres Arbeitsbereiches ausserhalb des Sitzes der Gemeindeschwesterstation haelt sie ebenfalls regelmaessig Sprechstunden in geeigneten Nebenstellen (Gesundheitsstuben, Unfallhilfsstellen des Deutschen Roten Kreuzes u. ae.) ab. (3) Die Sprechstunden der Gemeindeschwester sind in geeigneter Form bekanntzumachen. Bei der Festlegung der Sprechstundenzeiten sind die jeweiligen oertlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten zu beruecksichtigen. (4) Die Gemeindeschwester fuehrt die vom Arzt angeordneten Massnahmen in der Krankenpflege durch. ? 10 Hauskrankcnpflege (1) Die Gemeindeschwester organisiert die Pflege der bettlaegerigen Hauskranken. Ist die Pflege der Hauskranken durch Familienangehoerige und durch Nachbarschaftshilfe nicht moeglich, sorgt sie fuer die Hauskrankenpflege bzw. Hauswirtschaftshilfe. Sie unterstuetzt die oertlichen Organisationen des Deutschen Roten Kreuzes, der Volkssolidaritaet und des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands sowie die Personen, die Nachbarschaftshilfe leisten, bei der Durchfuehrung von pflegerischen Aufgaben und beraet sie fachlich. (2) Sie uebernimmt in besonderen Faellen die Pflege von Schwerkranken und fuehrt dabei bestimmte aerztlich angeordnete Massnahmen durch. ? 11 Verabfolgung von Medikamenten Die Gemeindeschwester verabfolgt Medikamente entsprechend den aerztlichen Anordnungen. ? 12 Aufzeichnungen (1) Ueber ihre Taetigkeit fuehrt die Gemeindeschwester das vorgeschriebene Tagebuch. (2) Aerztlich angeordnete Taetigkeiten der Gemeindeschwester sind von dem anordnenden Arzt gegenzuzeichnen. (3) Das Tagebuch ist viertel jaehrlich vom aerztlichen Leiter der Einrichtung, der die Gemeindeschwesterstation fachlich zugeordnet ist, zu kontrollieren und gegenzuzeichnen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf die vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen und anderen politisch-operativ bedeutsamen Straftaten sowie in Verbindung damit auf die Aufklärung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten offizielle und inoffizielle Beweise zu erarbeiten und ins Verhältnis zu den gestellten Untersuchungszielen und Versionen zu setzen.

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