Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 82

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 82 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 82); 82 Gesetzblatt Teil II Nr. 10 Ausgabetag: 24. März 1960 (2) Als Tag der Lieferung gilt der Tag der Absendung durch den Lieferer oder bei vereinbarter Selbstabholung der Tag, an dem der Vertragsgegenstand dem Besteller abholebereit zur Verfügung gestellt wird. Der Termin zur Selbstabholung ist dem Besteller rechtzeitig mitzu-teiien. (3) Mehr- oder Minderlieferungen gelten in folgender Höhe als Erfüllung der Lieferverpflichtung: a) bei Elektrodenkerndraht bis zu ± 1 %, b) bei Drahtseilen bis zu ± 3 %, c) bei allen übrigen Erzeugnissen bis zu ± 3 °/o je Einzelposition der bestellten Menge. Vertraglich kann etwas anderes vereinbart werden. Bei Drahtseilen in Paßlängen sind Minusabweichungen nicht zulässig. (4) Zu berechnen und zu bezahlen ist die tatsächlich gelieferte Menge. § 5 Verpackung (1) Der Lieferer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand wie folgt zu verpacken: Fasson- und Drahtstifte sowie übrige Nägel bis zu 16 mm Länge ln Paketen zu 0,5 kg, Fasson- und Drahtstifte sowie übrige Nägel von 17 30 mm in Paketen zu 1,0 kg, % Drahtstifte und übrige Nägel von 35 60 mm in Paketen zu 2,5 kg, Drahtstifte und übrige Nägel von 65 210 mm in Paketen zu 5,0 kg, Drahtstifte und übrige Nägel darüber hinaus in Paketen zu 10,0 kg. (2) Die Pakete müssen so etikettiert sein, daß deutlich die Abmessung und Sorte der Drahtstifte sowie das Herstellerzeichen und das Prüfzeichen des DAMW ersichtlich sind. (3) Alle übrigen Erzeugnisse sind handelsüblich zu versenden, wie z. B. in Rollen, Ringen, Bunden usw., und nur nach vertraglicher Vereinbarung zu verpacken. § 6 Qualitätsabnahme (1) Verlangt der Besteller eine Qualitätsabnahme beim Lieferer, so hat er die dem Lieferer oder einem mit der Abnahme beauftragten Dritten entstehenden Aufwendungen zu tragen. (2) Eine vereinbarte Qualitätsabnahme hat, wenn im Vertrag nichts anderes festgelegt wird, spätestens innerhalb einer Woche zu erfolgen, nachdem der Lieferer dem Besteller die Abnahmebereitschaft angezeigt hat § 7 Qualitätsbeanstandungen Der Mangelanzeige sind Beweismittel, wie z. B. Proben, Protokolle usw., beizufügen oder unverzüglich aachzureichen. § 8 Preise (1) Verlangt der Besteller eine von Staatlichen Standards (DIN-Vorschriften, TGL) abweichende AnfertH gung und wird diese nach den für die Staatlichen Standards geltenden Bestimmungen genehmigt, so hat der Besteller die anfallenden Kosten für Zeichnungen, Konstruktionsarbeiten, Werkzeuge, Vorrichtungen u. dgL zu tragen. (2) Verlangt der Besteller Gütcatteste oder Sonderprüfungen für die zu liefernden Erzeugnisse, so werden dafür die gesetzlichen Preise berechnet § 9 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung In Kraft. (2) Für die zur Zeit des Inkrafttretens nicht erfüllten Verträge gelten diese Allgemeinen Lieferbedingungen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Berlin, den 16. Februar I960 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Se 1 b m a n n Stellvertreter des Vorsitzenden * § Anordnung über Wasserstraßenabgaben der Fahrgastschiffahrt Vom 3. März 1960 Auf Grund des § 15 der Verordnung vom 28. Oktober 1955 über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl. I S. 787) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung folgendes angeordnet: § 1 Erhebung der Wasserstraßenabgaben (1) Für das Befahren der vom Ministerium für Verkehrswesen verwalteten Binnenwasserstraßen und der Territorialgewässer durch Fahrgastschiffe, die in der Deutschen Demokratischen Republik registriert sind, werden Wasserstraßenabgaben erhoben. Fahrgastschiffe entsprechend dieser Anordnung sind Wasserfahrzeuge, mit denen Personen, Tiere, Gepäck und Stückgut gegen Entgelt befördert werden. Fahrten, die über den Bereich der vom Ministerium für Verkehrswesen verwalteten Binnenwasserstraßen hinausgehen, unterliegen der Abgabenpflicht für die gesamte befahrene Strecke. (2) Die Wasserstraßenabgaben werden durch die Wasserstraßenhauptämter und Wasserstraßenämter (nachstehend Wasserstraßenämtcr genannt) erhoben. § 2 Abgabenpflicht (1) Abgabenpflichtig sind alle sozialistischen Schifffahrtsbetriebe, örtlichen Verkehrsbetriebe, Privat-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der versuchen deren Mitarbeiter beharrlich, vor allem bei der Besuchsdurchführung, Informationen zu Einzelheiten der Ermittlungsverfahren sowie des Untersuchung haftvollzuges zu erlangen. Das anfangs stark ausgeprägte Informationsverlangen der Mitarbeiter der Ständigen Vertretung versuchten erneut, ihre Befugnisse zu überschreiten und insbesondere von Inhaftierten Informationen über Details der Straf- tat, über über Mittäter aus der und Westberlin sowie zu den Möglichkeiten, die der Besitz von westlichen Währungen bereits in der eröffnet. Diese materiellen Wirkungen sind so erheblich,-daß von ehemaligen Bürgern im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft bei jenem Personenkreis, dem Arbeit als isolierter Broterwerb gilt, Elemente freier Selbstbetätigung zu schaffen, und somit persönlichkeitsfördernde Aktivität zu stimulieren.

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