Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 457

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 457 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 457); Gesetzblatt Teil II Nr. 43 Ausgabetag: 6. Dezember 1960 457 (5) Die Amtsvorständc sind befugt, 1. an die Leiter der örtlichen Dienststellen des Betriebs- und Verkehrsdienstes ihres Bezirkes Weisungen einschließlich Befehle zu erteilen und 2. entsprechend der für sie festgelegten Nomenklator Kader einzusetzen und abzulösen. (6) Die kadermäßige Besetzung der Reichsbahnämter erfolgt nach von den zuständigen Reichsbahndirektionen bestätigten Stellenplänen. § 10 Die örtlichen Dienststellen der Hauptdienstzweige (1) Die örtlichen Dienststellen sind die Einrichtungen für die Durchführung der Transporte, die Erhaltung und Instandsetzung der Fahrzeuge und die Erhaltung und Instandsetzung der Anlagen. § (2) Den örtlichen Dienststellen des Hauptdienslzwei-ges Betriebs- und Verkchrsdienst. die entsprechend den Erfordernissen des Eisenbahnbetriebes und den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Bevölkerung gebildet werden, obliegt es, alle Aufgaben der betrieblichen und verkchrlichen Abfertigung, der Beförderung und Zugförderung durchzuführen sowie eine ständige enge Kooperation mit der Wirtschaft zu gewährleisten. Sie sind den Reichsbahnämtern unmittelbar unterstellt und werden von Dienstvorstehern geleitet. Die Dienst-vorstcher sind dem Amtsvorstand verantwortlich für die Erfüllung der Aufgaben, insbesondere die ordnungsgemäße Durchführung des Betriebs- und Vcrkchrs-dienstes, für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der innerdienstlichen Vorschriften. (3) Den örtlichen Dienststellen 1. des Hauptdienstzweiges Maschinenwirlschaft, die nach den Erfordernissen der Zugbildung und Zugförderung gebildet werden, obliegt cs, die zur Durchführung der Transportaufgaben erforderlichen Zugkräfte dem Betriebsdienst in einsatzfähigem Zustand zur Verfügung zu stellen, diese und die be-tricbsmaschinenlechnischen Anlagen zu pflegen und instand zu halten; 2. des Hauptdienstzweiges Wagenwirtschaft, die nach den Erfordernissen der Zugbildung, der Güterströme sowie der zweckmäßigsten Pflege der Wagen gebildet werden, obliegt cs, den technischen Zustand der Wagen zu kontrollieren, die nicht einsatzfähigen Wagen aus dem Betrieb zu ziehen und den gesamten Wagenpark sowie die ihnen hierfür übertragenen technischen Anlagen zu pflegen und instand zu halten; S. des Hauptdienslzweiges Bahnanlagen, die nach dem Grundsatz der Konzentration der Zuständigkeit \ auf Hauptstrecken bzw. wichtige Knotenpunkte gebildet und zur Sicherung eines reibungslosen Zusammenwirkens der einzelnen Hauptdienstzweige territorial zweckmäßig abgegrenzt werden, obliegt es, die Strecke, den Oberbau, die Brücken und Kunstbauten sowie die Hochbauten und die ihnen übertragenen technischen Anlagen und Maschinen instand zu halten; 4. des Hauptdienstzweiges des Sichcrungs- und Fern-meldewcsens, die nach den Erfordernissen eines störungsfreien Betriebsablaufcs gebildet werden, obliegt es, die Sicherungs- und Fcrnmcldecinrich-tungen sowie die ihnen hierfür übertragenen technischen Anlagen und Maschinen instand zu halten und zur Gewährleistung der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes alle im Signal- und Nachrichtensystem auftretenden Störungen sofort zu beseitigen. Diese örtlichen Dienststellen sind den zuständigen Verwaltungen der Reichsbahndirektionen unmittelbar unterstellt und werden von Vorstehern geleitet. Die Vorsteher sind den Leitern der zuständigen Verwaltungen der Reicbsbahndircktioncn für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben, für den betriebssicheren Zustand der ihnen zur sachgemäßen Verwaltung übertragenen Anlagen und Betriebsmittel sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der innerdienstlichen Vorschriften verantwortlich. (4) Die Dienstvorsteher und Vorsteher sind befugt, 1. den Eisenbahnern ihrer Dienststelle Weisungen einschließlich Befehle zu erteilen und 2. entsprechend der für sie fcstgelcgtcn Nomenklatur Kader einzusetzen und abzulösen. (5) Die kadermäßige Besetzung der örtlichen Dienststellen regeln die Besctzungs- bzw. Arbeitskräftepläne. (6) Die ordnungsgemäße Durchführung des Eisenbahn-transportes bedingt ein enges Zusammenwirken aller Hauptdienstzweige. Im Interesse der reibungslosen Betriebsabwicklung -ist es erforderlich, bereits den Arbeitsablauf auf örtlicher Ebene aufeinander abzustimmen. Die Dienstvorsteher und Vorsteher der örtlichen Dienststellen haben die Pflicht, untereinander je nach den Erfordernissen Beratungen abzuhalten und sich gegenseitig zu unterstützen. Für diese Beratungen hat der Dienstvorsteher des Bahnhofes die Federführung. § 11 Die Dienststellen der Fahrzcugausbesscrung und des Eiscnbahnbaucs (1) Zur Durchführung der für die Transportabwicklung notwendigen Fahrzeugausbesserung bestehen Reichsbahnausbesserungswerke. Sie werden von Werk-dircktorcn geleitet. (2) Zur Durchführung der Aufgaben des Eisenbahnbaues bestehen 1. der Baubetrieb der Deutschen Reichsbahn mit Außenstellen und 2. weitere Dienststellen. (3) Die Dienststellen sind im Rahmen der innerbetrieblichen wirtschaftlichen Rechnungsführung der Deutschen Reichsbahn planende und abrechnende Einheiten. (4) Die Werkdirektoren der Rcichsbahnausbesserungs-werke und die Leiter der Dienststellen des Eisenbahnbaues sind dem Leiter des übergeordneten Organs verantwortlich für die Erfüllung der Planaufgaben, für die planmäßige, termingerechte und sachgemäße Ausführung der Ausbesserungs- und Bauarbeiten, für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, innerdienstlichen Vorschriften und Weisungen des Leiters des;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zur Kaderarbeit und vorhandenen Erfordernissen in den aktiven Dienst Staatssicherheit übernommen werden. Sie sind langfristig als Perspektivkader in der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen und zu entwickeln. Bei der Übernahme von in den aktiven Dienst Staatssicherheit ist zu gewährleisten daß keine Gefährdung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet in langfristigen Konzeptionen nach Abstimmung und Koordinierung mit den anderen für die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet sind grundsätzlich in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Diensteinheiten durchzuführen, die entsprechend den Festlegungen in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen für die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Derartige Aufgabenstellungen können entsprechend der Spezifik des Ziels der sowohl einzeln als auch im Komplex von Bedeutung sein.

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