Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 456

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 456 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 456); 456 Gesetzblatt Teil II Nr. 43 Ausgabetag: 6. Dezember 1960 Honen unterstellt sind. Für die Reichsbahndircktions-bezirke bestehen bei den Rcichsbahndircktionen Politische Abteilungen. (5) Die Präsidenten sind dem Minister für Verkehrswesen verantwortlich für die ordnungsgemäße Tätigkeit ihrer Reichsbahndirektion, der Reichsbahnämtcr, der Dienststellen mit bezirklichen Aufgaben und aller zu den Hauptdienstzweigen gehörenden örtlichen Dienststellen sowie für die Erfüllung der Transportaufgaben und für die Durchführung der den Rcichs-bahnöircklionen bzw. bestimmten Eisenbahnern übertragenen Aufgaben der staatlichen Verwaltung. (6) Die Präsidenten sind befugt, 1. den ihnen unmittelbar unterstehenden Leitern Weisungen einschließlich Befehle zu erteilen und 2. entsprechend der für sie festgelegten Nomenklatur Kader einzusetzen und ab/ulösen. (7) Die Präsidenten nehmen zugleich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufgaben des Bevollmächtigten für die Bahnaufsicht wahr. (8) Die Vizepräsidenten leiten die ihnen unterstellten Verwaltungen an, koordinieren die Arbeit der Verwaltungen und sind dem zuständigen Stellvertreter des Ministers und dem Präsidenten für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten und Erfüllung der Aufgaben verantwortlich. Sie sind befugt, 1. den Leitern der ihnen unterstellten Verwaltungen Weisungen einschließlich Befehle zu erteilen und 2. entsprechend der für sic festgelegten Nomenklatur Kader einzusetzen und abzulösen. (9) Die Verwaltungen der Rcichsbahndirektionen sind die Zwischcnlcitungsorganc der Hauptdienstzweige für den Rcichsbahndirektionsbezirk. Sie sind doppelt unterstellt. Die Leiter der Verwaltungen der Reichsbahn-oircktioncn haben in ihrem Verantwortungsbereich m ** die politischen, ökonomischen und administrativen Aufgaben der Deutschen Reichsbahn nach den gesetzlichen Bestimmungen, den Weisungen des Leiters der zuständigen Hauptverwaltung des Ministeriums für Verkehrswesen und des Präsidenten bzw. des zuständigen Vizepräsidenten durchzuführen. Sic sind dem Leiter der zuständigen Hauptverwaltung des Ministeriums für Verkehrswesen und dem zuständigen Vizepräsiden- ten für die gesamte Tätigkeit ihrer Verwaltungen und der unterstellten Dienststellen, für die Erfüllung der Planaufgaben, für das wirtschaftliche Ergebnis der Arbeit des von ihnen geleiteten Teiles des Hauptdienstzweiges und für die zweckmäßige Verwaltung des ihnen übertragenen Vermögens voll verantwortlich. Die Leiter der Verwaltungen sind bclugt. 1. im Rahmen ihrer Zuständigkeit an die Leiter der ihnen unterstellten Dienststellen Weisungen einschließlich Befehle zu erteilen und (10) Die zentralen Abteilungen der Rciehsbahndirck-tion sind die Organe des Präsidenten zur Durchsetzung einer einheitlichen Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der in Vorschriften und Verfügungen des Ministeriums für Verkehrswesen festgelegten Grundsätze auf kaderpolitischem, ökonomischem und administrativem Gebiet durch die Verwaltungen der Reichsbahndirektion und örtlichen Dienststellen des Reichsbahndirektionsbezirkes. Die zentralen Abteilungen beraten auf ihren Fachgebieten die Verwaltungen der Rcichsbnhndircktion, koordinieren im Interesse der Einheitlichkeit der Deutschen Reichsbahn deren Arbeit auf diesen Gebieten und sorgen für die Verallgemeinerung der Erfahrungen. Die zentralen Abteilungen sind doppelt unterstellt. Sic haben keine Weisungs-befugnis gegenüber den Verwaltungen der Rcichsbahn-direktion, Reichsbahnämtern und örtlichen Dienststellen des Reichsbahndircktionsbczirkcs. Sic sind aber berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hinweise zu erteilen und erforderliche Unterlagen cinzuholcn. Die Leiter der zentralen Abteilungen sind für die gesamte Tätigkeit ihrer Abteilungen dem Leiter der zuständigen zentralen Abteilung bzw. Sektor des Ministeriums für Verkehrswesen und dem Präsidenten verantwortlich. (11) Die einzelnen Rcichsbahndircktionen einschließlich ihrer nicht zu den Hauptdienstzweigen gehörenden Dienststellen sind im Rahmen der innerbetrieb- # liehen wirtschaftlichen Rechnungsführung der Deutschen Reichsbahn planende und abrcchncndc Einheiten. (12) Die kadermäßige Besetzung der Rcichsbahndirek-tionen erfolgt nach vom Ministerium für Verkehrswesen bestätigten Stellenplänen. § 9 Die Reichsbahnämtcr (1) Die Reichsbahnämtcr sind regionale Zwischcn-lcitungsorgane im Hauptdienstzweig Betriebs- und Vcr-kchrsdienst innerhalb des Reichsbahndirektionsbezirkes. Sie leiten Reichsbahnamtsbezirke, die zur Durchsetzung eines einheitlichen Kommandos nach wichtigen Knotenpunkten bzw. Hauptstrecken unter zweckmäßiger Berücksichtigung der Zubringerstrecken abgegrenzt sind. (2) Den Reichsbahnämtern obliegt cs, auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, der Anweisungen . der zuständigen Rcichsbnhndircktion und der Dienstvorschriften der Deutschen Reichsbahn die Beförderung von Personen und Gütern zu organisieren, operativ zu lenken und dementsprechend die örtlichen Dienststellen des Betriebs- und Verkehrsdienstes ihres Bezirkes zu leiten und die Kooperation mit der Wirtschaft weiterzuentwickeln. (3) Die Reichsbahnämter werden von Amtsvorständen geleitet. Für die Reichsbahnamtsbezirke bestehen bei den Reichsbahnämtern Politische Abteilungen. 2. entsprechend der für sie festgelegten Nomenklatur Kader einzusetzen und abzulösen. Die zu eine m Hauptdienstzweig gehörenden örtlichen Dienststellen des Reichsbahndircktionsbczirkcs sind im Rahmen der innerbetrieblichen wirtschaftlichen Rechnungsführung der Deutschen Reichsbahn in ihrer Gesamtheit eine planende und abrcchncndc Einheit. (4) Die Amtsvorstände sind dem Leiter der Verwaltung des Betriebs- und Verkehrsdienstes der zuständigen Reichsbahndircklion für die Erfüllung der Planaufgaben. für die ordnungsgemäße Abwicklung dos Betriebs- und Verkehrsdienstes sowie für die Durchführung der politischen, ökonomischen und administrativen Aufgaben im Rcichsbahnamtsbezirk verantwortlich.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen Aufgaben bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter gelohnt und realisiert haben. Sie sind aber auch eine wesentliche Voraussetzung für die zielgerichtete tschekistische Befähigung und Erziehung aller operativen Mitarbeiter. Denn die Qualifizierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der vorbeugenden Tätigkeit sind weiterhin gültig. Es kommt darauf an, die gesamte Vorbeugung noch stärker darauf auszurichten, Feindtätigkeit: bereits im Ansatzpunkt, in der Entstehungsphase zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Bürgern der noch nicht den gesellschaftlichen Erfordernissen entspricht und damit Ansatzpunkte für die Erzeugung feindlich-negativer Handlungen bieten kann.

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