Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 419

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 419 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 419); der Deutschen Demokratischen Republik Teil II Tag Inhalt Seite 3.11.60 Vierte Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Versicherung der volkseigenen Betriebe 419 13.10.00 Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 960. Geschlossene radioaktive Strahlungsquellen zur zerstörungsfreien Werkstoff- und Materialprüfung (Gamma-Defektoskopie) ; 419 Hinweis auf Verkündungen Im Gesetzblatt Teil II und Teil III der Deutschen Demokratischen Republik 426 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 426 Vierte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über die Versicherung der volkseigenen Betriebe. ~ Vom 3. November 1960 Auf Grund des § 7 des Gesetzes vom 9. August 1950 über die Versicherung der volkseigenen Betriebe (GBl. S. 830) wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission, dem Minister für Bauwesen und dem Minister für Verkehrswesen folgendes bestimmt: § 1 (1) Der gemäß § 6 Abs. 2 Buchst, a der Dritten Durchführungsbestimmung vom 23. Februar 1952 zum Gesetz über die Versicherung der volkseigenen Betriebe (GBl. S. 199) festgelegte Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche wegen der Beschädigung der zu bc-oder entladenden Land- und Wasserfahrzeuge wird aufgehoben. 0 (2) Der gemäß § 6 Abs. 3 der Dritten Durchführungsbestimmung vom 23. Februar 1952 gewährte Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche aus Anschlußgleisverträgen mit der Deutschen Reichsbahn erstreckt sich nicht auf Schadenersatzansprüche wegen Schäden an Schicncnfahrzcugen. § 2 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. November 1960 in Kraft. Berlin, den 3. November 1960 Der Minister der Finanzen Rumpf ♦ 3. D3 (GBl. 1932 S. 199) Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 960. Geschlossene radioaktive Strahlungsqucllcn zur zerstörungsfreien Werkstoff- und Materialprüfung (Gamma-Dcfcktoskopic) Vom 13. Oktober 1960 Auf Grund des § 12 des Brandschutzgesetzes vom 18. Januar 1936 (GBl. I S. 110) und des § 49 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und nach Anhören des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: § 1 Geltungsbereich Diese Arbeitsschutz- und Brondschutzanordnung gilt für alle Arbeitsstellen, an denen geschlossene radioaktive Strahlungsquellen bzw. Durchstrahlungsanlagcn zur zerstörungsfreien Werkstoff- und Materialprüfung benutzt werden (nachstehend Durchstrahlungsbetricbe genannt). 5 2 Begriffscrläutcrungcn (1) Geschlossene radioaktive Strahlungsqucllcn (nachstehend Quellen genannt) sind radioaktive Präparate, die ständig von einer allseitig dichten, festen, inaktiven Hülle umschlossen sind, die bei normaler betriebsmäßiger Beanspruchung unverletzlich ist und ein Entweichen radioaktiver Substanz mit Sicherheit verhindert. Bei radioaktiven Präparaten, unter deren Zerfallsprodukten;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung und der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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