Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 292

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 292 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 292); 292 Gesetzblatt Teil II Nr. 26 Ausgabetag: 3. September 1960 (2) Der wissenschaftlich-technische Rat hat die Aufgabe- den Direktor des Instituts zu beraten, insbesondere durch: a) Stellungnahme zur Arbeit und Entwicklung des Instituts; b) Unterbreitung von Vorschlägen für die Besetzung der leitenden Funktionen des Instituts. (3) Der Direktor des Instituts führt den Vorsitz im wissenschaftlich-technischen Rat. (4) Zu Mitgliedern des wissenschaftlich-technischen Rates sollen berufen werden je ein Vertreter: a) der Obersten Bergbehörde; b) der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin; c) der Bergakademie Freiberg; d) der Staatlichen Plankommission, Abteilung Berg- und Hüttenwesen; e) der Staatlichen Plankommission. Abteilung Kohle; f) der Gcneraldirektion der SDAG Wismut; g) des Instituts für Arbeitshygiene Berlin; h) des Instituts für Arbeitsökonomik und Arbeitsschutz; i) des Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung; k) des Zentralamtes für Forschung und Technik; l) des Zentralvorstandes der IG Bergbau und m) des Zentral Vorstandes der IG Wismut sowie verdiente Persönlichkeiten des Instituts selbst. (5) Die Mitglieder des wissenschaftlich-technischen Rates werden auf Vorschlag des Direktors des Instituts von dem Leiter der Obersten Bergbehörde für die Dauer von 2 Jahren berufen. (6) Der wissenschaftlich-technische Rat wird durch den Vorsitzenden einberufen. Er soll mindestens zweimal im Jahr zusammentreten. (7) Der Vorsitzende kann sonstige Fachkräfte zu den Sitzungen des wissenschaftlich-technischen Rates hinzuziehen. (8) Die Mitglieder des wissenschaftlich-technischen Rates sind ehrenamtlich tätig und nicht berechtigt, zu den Sitzungen des Rates einen Vertreter zu entsenden. § 6 Arbeitsweise (1) Die Grundsätze der Arbeitsweise für die Mitarbeiter des Instituts für Grubensicherheit ergeben sich aus dem Gesetz vom 11. Februar 1958 über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 117) und aus der Verordnung vom 10. März 1955 über die Pflichten und Rechte der Mitarbeiter der staatlichen Verwaltungsorgane Disziplinarordnung (GBl. I S. 217). (2) Die Mitarbeiter des Instituts haben eine große Aufgabe und eine hohe Verantwortung bei der Verbesserung der technischen Sicherheit im Bergbau und in der Abwendung seiner Gefahren. Sic haben bei der Lösung ihrer Aufgaben eng mit den Werktätigen zu-ammenzuarbeiten und ihre Erfahrungen auszuwerten. (3) Das enge Ineinandergreifen der Probleme der Grubensicherheit erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Abteilungen des Instituts. Diese Zusammenarbeit ist durch gemeinschaftliche Be- ratungen und weitgehendsten Meinungsaustausch, der für alle wichtigen Fragen vom Leiter des Instituts zu organisieren ist, herbeizuführen. (4) Das Institut arbeitet eng mit allen staatlichen Organen, volkseigenen Betrieben, wissenschaftlichen Institutionen und gesellschaftlichen Organisationen zusammen, zu deren Aufgabenbereich und Tätigkeit die Grubensicherheit gehört- Das sind insbesondere: die zuständigen Abteilungen der Staatlichen Plankommission, die Zentralstelle der Technischen Überwachung, die Vereinigungen und volkseigenen Betriebe des Bergbaues, bergbauliche und verwandte Ausbildungs- und Forschungsstätten, wissenschaftliche Gesellschaften. gewerkschaftliche Organe und sonstige gesellschaftliche Organisationen. # § 7 Struktur (1) Für die Struktur des Instituts ist der vom Leiter der Obersten Bergbehörde bestätigte Strukturplan verbindlich. (2) Dem Institut sind als Zweigstellen angeschlossen: a) die Versuchsstrecke Freiberg, zentrales Institut für Explosions- und Brandbekämpfung im Bergbau und in der Industrie; b) die Forschungssteile für technische Staubbekämpfung in Eisleben (früher Silikoseforschungsstclle Eisleben). (3) Der Direktor des Instituts regelt die Arbeitsweise der Zweigstellen durch Geschäftsordnungen, die der Bestätigung durch den Leiter der Obersten Bergbehörde bedürfen. § 8 Finanzierung (1) Das Institut ist Haushaltsorganisation. (2) Die Finanzierung des Instituts erfolgt: a) durch die im Haushalt der Obersten Bergbehörde bereitgestellten Mittel; b) aus dem Plan Forschung und Technik; c) aus Einnahmen im Rahmen der Vertragsforschung gemäß Ordnung der Planung des Staatshaushaltes (Ausgabe Wissenschaft und Technik); d) aus Einnahmen für Leistungen, die auf Grund abgeschlossener Verträge erbracht werden (Gutachten, Beratungen. Untersuchungen usw.). (3) Mittel für genehmigte Investitionen des Instituts werden im Rahmen des Invcstitionsplanes der Obersten Bergbehörde zur Verfügung gestellt § 9 Vertretung Im Rechtsverkehr (1) Das Institut einschließlich der Zweigstellen wird im Rechtsverkehr durch den Direktor vertreten. Im Falle seiner Verhinderung bestimmt sich seine Vertretung nach § 4 Abs. 4. (2) Im Rahmen der ihnen vom Direktor schriftlich erteilten Vollmacht sind auch a) der Leiter der Forschungsstelle für technische Staubbekämpfung; b) 2 Mitarbeiter des Instituts gemeinsam vertretungsberechtigt. (3) Der Direktor der Versuchsstrecke Freiberg ist insoweit vertretungsbcrcchtigt, als Rechtsgeschäfte ausschließlich die Versuchsstrecke Freiberg betreffen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der entsprechend ihrer Einsatzrichtung enthalten. Ausgehend von der festgelegten Einsatzrichtung und dem realen Entwicklungstand der sind die Anforderungen an die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befämgüöl der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter hat zieigpigbhg und differenziert vorrangig im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen.

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