Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 263

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 263 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 263); Gesetzblatt Teil II Nr. 23 Ausgabetag: 15. August 1960 263 b) Vereinbarungen über sonstige Fragen, die sich aus der Durchführung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ergeben. (2) Die Rahmenvereinbarungen gelten unbefristet, so- weit die Vertragspartner nichts anderes vereinbaren. Änderungen können zu jedem Zeitpunkt vereinbart werden. w (3) Im Streitfall beim Abschluß oder der Änderung von Rahmenvereinbarungen legt der Rat des Bezirkes, Abteilung Handel und Versorgung, die betreffenden Bedingungen nach Abstimmung mit den übergeordneten Organen der Betriebe fest. Ist der Lieferer dem Rat des Kreises unterstellt, so tritt an die Stelle des Rates des Bezirkes, Abteilung Handel und Versorgung, der Rat des Kreises, Abteilung Handel und Versorgung. § 7 Vorbereitung des Vertragsabschlusses (1) Zur Vorbereitung des Vertragsabschlusses und zur Sicherung der Erfüllung der Umsatzpläne der Vertragspartner sind folgende Maßnahmen durchzuführen: a) Die Vertragspartner haben die Ausarbeitung ihrer Planvorschläge unter wechselseitiger Abstimmung durchzuführen und die Plandurchführung regelmäßig gemeinsam zu beraten. b) Der Besteller hat dem Lieferer entsprechend den Bestimmungen der Planmethodik Warenbezugspläne und spezifizierte Bedarfsmeldungen zu übergeben. c) Es sind Vereinbarungen über die Aufteilung der Erzeugnisse der staatlichen Matcrialbilanzierung und der staatlich quotierten Erzeugnisse auf die Verkaufsstelle und über ihre zeitliche Bereitstellung durch den Großhandel für den Vertragsabschluß zu treffen. d) Der Besteller hat beim Abschluß der Verträge des Lieferers mit den Vorlieferanten mitzuwirken. Die Mitwirkung soll insbesondere durch Übergabe von Bedarfsanalysen, Teilnahme an Modellbeurteilungen oder durch direkte Beratungen bei der Einkaufsbehandlung üer die Einkaufskollektive erfolgen. (2) Die Einzelheiten der Zusammenarbeit der Vertragspartner gemäß Abs. 1 sind zwischen ihnen zu vereinbaren, soweit sie nicht durch besondere Anweisungen der übergeordneten Organe geregelt werden. Die Zusammenarbeit hat unter Einbeziehung der Verkaufsstellenleiter zu erfolgen, um die Erfahrungen und Kenntnisse der Verkaufsstellenkollektive zu berücksichtigen und um die Verantwortung der Verkaufsstellenleiter für die Erfüllung der Handels- und Versorgungsaufgaben zu erhöhen. § 3 Warenangebot (1) Über die Durchführung des Warenangebotes, insbesondere über die Art und den Termin des Angebotes, sind zwischen den Betrieben schriftliche Vereinbarungen zu treffen. (2) Das Angebot soll entsprechend den örtlichen Bedingungen erfolgen, insbesondere: a) durch regelmäßigen Vertretereinsatz an bestimmten Tagen; b) durch Übersendung von Mustern oder Katalogen; c) in Musterräumen oder Stützpunkten des Lieferers. ; § 9 Organisation der Vcrkaufsstellenbelieferung (1) Über die Durchführung der Lieferungen haben die Betriebe schriftliche Vereinbarungen zu treffen, ins*-besondere wann und in welchen regelmäßigen Zeitabständen die Erzeugnisse in die Verkaufsstellen geliefert werden (Tourenplan) oder wie und innerhalb welcher Fristen die Erzeugnisse nach Eingang einer Bestellung im Falle der Annahme versendet v/erden (Versandplan). (2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gilt als Liefertermin der auf den Vertragsabschluß entsprechend dem Tourenplan oder Versandplan folgende Termin der Anlieferung $der des Versandes. § 10 Gefahrenübergang und Transportkosten (1) Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Entgegennahme auf den Besteller über. Der Lieferer hat die Transportkosten zu tragen. Dies gilt auch, wenn in Preisbestimmungen abweichende Regelungen enthalten sind oder getroffen werden. (2) Wünscht der Besteller eine andere als die übliche Transportart, so hat er hierdurch entstehende Mehrkosten zu tragen. Lieferungen durch den Schnelldienst des Großhandels sind handelsüblich. (3) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 gelten nur für Lieferungen durch Großhandelsgescllschaftcn an die Einzelhandelsorgane gemäß § 1 Abs. 1. (4) Der Produktionsmittelgroßhandel liefert frachtfrei Bestimmungsort des Einzelhandels. Bestimmungsort ist bei Bahnlieferung die Bahnstation des Empfängers, bei Postsendung das Zustellpostamt und bei Lieferungen durch Kraftfahrzeuge die Verkaufsstelle. § II Preisvereinbarung, Preisauszeichnung und Verpackung (1) Einer Preisangabe im Vertrag bedarf es nicht, wenn der Preis der bezeichneten Erzeugnisse den Vertragspartnern bekannt ist. Ist der Preis nicht bekannt, so ist in den Vertrag aufzunehmen: a) der Einzelhandelsverkaufspreis unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Preises; b) der Großhandelsabgabepreis, wenn die Erzeugnisse zur Be- oder Verarbeitung bestimmt sind. (2) Die Preisauszeichnung der Erzeugnisse hat durch den Lieferer zu erfolgen, soweit die Preisauszeichnung nicht durch den Vorlieferanten erfolgt. (3) Die Erzeugnisse sind handelsüblich verpackt zu liefern. Wünscht der Besteller eine andere Verpackung, so hat er dadurch entstehende Mehrkosten zu tragen, soweit hierfür nicht besondere Preise festgesetzt sind. II. Abschnitt Verkaufsstellenverträgc § 12 Allgemeines (1) Der Verkaufsstellenvertrag ist die Hauptform der vertraglichen Beziehungen zwischen Groß- und Einzelhandel. Verkaufsstellenverträge werden während des;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen an-zuivenden Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststeilung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit keine Rolle. Es sei deshalb an dieser Stelle nur darauf hingewiesen, daß gemäß mit eine Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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