Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 262

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 262 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 262); 262 Gesetzblatt Teil II Nr. 23 Ausgabetag: 15. August 1960 § 21 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. August 1960 in Kraft. Berlin den 10. Juli 1960 Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft I. V.: Koch Staatssekretär Anordnung über die Allgemeinen Lieferbedingungen für den sozialistischen Binnenhandel. Vom 19. Juli 1960 Mit Zustimmung der Leiter der zuständigen zentralen staatlichen Organe und des Vorstandes des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften wird gemäß § 19 des Vertragsgesetzes vom 11. Dezember 1957 (GBl. I S. 627) folgendes angeordnet: I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich § 1 (1) Die Allgemeinen Lieferbedingungen für den sozia- l listischen Binnenhandel gelten im Rahmen des Allgemeinen Vertragssystems für alle Verträge, welche die Lieferung von Lebensmitteln und Industriewaren zur Versorgung der Bevölkerung von den sozialistischen Großhandelsbetrieben einschließlich den volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetrieben an die HO-Betricbe, die Konsumgenossenschaften, die Industrieläden und den Einzelhandel mit staatlicher Beteiligung bei der Durchführung der Verkaufsstellenbelieferung zum Gegenstand haben. (2) Die Allgemeinen Lieferbedingungen gelten auch für die Verträge zwischen den sozialistischen Fleisch-und Wurstbetrieben der Mundproduktion und den unter Abs. I genannten Einzelhandelsorganen, soweit sie die regelmäßige Verkaufsstellenbelieferung zum Gegenstand haben. (3) Führen Großhandelsorgane, zu deren planmäßigen Aufgaben die Belieferung des Einzelhandels nicht gehört, in Ausnahmefällen Lieferungen an den Einzelhandel durch, so findet diese Anordnung keine Anwendung. (4) Die Allgemeinen Lieferbedingungen gelten nicht für die Verträge zwischen dem Fischgroßhandcl und den unter Abs. 1 genannten Einzelhandelsorganen. § 2 Die Allgemeinen Lieferbedingungen enthalten die wechselseitigen Verpflichtungen der im § 1 Absätzen I und 2 genannten Betriebe. Die persönliche Verantwortung aller Mitarbeiter dieser Ectriebe einschließlich der leitenden Funktionäre für den ordnungsgemäßen Vertragsabschluß und die Vertragserfüllung sowie die sich aus der Verletzung dieser Verantwortung gegenüber ihrem Betrieb ergebenden Verpflichtungen sind durch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen geregelt § 3 Grundsätze der Zusammenarbeit Die Vertragspartner haben sich in allen Fragen ihrer Zusammenarbeit von dem* Ziel leiten zu lassen, gemeinsam die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Hierzu haben sic eine ständige und enge Verbindung ihrer Mitarbeiter durch wechselseitige Hilfe und Beratungen herzustellen. Diese Beratungen sind unter Einbeziehung der Werktätigen und ihrer Organisationen vor der Entscheidung solcher Fragen durch den einen oder anderen Vertragspartner durchzuführen, die für die Versorgung der Bevölkerung wesentlich sind. Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern bei der Lösung der gemeinsamen Versorgungsaufgaben auf, so haben beide Seiten diejenige Lösung anzustreben, die zur bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung führt. § 4 Vertragspflicht (1) Die Betriebe der Mundproduktion sowie des Großhandels (Lieferer) und des Einzelhandels (Besteller) sind zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung und der Planerfüllung verpflichtet, in dem Umfange Verträge abzuschließen, wie es für ein ständiges Angebot der Erzeugnisse durch die Verkaufsstellen entsprechend ihren Sortimentslisten und in einwandfreier Qualität gegenüber der Bevölkerung erforderlich ist. Dies gilt auch für Erzeugnisse der staatlichen Materialbilanzierung sowie für staatlich quotierte Erzeugnisse. Bei diesen Erzeugnissen kann der Einzelhandel jedoch keinen Vertragsabschluß fordern, der über die zugewiesene Menge hinausgeht, wenn die Zuweisung von den zuständigen staatlichen Organen erfolgte. Wird die Menge der Zuweisung durch Vereinbarung der Betriebe auf die Sorten der Sortimentslisten oder auf Gruppen solcher Sorten aufgeteilt, so wird der Umfang der Vertragsabschlußverpflichtung je Sorte oder Gruppe durch die für sie vereinbarte Teilmenge begrenzt. (2) Der Besteller ist zum Vertragsabschluß gemäß Abs. 1 mit dem Großhandel nicht verpflichtet, wenn er die für das Angebot an die Bevölkerung erforderlichen Erzeugnisse im Rahmen der planmethodischen und anderen gesetzlichen Bestimmungen direkt von der Produktion oder von sonstigen Lieferbetrieben bezieht (3) Der Besteller entscheidet, ob die Verpflichtung gemäß Abs. 1 durch den Abschluß von Verkaufsstellenoder Belriebsverträgen erfüllt wird, soweit nicht die übergeordneten Organe beider Vertragspartner die Anwendung einer der beiden Vertragsarten angewiesen haben. (4) Sind die Betriebe ihrer Verpflichtung zum Abschluß von Verkaufsstellen- oder Betriebsverträgen nachgekommen, sö können sie die Übernahme von Erzeugnissen über den gemäß Abs. 1 bestimmten Umfang hinaus in Kommission vereinbaren. Kommt eine Einigung nicht zustande, so können die Betriebe von ihren übergeordneten Organen zum Abschluß von Kommissionsverträgen angewiesen werden.* § 5 Sortimentslisten Die Vertragspartner haben die Sortimentslisten der Verkaufsstellen entsprechend den Weisungen, die im Einvernehmen ihrer übergeordneten Organe erlassen werden, unter Einbeziehung der Bevölkerung regelmäßig zu überarbeiten und abzustimmen. § 6 Rahmenvereinbarungen (1) Zwischen den Vertragspartnern sind Rahmenvereinbarungen schriftlich abzuschließen, die enthalten: a) die gemäß nachstehenden Paragraphen zu treffenden Vereinbarungen;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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