Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 243

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 243 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 243); Gesetzblatt Teil II Nr. 22 Ausgabetag: 30. Juli 1960 243 nach einer mit dem Liefer-VEAB getroffenen Vereinbarung einem Verarbeitungsbetrieb zur Erfüllung der Planauflagen des Liefer-VEAB auszuliefern sind. (2) Der Empfänger der Speisekartoffellieferungen hat dem örtlich zuständigen VEAB mengenmäßig bekanntzugeben: 1. die dem Liefer-VEAB abgezogenen als Speisekartoffeln un vor wertbaren Kartoffeln und 2. die mit dem Liefer-VEAB vcrrechneten Futter-kartoffeln. (3) Der örtliche VEAB disponiert über diese Mengen unverzüglich entsprechend seinem Licfcr- und Empfangsplan für Futterkartoffcln oder nach den vom übergeordneten Organ erhaltenen Weisungen. (4) Beim Verkauf der Kartoffeln nach Abs. 3 erfolgt die Verrechnung: 1. bei Futterkartoffcln zwischen dem Empfänger der Spcisekartoffellieferungen und dem Verwertungsbetrieb; 2. bei Fabrikkartoffcln zwischen dem Liefer-VEAB und dem Verarbeitungsbetrieb. Abschnitt VI Qualitätsfeststellung durch Gutachten § 37 Abgangsgutachten (1) Zur Feststellung der Qualität kann zwischen den Partnern ein Abgangsgutachten vereinbart werden. Das Gutachten hat sich auf sämtliche Mängel zu erstrecken. Eine Durchschrift davon ist dem Frachtbrief beizufügen. (2) Bei Speisekartoffeln aus Importen erfolgt die Qua-litätsfeststcllung durch die „intercontrol“ G.m.b.H. Deutsche Warenkontrollgesellschaft auf der Grenz-güterabfertigungsstcllc der Deutschen Demokratischen Republik. § 38 Empfangsgutachicn (1) Ist kein Abgangsgutachten vereinbart oder trotz Vereinbarung nicht rechtzeitig übersandt, hat der Besteller bei Bemängelung der Ware (Mängelrüge) bei der zuständigen Benennungsstelle innerhalb der Rügefrist, gegebenenfalls telegrafisch, einen Sachverständigen anzufordern. (2) Nach erfolgter Begutachtung hat der Besteller dem Lieferer das Ergebnis mit genauen Angaben der Güterwagen- oder Fahrzeugnummer, der einzelnen Mängel, der Minderwerte und des eventuellen Sortierlohnes unverzüglich spätestens jedoch binnen 6 Stunden nach erfolgter Begutachtung telegrafisch oder fernschriftlich bekanntzugeben und diese Angaben innerhalb von 4 Tagen nach Entgegennahme der Sendung durch Übersendung des Gutachtens schriftlich zu bestätigen. Die nicht gerügten, aber vom Sachverständigen festgestellten Mängel sind gesondert im Gutachten festzuhalten. Sind beanstandete Speisekartoffeln nicht sortierfähig, ist vom Sachverständigen der festgestellte Verwendungszweck anzugeben. Von der telegrafischen oder fernschriftlichen Ergebnismitteilung können die Partner im beiderseitigen Einvernehmen Abstand nehmen. (3) Das Ergebnis des Empfangsgutachtens ist für alle Beteiligten endgültig; es sei denn, daß einer der Vertragspartner oder beide eine Schiedsbegutachtung beantragen. § 39 Kommissionsgutachten (Qualitätsabnahmc) Zwischen den Partnern kann für die Qualitätsabnahmc die Anfertigung von Kommissionsgutachten auf der Empfangsstation vereinbart werden. Das Ergebnis dieser Kommissionsgutachten ist für alle Beteiligten verbindlich. § 40 Schiedsgutachten (1) Liegt ein Abgangsgutachten nach § 37 vor, so ist der Besteller bei Beanstandung der Kartoffeln berechtigt, innerhalb der Rügefrist einen Sachverständigen zur Abgabe eines Schiedsgutachtens anzufordern. Zu dieser Schiedsbegutachtung ist der Sachverständige, der das Abgangsgutachten ausgefertigt hat, oder ein anderer Sachverständiger hinzuzuziehen. Bei Lieferungen aus Importen sind beide Sachverständigen durch den Besteller bei der zuständigen Bcncnnungsstelle des Empfangsortes anzufordern. Beide Sachverständigen haben gemeinsam die Begutachtung vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Schiedsbegutachtung ist für alle Beteiligten unter Berücksichtigung des Abs. 4 endgültig. (2) Liegt ein Empfangsgutachten nach § 38 vor. so ist jeder der Vertragspartner berechtigt, innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der telegrafischen oder fernschriftlichen Mitteilung der Ergebnisse der Empfangsgutachten Schiedsgutachten zu beantragen. Von der Ausübung dieses Rechtes ist dem anderen Partner telegrafisch oder fernschriftlich Kenntnis zu geben. Es gilt als ausreichend, wenn der Lieferer das Verlangen nach einem Schiedsgutachten dem Besteller der Kartoffeln telegrafisch zur Kenntnis gibt. Der Besteller ist in diesem Fall verpflichtet, den Schiedssachverständigen unverzüglich nach Erhalt dieser Mitteilung anzufordern. Bei Lieferungen im eigenen Kreis (Geschäftsbereich) des Liefer-VEAB oder bei Lieferungen im gleichen Bezirk hat der Lieferer das Recht, selbst einen Schiedssachverständigen namentlich dem Besteller zu benennen. Die Schiedsbegutachtung hat unter Hinzuziehung des Sachverständigen, der das Empfangsgutachten ausgestellt hat, stattzufinden. Sofern die gesamte Ware noch vorhanden ist, ist die Probe neu zu ziehen. (3) Die beiden Sachverständigen haben bei Meinungsverschiedenheiten einen weiteren anerkannten Sachverständigen als Obmann hinzuzuziehen. Einigen sie sich über die Person des dritten Sachverständigen nicht, so wird dieser von der Bcncnnungsstelle bestellt, in deren Bereich die beanstandete Ware lagert. Die Entscheidung dieses dritten Sachverständigen ist endgültig. (4) Die Sachverständigen sollen unverzüglich nach ihrer Benennung zusammentreten und den Befund der Kartoffeln feststellen. Sie haben hierüber gemeinsam ein schriftliches Gutachten entsprechend der Anlage 3 auszufertigen und gemeinsam zu unterschreiben. Das Schiedsgutachten ist innerhalb 5 Werktagen den Beteiligten zuzuleiten. Es ist für alle Partner verbindlich, wenn die im Schiedsgutachten festgestcllten Ergebnisse die Ergebnisse des Abgangs- bzw. Empfangsgutachtens um mindestens 15% des Gesamtminderwertes unter-oder überschreiten. Andernfalls gelten die Ergebnisse des Abgangs- bzw. Empfangsgutachtens. § 41 Sonstige Bedingungen für die Durchführung eines Gutachtens (!) Auf der Empfangsstation beanstandete Speisekartoffeln hat der Besteller durch einen Sachverständigen;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 243 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 243) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 243 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 243)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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