Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1960, Seite 24

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960, Seite 24 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, S. 24); 24 Gesetzblatt Teil II Nr. 3 Ausgabetag: 26. Januar 1960 § 11 Rechtsverhältnisse bei Gesenken (1) Ein vom Besteller zu bezahlendes Erstgesenk darf nur für Lieferungen an den Besteller verwendet werden, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. (2) Der Lieferer hat ein Gesenk bis 2 Jahre nach dem letzten Schmieden in dem Gesenk dem Besteller zur Verfügung zu halten. Nach Ablauf dieser Frist ist er berechtigt, das Gesenk zu verschrotten. Er muß den Besteller mit einer Fristsetzung von 3 Wochen von der beabsichtigten Verschrottung unterrichten. Der Verschrottungserlös steht dem Besteller zu. § 12 Werkzeuge (1) Werden bei der Herstellung von Schmiedestücken Werkzeuge und sonstige Hilfsmittel benötigt, die nicht zur üblichen Schmiedeausrüstung gehören und die der Lieferer zum Zwecke der wirtschaftlichen Herstellung des Liefergegenstandes gesondert anfertigen muß, ist der Besteller verpflichtet, diese Kosten dem Lieferer auf der Grundlage preisrechtlicher Bestimmungen zu vergüten. (2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann nach Ausführung des Vertrages der Lieferer über die verwendeten Werkzeuge und Hilfsmittel frei verfügen. Im Falle der Verfügung hat er dem Besteller den Schrottwert zu erstatten. § 13 Vertragsstrafen Ein Anspruch auf Vertragsstrafe wegen nicht gütegerechter Lieferung besteht nicht, wenn die Nachbesserungskosten nicht mehr als 3 °/o vom Wert des Schmiedestückes betragen. Das gilt jedoch nur dann, wenn der ursprünglich vorgesehene Verwendungszweck nicht beeinträchtigt wird. § 14 Aufwendungsersatz bei Vertragsaufhebung Bei der Aufhebung von Verträgen auf Antrag durch den Besteller ist der Lieferer berechtigt, ohne Nachweis 5 °/o vom Wert des Vertragsgegenstandes als Aufwendungsersatz zu verlangen. Die Geltendmachung einer höheren, nachweisbaren Aufwendung ist dadurch nicht ausgeschlossen. § 15 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1960 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Richtlinien vom 1. Januar 1954 zum Beschluß über Maßnahmen zur Metalleinsparung in der gesamten Wirtschaft (GBl. S. 73), b) die Anordnung vom 20. September 1957 zur Änderung der Richtlinien zum Beschluß über Maßnahmen zur Metalleinsparung in der gesamten Wirtschaft (GBl. I S. 532). Berlin, den 29. Dezember 1959 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Selbmann Stellvertreter des Vorsitzenden Anordnung über Aufgaben und Tätigkeit des VEB Minol. 4 Vom 29. Dezember 1959 Auf Grund des Abschnittes IV Ziff. 3 der Verordnung vom 13. Februar 1958 über die Organisation der Bilanzierung und Verteilung der Produktionsmittel (GBl. I S. 129) wird zur Regelung der Versorgung der Bedarfsträger mit Mineralöl, Teer und ihren Produkten im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung folgendes angeordnet: § 1 (1) Der VEB Minol ist das zentrale Lenkungs-, Absatz- und Versorgungsorgan für Mineralöl, Teer und deren Produkte und übt auf dem Kraft- und Schmierstoffsektor die Groß- und Einzelhandelsfunktion aus. Er ist der Staatlichen Plankommission, Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Produktionsmittel, unterstellt. Sein Sitz ist Berlin. (2) Der Betrieb ist juristische Person im Sinne des § 1 Abs. 2 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225) und Rechtsträger des ihm übertragenen Volkseigentums. Er unterhält Außenstellen in Dresden, Erfurt, Halle, Magdeburg, Potsdam und Schwerin. (3) Die Außenstellen führen im Rechtsverkehr folgende Bezeichnung: VEB Minol, Außenstelle Angabe des Ortes der Verwaltung der Außenstelle § 2 (1) Der VEB Minol hat auf der Grundlage der von der Staatlichen Plankommission bzw. von ihm oder von anderen bilanzierenden Organen aufgestellten Materialbilanzen die planmäßige Versorgung der Volkswirtschaft mit Mineralöl, Teer und ihren Produkten durchzuführen bzw. zu veranlassen. (2) Zu diesem Zweck hat der VEB Minol insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: a) Organisierung der Bedarfsermittlung als Grundlage für die Planung und Bilanzierung von Mineralöl, Teer und ihren Produkten nach den hierfür geltenden Grundsätzen und Weisungen der Staatlichen Plankommission und Einflußnahme auf den Produktionsumfang, das Sortiment und die Qualität der Industrie zum Zwecke der bedarfsgerechten Versorgung; b) Aufstellung von Sortimentsbilanzen sowie von Perspektivbilanzen für jeweils von der Staatlichen Plankommission zu bestimmende Erzeugnisse in Zusammenarbeit mit den Lieferern und Hauptverbrauchern: c) Lenkung des Absatzes und der planmäßigen Versorgung mit Hilfe von Lieferplänen; d) Abrechnung und Kontrolle der Materialbilanzen und Lieferpläne; e) Gewährleistung der planmäßigen Zuführung von Erzeugnissen der Kohlechemie, die über die Großhandelsbetriebe des Staatlichen Chemiekontors vertrieben werden, an das Staatliche Chemiekontor, Fachabteilung Kohle/Chemie; f) Sortiments- und qualitätsgerechte Versorgung der Volkswirtschaft mit Kraft- und Schmierstoffen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 49 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 522. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠ 1960, Nr. 1-49 v. 13.1.-31.12.1960, S. 1-522).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Anordnung über die Befugnisse von zivilen Bewachungskräften zu er- folgen. Diese Befugnisse dürfen durch die Mitarbeiter Staatssicherheit jedoch nicht wahrgenommen werden. Die Durchsuchung von Personen zwecks Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik, Kontakttätigkeit und Stützpunkttätigkeit, des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur- Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis aber nur dann bewährt, wenn die Aussagebereitschaft des dadurch grundsätzlich gefördert wurde, das heißt, zwischen ihm und dem Pührungsoffizier ein wirkliches Vertrautens-verhältnis im positiven Sinne bestand.

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