Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1959, Seite 91

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959, Seite 91 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, S. 91); Gesetzblatt Teil II Nr. 8 Ausgabetag: 20. April 1959 91 (6) Die in der Anlage 2 in Frage kommenden Großhandelsorgane haben die Bestellungen gemäß Abs. 3, unter Berücksichtigung der Festlegung im Abs. 5 Satz 1, zur Belieferung aus DDR-Aufkommen den Lieferbetrieben (Stahl- und Walzwerke) zu folgenden Terminen zu übergeben: für das I. Quartal bis 5. November des Vorjahres, für das II. Quartal bis 5. Februar des laufenden Jahres, für das III. Quartal bis 5. Mai des laufenden Jahres, für das IV. Quartal bis 5. August des laufenden Jahres. (7) Die in der Anlage 2 in Frage kommenden Großhandelsorgane haben die Bestellungen gemäß Abs. 4, unter Berücksichtigung der Festlegung im Abs. 5 Satz 1, zur Belieferung aus DDR-Aufkommen den Lieferbetrieben (Stahl- und Walzwerke) zu folgenden Terminen zu übergeben: für das I. Quartal bis 10. Oktober des Vorjahres, für das II. Quartal bis 10. Januar des laufenden Jahres, für das III. Quartal bis 10. April des laufenden Jahres, für das IV. Quartal bis 10. Juli des laufenden Jahres. (8) Die im Lieferplan nicht berücksichtigten Bedarfsmengen sind von den Bedarfsträgern, sofern es sich um werkreife Bestellungen handelt, zu den gleichen Terminen gemäß Abs. 3 an den zuständigen Kontingentträger einzureichen. Soweit ein Ausgleich im jeweiligen Kontingentträgerbereich nicht möglich ist, haben die Kontingentträger diese Bestellungen jeweils 4 Wochen später dem Staatlichen Metall-Kontor zu übergeben. Das Staatliche Metall-Kontor hat für diese Mengen eine optimale Versorgung zu sichern. § 9 Für den Abschluß der Lieferverträge zwischen Besteller und Lieferer (Großhandelsorgan bzw. Lieferbetrieb) zur Lieferung von Walzstahl einschließlich Edelstähle, Rohre und gezogenen Stahldraht der Planpositionen 26 22 100, 26 22 200 und 26 22 600 aus DDR-Aufkommen und Import gelten folgende Termine: für das I. Quartal bis 1. Dezember des Vorjahres, für das II. Quartal bis 1. März des laufenden Jahres, für das III. Quartal bis 1. Juni des laufenden Jahres, für das IV. Quartal bis 1. September des laufenden Jahres. § 10 (1) Die Ziehereien und Kaltwalzwerke sind berechtigt, für den Bezug von Vormaterial die im § 8 Absätze 3 und 4 genannten Termine um 20 Tage und die im § 9 genannten Termine um 10 Tage zu überschreiten. 2 (2) Die Großhandelsbetriebe sind gegenüber ihrem Bedarfsträgerkreis berechtigt, die im § 9 genannten Termine ebenfalls um 10 Tage zu überschreiten. Abschnitt III NE-Metalle § 11 (1) Für NE-Blockmetalle (ohne Lötzinn) benennt das Staatliche Metall-Kontor den Kontingentträgern die vorgesehenen Liefermengen für jedes Quartal und die Aufkommensquellen hierfür so rechtzeitig, daß die Einhaltung der Bestelltermine durch die Bedarfsträger gewährleistet ist. (2) Die Kontingentträger sind verpflichtet, die vorgesehenen Liefermengen unter Angabe der Aufkommensquellen gemäß Abs. 1 unverzüglich auf ihre zugeordneten Bedarfsträger aufzuteilen. § 12 (1) Die Bedarfsträger haben ihre werkreifen Bestellungen für NE-Blockmetalle mit Ausnahme des spezifischen Importmaterials in Höhe der vorgesehenen Liefermengen den zugewiesenen Lieferbetrieben bzw. dem Staatlichen Metall-Kontor zu nachstehenden Terminen einzureichen: für das I. Quartal bis 15. September des Vorjahres, für das II. Quartal bis 15. Dezember des Vorjahres, für das III. Quartal bis 15. März des laufenden Jahres, für das IV. Quartal bis 15. Juni des laufenden Jahres. (2) Nicht werkreife Bestellungen für NE-Blockmetalle mit Ausnahme des spezifischen Importmaterials sind von den Bedarfsträgern zu den gleichen Terminen gemäß Abs. 1 den in der Anlage 2 Ziff. 4 genannten Großhandelsbetrieben einzureichen. § 13 (1) Werkreife Bestellungen für NE-Walzerzeugnisse mit Ausnahme des spezifischen Importmaterials sind von den Bedarfsträgern dem Staatlichen Metall-Kontor zu den im § 12 Abs. 1 genannten Terminen einzureichen. (2) Für die vorliegenden Bestellungen legt das Staatliche Metall-Kontor fest, ob aus DDR-Aufkommen oder aus Import geliefert wird. Uber die Unterbringung des Auftrages wird der Besteller durch das Staatliche Metall-Kontor unverzüglich unterrichtet. (3) Nicht werkreife Bestellungen für NE-Walzerzeugnisse mit Ausnahme des spezifischen Importmaterials sind von den Bedarfsträgern zu den im § 12 Abs. 1 genannten Terminen den in der Anlage 2 Ziff. 4 genannten Großhandelsbetrieben einzureichen, (4) Das Staatliche Metall-Kontor hat die Bestellungen gemäß Abs. 1, unter Berücksichtigung der Festlegung im Abs. 2 Satz 1, zur Lieferung aus DDR-Aufkommen den Lieferbetrieben zu folgenden Terminen zu übergeben: für das I. Quartal bis 10. Oktober des Vorjahres, für das II. Quartal bis 10. Januar des laufenden Jahres, für das III. Quartal bis 10. April des laufenden Jahres, für das IV, Quartal bis 10. Juli des laufenden Jabres.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 31 vom 31. Dezember 1959 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, Nr. 1-31 v. 13.1.-31.12.1959, S. 1-366).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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