Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1959, Seite 311

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959, Seite 311 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, S. 311); Gesetzblatt Teil II Nr. 29 Ausgabetag: 18. Dezember 1959 311 richtung für die Feststellung des Verbrauches deren Anzeige zugrunde zu legen. In allen übrigen Fällen ist der Verbrauch auf Grund der tatsächlichen Abnahmeverhältnisse zu ermitteln, sofern der Verbrauchsermittlung für die Zeit der letzten richtigen Ablesung nicht die Abnahmeverhältnisse des vorhergehenden oder nachfolgenden Ablesezeitraumes oder die des Vorjahres zugrunde gelegt werden können. Für Nachforderungen oder Rückerstattungen für einen längeren Zeitraum gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ergibt die Prüfung keine über die gesetzlich zulässigen Fehlergrenzen hinausgehenden Abweichungen, trägt der Antragsteller die Kosten der Nachprüfung. (4) Muß infolge Versagens einer Meßeinrichtung vorübergehend eine Pauschalverrechnung erfolgen, so kann der EVB die Pauschalmenge auf der Grundlage früherer Verbrauchsmessungen festlegen und vereinbaren. Für die Dauer der vereinbarten Pauschalverrechnung darf der Abnehmer nur im Einvernehmen mit dem EVB zusätzliche Verbrauchseinrichtungen betreiben. (5) Für die Verbrauchsabrechnung sind zugrunde zu legen a) bei Lieferungen mit einem Lieferdruck bis 100 mm WS die gemessenen Mengen; b) bei Lieferungen mit einem Lieferdruck über 100 mm WS die auf 15° C und 760 Torr umgerechneten Mengen, und zwar aa) bei Messungen ohne eingebauten Mengenumwerter die nach der Formel /273 + 15 \ /pü 735 + B\ 15 ~V \273 +t )’( 760 ) umgerechneten Mengen. (V = gemessene Menge, B = mittlerer Barometerstand, pü = mittlerer Lieferdruck in atü, t = mittlere Temperatur); bb) bei Messungen mit eingebautem Mengenumwerter, der auf 0° C und 760 Torr geeicht ist, die mit dem Faktor 273 + 15 ---------= 1,055 umgerechneten Mengen, 273 § 14 Rechnungserteilung und Bezahlung (1) Dem Abnehmer ist in regelmäßigen Zeitabständen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung zu erteilen. Der Berechnung in dem betreffenden Abrechnungszeitraum (Schlußrechnung) werden die durch Meßeinrichtungen oder sonstige Verbrauchsfeststellungen ermittelten Gaslieferungen zugrunde gelegt. Der EVB ist berechtigt, Zwischenrechnungen zu erteilen bzw. Zwischenzahlung in folgenden Zeitabständen zu fordern: Bei Abnehmern mit einem monatlichen Rechnungsbetrag bis 1 000, DM in einem Zeitabstand von 1 Monat über 1 000, DM bis 1 500, DM in einem Zeitabstand von 15 Tagen über 1 500, DM bis 3 000, DM in einem Zeitabstand von 10 Tagen über 3 000, DM bis 20 000, DM in einem Zeitabstand von 5 Tagen über 20 000, DM täglich. Bei monatlichen Rechnungsbeträgen bis 1000, DM können Zwischenzahlungen vereinbart werden. Den Zwischenrechnungen und Zwischenzahlungen werden Beträge zugrunde gelegt, die der Teillieferung des betreffenden Zeitabschnittes entsprechen. In der für einen Monat oder einen längeren Abrechnungszeitraum auszustellenden Schlußrechnung sind Zwischenrechnungen und Zwischenzahlungen zu berücksichtigen. (2) Rechnungen (Zwischenrechnungen, Schlußrechnungen, Nachberechnungen) werden mit Zugang fällig. Sie sind in bar, durch Scheck oder durch Überweisung zu bezahlen, sofern nicht der Abnehmer an einem Verrechnungsverfahren teilnimmt. (3) Hat ein Abnehmer, der nicht an Verrechnungsverfahren teilnimmt, am 7. Tage nach Erhalt der Rechnung den Rechnungsbetrag nicht beglichen, so sind 'Verspätungszinsen in der gesetzlich festgelegten Höhe zu berechnen. (4) Der Abnehmer ist auf Verlangen des EVB verpflichtet, mit diesem zu vereinbaren, daß er seinen monatlichen Gasverbrauch auf der Grundlage eigener Ablesung der Meßeinrichtungen des EVB und des für ihn geltenden Tarifs an den EVB in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 3 zahlt. (5) Der Abnehmer hat keinen Anspruch auf Rückvergütung für in seinen Anlagen durch Undichtigkeiten oder andere Fehler auftretende Verluste. § 15 Verantwortlichkeit (1) Der EVB und der Abnehmer sind einander für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten verantwortlich. (2) Die Verantwortlichkeit des EVB ist insbesondere ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung zurückzuführen ist auf a) Unterbrechung oder Einschränkung der Gaslieferung gemäß § 6 Abs. 1, b) Maßnahmen der Gasverteilung, c) eine durch die Abnehmer verursachte Überlastung des öffentlichen Netzes. Auf Verlangen des Abnehmers hat der EVB die den Ausschluß der Verantwortlichkeit begründenden Tatsachen durch eine Bestätigung der zuständigen Gasverteilung iachzuweisen. Im Falle des Buchst, b wird die Verantwortlichkeit des EVB nicht ausgeschlossen, wenn er oder der Dritte, für den er einzustehen hat, die Maßnahmen der Gasverteilung ausgelöst hat. (3) Sind ein oder mehrere EVB für einen Dritten verantwortlich, so haften sie im Umfang der Ersatzpflicht des Dritten. § 16 Vertragsstrafe bei Vertragsverletzung (1) Der EVB ist verpflichtet, Vertragsstrafe zu zahlen* wenn er a) nicht die vereinbarte Menge Gas liefert; b) seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Unterhaltung der Anschlußanlage nicht nachkommt und dadurch Störungen und Behinderungen in der Abnehmeranlage verursacht; c) Gas mit einer niedrigeren Verbrennungswärme als vereinbart liefert; d) für die Zündung von Straßenleuchten die Vereinbarungen über die Druckwelle nicht einhält. (2) Der Abnehmer ist verpflichtet, Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er a) sein Gaskontingent oder eine durch Vereinbarung festgelegte Stundenhöchstmenge (bei der Straßenbeleuchtung Anschlußwert und Brennkalender) überschreitet;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959, Seite 311 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, S. 311) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959, Seite 311 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, S. 311)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 31 vom 31. Dezember 1959 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, Nr. 1-31 v. 13.1.-31.12.1959, S. 1-366).

Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den objektiven Erfordernissen an die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit ergeben, herauszuarbeiten und zu erläutern, Haupterkenntnisse und -ergebnisse einer von mir eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen - Entwicklung der Qualität und Wirk- samkeit der Untersuchung straf-tatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten,ist ein objektives Erfordernis und somit eine Schwer-punktaufnabe der Tätigkeit des- Leiters einer Untersuchunqshaftan-stalt im Staatssicherheit . Zur Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linien und. Durch die zuständigen Leiter beider Linien ist eine abgestimmte und koordinierte, schwerpunktmaßige und aufgabenbezogene Zusammenarbeit zu organisieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X