Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1959, Seite 300

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959, Seite 300 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, S. 300); 300 Gesetzblatt Teil II Nr. 28 Ausgabetag: 28. November 1959 § 3 Gemäß Abschnitt VII Ziff. 17 der Anordnung vom 7. Juni 1958 über die Ordnung der Materialwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 517) wird das Staatliche Kontor für Zellstoff und Papier beauftragt, ständig eine Übersicht über die technische und ökonomische Begründung des Bedarfs an Packmitteln aus Lederpappe und Wellpappe zu halten. § 4 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1960 in Kraft. Berlin, den 5. November 1959 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Selbmann Stellvertreter des Vorsitzenden * § Anordnung über die Allgemeinen Lieferbedingungen für Kraftfahrzeug-Bereifungen. Vom 9. November 1959 Auf Grund des § 19 des Vertragsgesetzes vom 11. Dezember 1957 (GBl. I S. 627) wird im Einvernehmen mit den zuständigen Leitern der zentralen Organe der staatlichen Verwaltung und dem Verband Deutscher Konsum-Genossenschaften folgendes angeordnet: § 1 Geltungsbereich (1) Die Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Partnern, die der Vertragspflicht gemäß §§ 1 und 2 des Vertragsgesetzes unterliegen und die Lieferung von Kraftfahrzeug-Bereifungen zum Gegenstand haben. Für die Verträge zwischen dem sozialistischen Groß- und Einzelhandel gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 4 nicht. (2) Kraftfahrzeug-Bereifungen im Sinne dieser Anordnung sind Luftbereifungen für 1. Motorroller und Motorräder; 2. Personenkraftwagen; 3. Lastkraftwagen einschließlich Lieferkraftwagen; 4. Spezialfahrzeuge, wie Ackermaschinen, Ackerwagen, Ackerschlepper, Erdbewegungsmaschinen, Erdbewegungsmaschinen, spezial, Mehrzweckfahrzeuge und Traktor-Grader. § 2 V crtragsgestaltung (1) Über die in den Lieferplänen festgelegten Mengen sind Verträge mit monatlichen Lieferterminen abzuschließen, wobei von der Vertragsmenge monatlich grundsätzlich etwa gleiche Anteile festzulegen sind. Abweichungen in den monatlichen Liefermengen bis zu ± 5 °/o pro Dimension sind zulässig, ohne daß dadurch die Gesamtliefermenge berührt wird. Die Differenz wird im folgenden Monat ausgeglichen. (2) Verträge über Lieferungen bis zu 10 Decken bzw. ‘Schläuchen oder 10 Bereifungen komplett brauchen nicht schriftlich abgeschlossen zu werden. (3) Dem Lieferer ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, eine Lieferung bis zu 10 Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin oder dem Beginn der Lieferfrist gestattet. § 3 Gütevereinbarungen (1) Die zu liefernden Decken und Schläuche haben bis zum Erlaß der Staatlichen Standards den technischen Forderungen zu entsprechen, die im Technischen Handbuch der volkseigenen Reifenindustrie festgelegt sind. (2) Die Lieferungen erfolgen in nachstehenden Klassifizierungen: a) Prima-Decken, b) Prima-Decken mit Schönheitsfehlern (P 5), c) Decken II. Wahl, d) Decken III. Wahl, e) Prima-Schläuche, f) Schläuche II. Wahl. (3) Die Bereifungen sind entsprechend ihrer Klassifizierung gekennzeichnet. Die Lieferanteile in den jeweiligen Klassifizierungen sind vertraglich zu vereinbaren. § 4 Versand (1) Die Lieferung erfolgt, sofern eine preisrechtliche Regelung nichts* anderes vorsieht, frachtfrei Empfangsstation oder Schiffsentladestelle oder bei LKW-Versand frachtfrei Entladestelle des Bestellers bzw. des in den Versanddispositionen genannten Empfängers auf dem zweckmäßigsten und billigsten Wege. Versanddispositionen des Bestellers können bei Eisenbahnversand nur berücksichtigt werden, wenn die Versandmenge mindestens einen Waggon umfaßt: das betrifft nicht den Stückgutversand. (2) Werden auf Verlangen des Bestellers besondere Versandarten vereinbart, z. B. Eilgut, Expreßgut, LKW, so trägt der Besteller die im Rahmen der preisrechtlich genehmigten Sätze liegende Frachtdifferenz. § 5 Gewährleistung (1) Der Lieferer leistet dafür Gewähr, daß bis zum Erlaß von Staatlichen Standards Decken und Schläuche im Zeitpunkt des Gefahrüberganges den in dem jeweils gültigen Technischen Handbuch der volkseigenen Reifenindustrie festgelegten Bestimmungen entsprechen. (2) Sofern eine Decke oder ein Schlauch im Zeitpunkt des Gefahrüberganges mit Mängeln behaftet ist, die den gewöhnlichen oder den nach dem Vertrag vorausgesetzten . Gebrauch beeinträchtigen, wird als Ersatz eine neue Decke bzw. ein neuer Schlauch der gleichen Güteklasse und Dimension geliefert. Die Ersatzlieferung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Anerkennung der angezeigten Mängel. Soweit cs sich um Auslaufgrößen handelt, kann Minderung gewährt werden. Der § 61 Abs. 2 Satz 3 des Vertragsgesetzes wird dadurch nicht berührt. Eine durchgeführte Minderung ist nachzuweisen. (3) Bei anerkannten Mängeln wird eine neue Deute oder ein neuer Schlauch als Ersatz geliefert. Soweit eine Laufleistung von 3000 km überschritten wurde, erfolgt die Ersatzlieferung unter Berechnung folgender Abnutzungsbeträge :;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 31 vom 31. Dezember 1959 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, Nr. 1-31 v. 13.1.-31.12.1959, S. 1-366).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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