Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1959, Seite 281

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil II 1959, Seite 281 (GBl. DDR II 1959, S. 281); ?Gesetzblatt Teil II Nr. 25 Ausgabetag: 30. Oktober 1959 281 (4) Bei beschnittenen Papieren wird das Gewicht des beschnittenen Papiers und bei geschnittenen Papieren das Rohbogenformat, soweit in den jeweils gueltigen Preisanordnungen nichts anderes festgelegt ist, berechnet. ? 7 Mengenabweichungen Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, sind Unterlieferungen bzw. Ueberlieferungen in folgender Hoehe zulaessig: 10 % bei Bestellmengen bis 2 t 7 ?/o ? ?3t 5 ?/o ? ?5t 3 Vo ,. ueber 5 t ? 8 Massabweichungen Bei allen Lieferungen hat der Lieferer das Recht auf nachstehende Massabweichungen, sofern in den jeweiligen TGL-Bestimmungen nichts anderes festgelegt ist: a) unbeschnittene Papiere: 1 /, wenigstens aber 5 mm in Breite und Laenge nach oben, wobei diese Abweichung sich auch auf die einzelnen Bogen- oder Rollenbreiten untereinander beziehen kann, b) vierseitig beschnittene Papiere: bis 3 mm groesser, jedoch nicht kleiner, c) Papiere mit abgepasstem Wasserzeichen: 5 mm in Laenge und Breite. Dabei duerfen die abgepassten Wasserzeichen um 1,5 cm in ihrer Stellung und nach jeder Richtung im Papier verschoben sein, d) Papiere in Rollen: 3 cm Schwankung nach oben oder unten im Rollendurchmesser, wobei 10 ?/o der Gesamtlieferung in Restrollen mit kleinerem Durchmesser geliefert werden duerfen, e) angewinkelte Papiere (zweiseitig beschnitten): Abweichung nach jeder Richtung: 1 mm vom rechten Winkel bei 1 m Schenkellaenge. ? 9 Flaechengewichtsabweichungen (1) Der Lieferer hat das Recht auf Gewichtsabweichungen gemaess den TGL-Bestimmungen. Sind in den TGL-Bestimmungen Gewichtsabweichungen nicht vorgesehen oder bestehen keine TGL-Bestimmungen, so hat der Lieferer das Recht auf folgende Gewichtsabweichungen : ? 10 % bei Seiden-, Paus-, Zeichenpapier mit Oberflaechenleimung sowie geklebten und anderen Sonderpapieren, z. B. Pergamentersatz und Pergamyn, ? 7 ?/o fuer gestrichene Papiere und Kartons, ? 4 ?/o fuer sonstige Papiersorten, ausser fuer barytierte Fotorohpapiere. Die zulaessige Abweichung wird von dem bestellten Flaechengewicht (g/qm) oder, wenn ein Hoechst- und Mindestgewicht vorgeschrieben ist, von dem mittleren Gewicht und auf den Durchschnitt der Lieferung berechnet. (2) Schreibt der Besteller ein Hoechst- oder Mindestgewicht in g/qm vor, so hat der Lieferer das Recht auf Gewichtsabweichung in doppelter Hoehe der im Abs. 1 angegebenen Prozentsaetze nach der anderen Richtung. Bei Hoechstgewicht darf nur das tatsaechlich gelieferte Gewicht, aber nicht mehr als das bestellte Gewicht berechnet werden. Bei Mindestgewicht ist das Istgewicht zu berechnen. (3) Bei Schreib- und Druckpapier (Planposition 35 13 200), ausser Buettenpapier, wird, soweit nicht ein Mindestgewicht vorgeschrieben ist, das Sollgewicht, ermittelt aus gemessener Flaeche (Bogenzahl oder lfm) und bestelltem Flaechengewicht (g/qm), der Berechnung zugrunde gelegt. Ein Uebergewicht erhoeht den Preis nicht, ein Untergewicht gibt ko,n Recht auf Preisminderung. ? 10 Indirekte Exportlieferungen (1) Die Bestimmungen des ? 9 finden auf Lieferungen, die zur Herstellung von Erzeugnissen fuer den Export bestimmt sind (indirekte Exportlieferungen), keine Anwendung. Auf diese Lieferungen sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen ueber die Verfahrensregelung fuer den Export, insbesondere die Allgemeinen Liefer-und Leistungsbedingungen fuer den Export, anzuwenden. (2) Bestellungen fuer indirekte Eportlieferungen sind vom Besteller als solche zu bezeichnen. 5 H Guetebedingungen (1) Massgebend fuer die Einhaltung der Guete sind die jeweils gueltigen TGL-Bestimmungen. Soweit solche nicht bestehen oder besondere Bedingungen gestellt werden, sind die getroffenen Guetevereinbarungen massgebend. (2) Bei Lieferungen mit vorgeschriebenen Stoffmischungen sind im Rahmen der TGL-Bestimmungen Abweichungen bis 10 ?/o von der vorgeschriebenen Stoffzusammensetzung, bei holzfreien Papieren verholzte Fasern bis 5 ?/o zulaessig. (3) Fuer Zaehl- und Sortierfehler bis 0,5 ?/o bei holzfreien Papieren, bis 1 % bei holzhaltigen Papieren und bis zu 10 im oberen oder unteren Teil des Ballens befindlichen welligen Bogen haftet der Lieferer nicht. Das Welligliegen des Papiers gilt nicht als verborgener Mangel. (4) Die Probenahme von Papier und die Durchfuehrung von Pruefungen erfolgt gemaess den einschlaegigen Empfehlungen der Internationalen Standardisierungsorganisation (ISO) bzw. Entwuerfen fuer solche Empfehlungen, soweit sie dem Amt fuer Standardisierung der DDR vorliegen, insbesondere gemaess dem Entwurf Nr. 268 ?Pruefmethoden?. 50 ?/o der beanstandeten Sendungen muessen zur Kontrolle und Probenahme bereitstehen. Die Probenahme kann durch beide Vertragspartner oder durch das DAMW erfolgen. (5) Ist eine Einigung ueber die qualitative Einschaetzung einer Lieferung zwischen beiden Vertragspartnern nicht zu erzielen, so ist ein Gutachten durch die zustaendige Pruefdienststelle des DAMW zu erwirken. ? 12 Erkennbare Maengel (1) Die Feststellung von erkennbaren Maengeln hat durch Besichtigung von Stichproben zu erfolgen. Bei Rollen und Ballen sind 5 % der jeweiligen Lieferung gleicher Verpackungseinheiten mindestens 5, jedoch nicht mehr als 20 Einheiten gleicher Ver-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 31 vom 31. Dezember 1959 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, Nr. 1-31 v. 13.1.-31.12.1959, S. 1-366).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung sowie die Berichterstattung, aber auch das persönliche Gespräch mit dem noch bewußter sowohl für das Erreichen hoher, abrechenbarer politisch-operativer Arbeitsergebnisse als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit wie sie noch besser als bisher befähigt werden können, die gestellten Aufgaben praxiswirksamer durchzusetzen. Mir geht es weiter darum, sich in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit obliegt gemäß Ziffer, der Ordnung über den inneren Dienst im Staatssicherheit die Aufgabe, den Dienst so zu gestalten und zu organisieren, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen.

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