Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1959, Seite 268

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959, Seite 268 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, S. 268); 268 Gesetzblatt Teil II Nr. 24 Ausgabetag: 17. Oktober 1959 § 4 Leitung (1) Die Leitung der Betriebe erfolgt unter ständiger Einbeziehung der Werktätigen und ihrer Organisationen nach dem Prinzip der persönlichen Verantwortung und nach dem Grundsatz der Einzelleitung. (2) Der Betrieb wird durch den Direktor geleitet, der vom Präsidenten der Zentralstelle für Zucht und Leistungsprüfungen der Vollblut- und Traberpferde im Einvernehmen mit dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft berufen und abberufen wird. Der Direktor handelt im Namen des Betriebes auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Bei seinen Entscheidungen ist er an die staatlichen Planaufgaben und an die Weisungen der Zentralstelle für Zucht und Leistungsprüfungen der Vollblut- und Traberpferde gebunden. (3) Bei Verhinderung des Direktors wird der Betrieb vom Stellvertreter des Direktors geleitet, der vom Direktor bestimmt wird. (4) Alle mit leitenden Aufgaben betrauten Mitarbeiter sind in ihrem Aufgabenbereich weisungsbefugt und persönlich verantwortlich. § 5 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Der Direktor vertritt den Betrieb im Rechtsverkehr und ist zur Einzelzeichnung rechtsverbindlicher Erklärungen befugt. (2) Im Falle der Verhinderung des Direktors wird der Betrieb durch den nach § 4 Abs. 3 bestellten Stellvertreter gemeinsam mit einem vom Direktor hierzu Bevollmächtigten vertreten. (3) Im Rahmen der ihnen schriftlich erteilten Vollmachten können auch andere Mitarbeiter des Betriebes sowie sonstige Personen diesen vertreten und rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. Solche Vollmachten, die sich auf einen bestimmten Aufgabenbereich beziehen können, sind vom Direktor schriftlich zu erteilen. (4) Der Hauptbuchhalter und sein Stellvertreter sind zur Vertretung des Betriebes nicht befugt. (5) Verfügungen über Zahlungsmittel des Betriebes bedürfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der Gegenzeichnung durch den Hauptbuchhalter oder seinen Stellvertreter. (6) Jeder Unterschrift ist die Funktion des Zeichnenden hinzuzufügen. (7) Der Direktor und sein Stellvertreter sind in das Register der volkseigenen Wirtschaft einzutragen. § 6 Struktur Die Struktur- und Stellenpläne sind nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufzustellen und zu bestätigen. § 7 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. November 1959 in Kraft. Berlin, den 8. September 1959 Der Minister für Land- und Forstwirtschaft R e i c h e 11 Anordnung über das Statut der volkseigenen Renn betriebe. Vom 8. September 1959 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und nach Anhören des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Land und Forst wird für die volkseigenen Rennbetriebe folgendes Statut erlassen: § 1 Rechtliche Stellung (1) Die volkseigenen Rennbetriebe nachstehend Betriebe genannt sind als Betriebe im Sinne des § 1 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225) juristische Personen. (2) Die Betriebe sind der Zentralstelle für Zucht und Leistungsprüfungen der Vollblut- und Traberpferde unterstellt. § 2 Name und Sitz (1) Die Betriebe führen im Rechtsverkehr die Bezeichnung: „VE Rennbetrieb in “ (Ort der Verwaltung des Betriebes). (2) Sitz der Betriebe ist der Ort ihrer Verwaltung. § 3 Aufgaben (1) Die Betriebe haben sich als volkseigene Betriebe der Landwirtschaft zu Musterbetrieben zu entwickeln und auf der Grundlage der sozialistischen Wirtschaftsprinzipien zu arbeiten. Sie haben aktiven Einfluß auf die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft zu nehmen. Durch die Durchführung der Leistungsprüfungen haben sie die Grundlage für die Verbesserung der Pferdezucht zu schaffen. (2) Die Betriebe haben insbesondere folgende Aufgaben: a) Durchführung von Leistungsprüfungen für Vollblut- und Traberpferde nach den Bestimmungen der Rennordnung; b) Entwicklung des Rennsportes zu einem Volkssport; c) Ausbau und Pflege der vorhandenen Anlagen, damit die Betriebe den Werktätigen als Stätten der Erholung dienen können; d) Verbesserung der Arbeitsorganisation, Durchsetzung neuer Arbeitsmethoden, Durchführung sozialistischer Wettbewerbe, Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung des Betriebes, weitestgehende Unterstützung der ständigen Produktionsberatungen; e) Erhöhung der Arbeitsproduktivität und Steigerung der Rentabilität; f) politische und fachliche Weiterbildung der Werktätigen der Betriebe; g) Wahrung der Maßnahmen zum Schutze der Arbeitskraft und Schutz des sozialistischen Eigentums. § 4 Leitung (1) Die Leitung der Betriebe erfolgt unter ständiger Einbeziehung der Werktätigen und ihrer Organisationen nach dem Prinzip der persönlichen Verantwortung und nach dem Grundsatz der Einzelleitung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 31 vom 31. Dezember 1959 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, Nr. 1-31 v. 13.1.-31.12.1959, S. 1-366).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit dazu beizutragen, feindliche Zentren uod Kräfte zu verunsichern, Widersprüche beim Gegner aufzuspüren und zu nähren.

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