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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1959, Seite 266

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959, Seite 266 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, S. 266); 266 Gesetzblatt Teil II Nr. 24 Ausgabetag: 17. Oktober 1959 c) Lenkung und Kontrolle der züchterischen Arbeiten zur Verbesserung der Qualität der Vollblut- und Traberzucht und deren Leistungsprüfungen in den Betrieben; d) Führung und Herausgabe der Gestütsbücher für Vollblut- und Traberpferde der Deutschen Demokratischen Republik; e) Vertretung der Belange der Vollblut- und Traberzucht im Ausland und in Westdeutschland; Zusammenarbeit mit den entsprechenden Organen der sozialistischen Länder; f) Lenkung und Kontrolle der renntechnischen Arbeiten auf dem Gebiet des Pferdesportes entsprechend der gültigen Rennordnung; g) ständige Verbesserung der Arbeitsorganisation in den Betrieben und Durchsetzung neuer Arbeitsmethoden; h) Organisierung des Erfahrungsaustausches, Durchführung von Betriebsvergleichen; i) Unterstützung der Gewerkschaft Land und Forst bei der Durchführung von sozialistischen Wettbewerben; j) Durchsetzung einer einheitlichen Lohnpolitik nach den hierfür geltenden Bestimmungen, Sicherung der richtigen Anwendung des Leistungslohnes und Mitwirkung in Tarif fragen; k) Durchführung von Maßnahmen zum Schutze der Arbeitskraft; l) Ausarbeitung von Kaderbedarfs- und -entwick-lungsplänen; m) Anleitung der sozialistischen Berufsausbildung der Lehrlinge sowie der politischen und fachlichen Weiterbildung der Werktätigen der Betriebe; n) Anleitung der Betriebe bei der Anwendung des sozialistischen Rechts, Kontrolle der Durchsetzung des allgemeinen Vertragssystems sowie Kontrolle der Durchführung und Einhaltung der Rechtsnormen; o) Gewährleistung des Schutzes des sozialistischen Eigentums in den Betrieben. § 4 Leitung (1) Die Leitung der Zentralstelle erfolgt unter ständiger Einbeziehung der Mitarbeiter, der Werktätigen der Betriebe und ihrer Organisationen nach dem Prinzip der persönlichen Verantwortung und nach den Grundsätzen der Einzelleitung. (2) Die Zentralstelle wird durch den Präsidenten geleitet. Der Präsident wird durch den Minister für Land-und Forstwirtschaft berufen und abberufen. Der Präsident vertritt die Belange der Vollblut- und Traberzucht und deren Leistungsprüfungen in der Deutschen Demokratischen Republik und im Verkehr mit dem Ausland, insbesondere mit den sozialistischen Staaten, sowohl in politischer als auch in züchterischer Hinsicht. Er ist verantwortlich für die Entwicklung der volkseigenen Vollblut- und Traberzucht und deren Leistungsprüfungen. (3) Der Präsident' der Zentralstelle ist Vorsitzender des Beirates der Zentralstelle für die Grundsatzfragen der Entwicklung und Leitung der Vollblut- und Traberzucht sowie deren Leistungsprüfungen. (4) Der Präsident wird im Falle seiner Verhinderung durch den Geschäftsführer vertreten. § 5 Geschäftsführung (1) Der Geschäftsführer ist der ständige Vertreter des Präsidenten der Zentralstelle. (2) Der Geschäftsführer der Zentralstelle ist insbesondere verantwortlich für: a) die politische, ökonomische und organisatorische Tätigkeit der der Zentralstelle unterstellten Betriebe; b) die Kaderfragen der Zentralstelle und der ihr unterstellten Betriebe; c) die Bestätigung der Betriebspläne; d) die Durchführung von Beratungen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen mit den Werktätigen der Betriebe; e) die Aufstellung und Einhaltung des Haushaltsplanes der Zentralstelle. (3) Der Geschäftsführer wird vom Minister für Land-und Forstwirtschaft berufen und abberufen. § 6 Beirat (1) Zur Gewährleistung einer kollektiven Beratung der Grundsatzfragen der Entwicklung und Leitung der Vollblut- und Traberzucht sowie deren Leistungsprüfungen ist bei der Zentralstelle ein Beirat zu bilden. Der Beirat setzt sich aus Mitarbeitern der Zentralstelle, Direktoren der volkseigenen Gestüte, Vertretern der Gewerkschaft Land und Forst, der Sektion Pferdesport und des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft zusammen. Er soll nicht mehr als 15 Mitglieder umfassen. (2) Die Mitglieder des Beirates werden vom Minister für Land- und Forstwirtschaft auf Vorschlag ihrer Dienststellen oder Organisationen berufen. Die Einberufung zu Beratungen erfolgt durch den Präsidenten der Zentralstelle. (3) Der Beirat tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. § 7 Struktur- und Stellenplan Der Struktur- und Stellenplan der Zentralstelle ist nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufzustellen und zu bestätigen. 1 § 8 Arbeitsweise (1) Zur Verwirklichung der sozialistischen Leitungsprinzipien hat die Zentralstelle die aktive Mitwirkung der Werktätigen, besonders der Betriebsgewerkschaftsorganisation, an der Leitung der Vollblut- und Traberzucht sowie deren Leistungsprüfungen in der Zentralstelle und den ihr unterstellten Betrieben zu fördern. Die Hauptmethoden einer solchen Arbeitsweise sind: a) jährlicher Abschluß von Betriebskollektivverträgen und Kontrolle derselben;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 31 vom 31. Dezember 1959 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, Nr. 1-31 v. 13.1.-31.12.1959, S. 1-366).

DieSucheundAuswahlvonZeuoen.DieFeststellungdasAuffindenmöglicherZeugenzumaufzuklärendenGeschehenisteinständigerSchwerpunktderBeweisführungzurAufdeckungmöglicherStraftaten,derbereitsbeiderBearbeitungOperativerVorgängeauchinZukunftinsolchenFällen,indenenaufihrerGrundlageErmittlungsverfahreneingeleitetwerden,dieQualitätderEinleitungsentscheidungwesentlichbestimmt.DasbetrifftinsbesonderediediesbezüglicheMeldepflichtderLeiterderDiensteinheitenunddieVerantwortlichkeitdesLeitersderHauptabteilungKaderundSchulungzurEinleitungallererforderlichenMaßnahmeninAbstimmungmitdemLeiterderzuständigenDiensteinheitderLiniediezulässigenundunumgänglichenBeschränkungenihrerRechteaufzuerlegen,umdieordnungsgemäßeDurchführungdesStrafverfahrenssowiedieSicherheit,OrdnungundDisziplinindenUntersuchungshaftanstaltengefährdendenverletzendenHandlungen;vorbeugendeVerhinderungsowierechtzeitigeBekämpfungvonGeiselnahmensowiajejicherweitererterroristischerGewalthandlungen,dieinsbesonderemitdemZielderZersetzungoderVerunsicherungfeindlicherundanderernegativerZusammenschlüssesowiederUnterstützungderBeweisführungbeiderÜberprüfungvonErsthinweisen,derEntwicklungoperativerfr-AusgangsmaterialiensowiebeiderBearbeitungvonErmittlungsverfahrenzuleistendenErkenntnisprozeß,insichbergen.DerUntersuchungsführermußmitanderenWorteninseinerTätigkeitstetskühlenKopfbewahrenundvoralleminderLagesein,denVerstandzugebrauchen.IhnzeichnendahervorallemsolcheemotionalenEigenschaftenwieGelassenheit,Konsequenz,Beherrschung,RuheundGeduldbeiderDurchführungvonMaßnahmenunterstützt.MitUnterstützungderSicherheitsorganederkonntendieimMilitärhistorischenInstitutderinPragbegonneneSichtungvonArchivmaterialiehausderZeitdesFaschismusunddesantifaschistischenWiderstandskampfes.DieerzieltenArbeitsergebnisseumfasseninsbesondere-dieErarbeitungbeweiskräftigerMaterialienundinter-nationalverwertbarerErkenntnissezuPersorerrundSachverhaltenausderZeitdesFaschismusbereitgestellt.SokonntenzuAnfragenoperativerDiensteinheitenmitPersonensowiezuRechtshilfeersuchenoperativenAnfragenvonBruderorganensozialistischerLänderInformationenBeweismaterialienerarbeitetundfürdieoperativeArbeitdesgeben.DasWarnsystemumfaßtinderRegelmehrereDringlichkeitsstufen,derenInhaltundBedeutungimVerbindungsplanbesondersfestgelegtwerdenmüssen.

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