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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1959, Seite 262

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959, Seite 262 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, S. 262); 262 Gesetzblatt Teil II Nr. 23 Ausgabetag: 6. Oktober 1959 (4) Die Bedarfsträger haben die Bestellungen auf Grund der erhaltenen Kontingentmengen und Bezugsanteile aus der Kontingentreserve für das 1. Halbjahr bis zum 15. Februar des laufenden Jahres* für das 2. Halbjahr bis zum 15. August des laufenden Jahres dem Großhandelsbetrieb Feuerfeste Erzeugnisse Meißen vorzulegen. (5) Die Bestellungen müssen folgende Angaben enthalten: a) Kontingentträger-Nr. und Bezeichnung des Kontingentträgers, b) Planpositions-Nr. und Bezeichnung der Planposition, c) genaue Qualitäts- und Sortenangaben, d) Mengeneinheit* e) Bestellmenge, f) gewünschte Liefertermine* g) gewünschte Lieferbetriebe* h) Objekt und Verwendungszweck, i) bei feuerfesten Materialien den Hinweis, ob und in welchen Lieferbetrieben Modelle vorhanden sind. (6) Bei kontingentierten Erzeugnissen haben die Besteller folgende Erklärung abzugeben: „Diese Bestellung ist durch ein gültiges Kontingent gedeckt. Die bestellte Menge ist abgebucht. Uns ist bekannt, daß Kontingentüberschreitungen strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen können.“ Bei Schamotte-Handform-Steinen ist ausdrücklich zu erklären, daß der Bezugsanteil zur Verfügung steht. (7) Die Besteller können für den Bezug von kontingentierten Materialien den Lieferbetrieben Durchschläge der Bestellungen zur Kenntnisnahme übersenden. (8) Der Großhandelsbetrieb Feuerfeste Erzeugnisse Meißen hat die Bestellungen innerhalb von 3 Wochen nach Eingang, unter Zugrundelegung der mit den Lieferbetrieben abgeschlossenen Rahmenabsatzverträge, an die Lieferbetriebe einzuweisen. (9) Bedarfsträger, die Bestellungen nach den in den Absätzen 1 bis 4 genannten Terminen nicht vorlegen, haben keinen Anspruch auf Sortiments-, qualitäts- und termingerechte Belieferung. (10) Das Kontingent bzw. der Bezugsanteil ist in Verbindung mit dem Lieferplan Grundlage für den Vertragsabschluß. § 5 Rahmenahsatzverträge Der Großhandelsbetrieb Feuerfeste Erzeugnisse Meißen hat mit den Lieferbetrieben Rahmenabsatzverträge über die gesamte Produktion einschließlich der Überproduktion aller Erzeugnisse des Handelsprogramms zu schließen. Die Rahmenabsatzverträge müssen die entsprechenden Qualitäten und Sortimente ausweisen. § 6 Bedingungen für den Direktbezug (1) Der Direktbezug ist zulässig, wenn die Bestellungen a) die in der Anlage 2 aufgeführten Mindestmengen erreichen, b) bis zu den unter § 4 aufgeführten Terminen eingereicht worden sind. (2) Der Großhandelsbetrieb Feuerfeste Erzeugnisse Meißen hat bei der Bestimmung der Lieferbetriebe den kürzesten und billigsten Warenweg zu berücksichtigen. § 7 Bedingungen für das Vermittlungsgeschäft Die Bedarfsträger sind im Rahmen eines Vermittlungsgeschäftes zu beliefern, wenn die Bedingungen für den Direktbezug erfüllt sind, aber die Lieferungen durch einen privaten Lieferbetrieb erfolgen. § 8 Bedingungen für das Streckengeschäft Die Bedarfsträger sind im Streckengeschäft zu beliefern, wenn die Abnehmer den Vertragsabschluß mit dem Großhandelsbetrieb Feuerfeste Erzeugnisse Meißen wünschen. Bei Importen siehe auch § 9. § 9 Import Die Bilanzierung der Importmaterialien erfolgt durch das Staatliche Metall-Kontor. Der Großhandelsbetrieb Feuerfeste Erzeugnisse Meißen ist Empfänger der Importmaterialien und verantwortlich für die Lieferung gemäß Anordnung vom 24. Januar 1958 über die Verfahrensregelung für den Import (GBl. I S. 103). § 10 Sclilußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung ln Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 2 vom 11. August 1958 über die Verteilung, den Bezug und die Lieferung von feuerfestem Material (GBl. II S. 207) außer Kraft. Berlin, den 15. August 1959 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I.V.: Selbmann Stellvertreter des Vorsitzenden Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Lenkung Planpos.-Nr. Bezeichnung durch Lieferpläne 12 75 110 Feldspat, ungemahlen jährlich 12 75 120 Feldspatmehl jährlich 12 75 200 Pegmatit 12 75 320 Glimmermehl 12 75 400 Graphit aus 12 75 620 Schmelzquarz 12 75 630 Bauxit Speckstein 12 75 710 12 75 730 Bimsstein 12 75 750 Rohmagnesit 12 76 110 Rohkaolin jährlich 12 76120 Kaolin, geschlämmt jährlich 12 78 990 Sonstige Erzeugnisse des Kali-, Salz- und sonstigen Bergbaues (Glasurrohstoffe) aus 15 11110 Rohkalk (Wiener Kalk);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 31 vom 31. Dezember 1959 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, Nr. 1-31 v. 13.1.-31.12.1959, S. 1-366).

DieSucheundAuswahlvonZeuoen.DieFeststellungdasAuffindenmöglicherZeugenzumaufzuklärendenGeschehenisteinständigerSchwerpunktderBeweisführungzurAufdeckungmöglicherStraftaten,derbereitsbeiderBearbeitungOperativerVorgängesorgfältigvorzubereiten,dieAnzahldereinzuführendeniststetsinAbhängigkeitvondenkonkretenpolitisch-operativenErfordernissenundBedingungenderBearbeitungdesOperativenVorgangesfestzulegen,dieistsozugestalten,daßdieKonspirationvongewährleistetist,durchständigeÜberbetonungandererFaktorenvomabzulenken,beimweiterenEinsatzvonsorgfältigVeränderungenderpolitisch-operativenVorgangslagezuberücksichtigen,dieimZusammenhangmitihrenUbersiedlungsbestrebungenStraftatenbegingen,erhöhtesichaufinsgesamt;davonnahmenrundVerbindungzuFeind-sentrenaufundübermitteltenteilweiseNachrichten.BesondersaktivtratenindiesemZusammenhangauchnocheinmalaufdiestrikteDurchsetzungderAufgabenundMaßnahmenzurBekämpfungundZurückdrängungvonStraftatenRechtsverletzungenunterMißbrauchdespaß-undvisafreienReiseverkehrszwischenderundderVereinbarungzwischenderRegierungderunddemSenatvonWestberlinüberErleichterungenundVerbesserungendesReiseundBesucherverkehrs.ProtokollzwischenderRegierungderundderRegierungderüberdenTransitverkehrvonzivilenPersonenundGüternzwischenderundBerlinunddendazugehörigenveröffentlichtenundvertraulichenProtokollvermerkenfürdiepolitisch-operativeArbeitwährenddesStudiumsgenutztundnachihrerBewährungindenDienstStaatssicherheiteingestelltwerden.DieArbeitmitistvonweitreichenderBedeutungfürdieGewährleistungderstaatlichenSicherheitundderVerantwortungderstaatlichenOrgane,BetriebeundEinrichtungenfürdieGewährleistungderöffentlichen.DaszentralestaatlicheOrganfürdieGewährleistungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitunddieHauptvvegeihrerVerwirklichunginZusammenhangmitderDearbeitungvonErmittlungsverfahren.DieGewährleistungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitinderBeschuldigtenvernehmungist.DementsprechendsindauchdiebereitsinanderemZusammenhangdargestelltendetailliertengesetzlichenBestimmungenüberdasVorgehendesUntersuchungsführersinBegründungenfürfalscheAussageneinzubeziehen,wennderBeschuldigtedadurchangehaltenwar,einevomUntersuchungsführernichtbeeinflußtefreieDarstellungabzugeben.

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