Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1959, Seite 199

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959, Seite 199 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, S. 199); Gesetzblatt Teil II Nr. 15 Ausgabetag: 13. Juli 1959 199 Anordnung über das Statut der volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe für landwirtschaftliche Erzeugnisse (VEAB). Vom 15. Juni 1959 Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Beschlusses vom 28. August 1958 über das Statut des Staatssekretariats für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. I S. 657) wird im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 (1) Die rechtliehe Stellung, die Aufgaben, die Leitung, die Struktur, die Arbeitsweise und die Vertretung der volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) im Rechtsverkehr regelt das Statut (Anlage). (2) Das Statut gilt entsprechend für die volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe für tierische Rohstoffe (VEAB tR), den volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse Groß-Berlin (VEAB Groß-Berlin), für den volkseigenen Empfangs- und Absatz-Betrieb für Importe landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Berlin (VEAB I) und die VEAB, die unmittelbar dem Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf unterstehen oder unterstellt werden. Hinsichtlich der Aufgaben dieser VEAB gelten die vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf gesondert getroffenen Regelungen. § 2 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Anordnung vom 9. Juni 1952 zum Statut der volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe für landwirtschaftliche Erzeugnisse (VEAB) (MinBl. S. 91), die Bekanntmachung vom 9. Juni 1952 des Statuts der volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe für landwirtschaftliche Erzeugnisse (VEAB) (MinBl. S. 89) und die Anordnung vom 2. August 1956 über das Statut der volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe für landwirtschaftliche Erzeugnisse (VEAB) und für tierische Rohstoffe (VEAB tR) (GBl. II S. 293). Berlin, den 15. Juni 1959 Der Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Koch Anlage zu vorstehender Anordnung Statut des volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebes für landwirtschaftliche Erzeugnisse (VEAB) § 1 Rechtliche Stellung des VEAB (1) Der volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse (nachstehend. VEAB genannt) ist juristische Person; er arbeitet nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung und ist eigenverantwortlich tätig. (2) Der Sitz des VEAB ist die von der Vereinigung volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VVEAB) bestimmte Gemeinde bzw. Stadt. (3) Der VEAB wird vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß § 11 des Statuts der VVEAB Anlage zur Anordnung vom 27. Mai 1958 über die Bildung der Vereinigungen volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (GBl. II S. 109) einer VVEAB zugeordnet, der er untersteht. § 2 Name des VEAB Der VEAB führt im Rechtsverkehr den Namen: „Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse (VEAB)“ unter Anführung des Namens des Kreises, in dem der VEAB seinen Sitz hat. Der VEAB und die örtlichen Organe der Staatsmacht § 3 Der VEAB wird in seiner politischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Tätigkeit von der zuständigen VVEAB angeleitet und kontrolliert. Der VEAB hat die Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen, Anordnungen und andere für ihn verbindliche Bestimmungen unter Beachtung der dazu vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf und der VVEAB ergangenen Verfügungen und Weisungen durchzuführen. In Fragen der Erfüllung der Erfassungs- und Aufkaufpläne des Kreises unterliegt der VEAB auch dem Weisungsrecht des zuständigen Rates des Kreises. § 4 (1) Der VEAB hat entsprechend dem Gesetz vom 17. Januar 1957 über die örtlichen Organe der Staatsmacht (GBl. I S. 65) mit den örtlichen Volksvertretungen seines Tätigkeitsbereiches zusammenzuarbeiten und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. (2) Der VEAB hat mit den Räten der Kreise, den Plankommissionen und allen für die Erfassung, den Aufkauf und den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse zuständigen Fachorganen des Rates, den Ständigen Kommissionen für Landwirtschaft bei den örtlichen Volksvertretungen und mit den von ihnen, geschaffenen Aktivs zur Sicherung der Erfüllung der Erfassungs- und Aufkaufpläne, der Investitionspläne, der Arbeitskräftepläne sowie der Pläne für die Materialwirtschaft zusammenzuarbeiten, den vorgenannten Organen darüber Vorschläge zu unterbreiten und erforderlichenfalls um ihre Hilfe nachzusuchen. § 5 (1) Der Direktor des VEAB hat auf Einladung an den Tagungen der örtlichen Volksvertretungen oder an den Sitzungen der örtlichen Räte des zuständigen Bereiches des VEAB teilzunehmen und auf Verlangen Auskünfte über die Erfüllung der Erfassungs- und Aufkaufpläne zu geben und Vorschläge für die Beschlußfassung zu unterbreiten (§ 8 Abs. 2 bzw. § 34 Abs. 2 des Gesetzes vom 17. Januar 1957). Wenn es die Sicherung der Erfüllung dieser Pläne erfordert, soll der Direktor des VEAB an den öffentlichen Tagungen der Volksvertretungen teilnehmen, um mit Zustimmung der Volksvertretung über den Stand der Erfassung und des Aufkaufs zu berichten. (2) Der VEAB hat innerhalb von 15 Tagen zu einer Kritik Stellung zu nehmen, die von einer in seinem Bereich liegenden örtlichen Volksvertretung an seiner Tätigkeit geübt wird (§ 8 Abs 3 des Gesetzes vom 17. Januar 1957).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 31 vom 31. Dezember 1959 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, Nr. 1-31 v. 13.1.-31.12.1959, S. 1-366).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Lage der Untersuchungshaftanstalt im Territorium für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle muß die Bearbeitung der Untersuchungsvorgänge stehen. Das ist der Schwerpunkt in der Tätigkeit der zuständigen Abteilung. Die für die Lösung dieser Aufgabe erforderlichen kadermäßigen Voraussetzungen hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der ans tal:;äh rend dos goscnten Zci - raunes hoftvollzuges die und wich ,ins aller Mitarbeiter der Linie ist. is; die.

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