Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1959, Seite 165

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959, Seite 165 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, S. 165); Gesetzblatt Teil II Nr. 12 Ausgabetag: 16. Juni 1959 165 Anordnung über die Allgemeinen Lieferbedingungen für Armaturen. Vom 25. Mai 1959 Auf Grund des § 19 des Vertragsgesetzes vom 11. Dezember 1957 (GBl. I S. 627) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung folgendes angeordnet: § 1 Geltungsbereich Die durch diese Anordnung festgelegten Allgemeinen Lieferbedingungen für i\fmaturen sind im Rahmen des Vertragssystems sämtlichen Verträgen zugrunde zu legen, welche die Lieferung von Armaturen gemäß Schlüsselliste sowie Ersatzteilen mit Ausnahme von Flanschen und Fittings zum Gegenstand haben. § 2 V ertragsabschluß (1) Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer mit der Bestellung die erforderlichen technischen Angaben und die entsprechenden Unterlagen zu übersenden. (2) Aus der Bestellung müssen etwa verlangte Güteatteste, Sonderprüfungen usw. ersichtlich sein. (3) Fordert der Besteller den Lieferer zur Abgabe eines Angebotes außerhalb des gültigen Katalogs auf und verursacht die Erteilung des Angebotes Kosten, so ist der Besteller zur Erstattung der Kosten dieses Angebotes nur verpflichtet, wenn ein Vertragsabschluß nicht zustande kommt. (4) Treten Materialverwendungsverbote nach Vertragsabschluß in Kraft, ist zwischen dem Lieferer und dem Besteller eine Vereinbarung über die Verwendung vorgeschriebener, üblicher oder fertigungsgerechter Austauschstoffe zur Herstellung des Vertragsgegenstandes abzuschließen. (5) Die Vertragsbindung erfolgt mit monatlichen Terminen. Wird die wirtschaftliche Losgröße (Sortimentsplan) nicht in jedem Monat erreicht, ist der Lieferer zur Vereinbarung nur solcher Termine verpflichtet, die seinem Sortimentsplan entsprechen. § 3 Pflichten und Rechte des Lieferers (1) Bei Sukzessivlieferungen sind hinsichtlich der Teillieferungen Abweichungen in der Lieferung von ± 10 °/o zulässig, ohne daß hierdurch die Gesamtliefermenge verändert wird. (2) Im Falle von Sonderausführungen sind bei mehr als 10 Stück Mehrlieferungen bis zu 10 °/o der Gesamtlieferung zulässig; (3) Der Lieferer ist berechtigt, die Mehrkosten einer vom Besteller verlangten Sonderverpackung zusätzlich in Rechnung zu stellen. § 4 Pflichten und Rechte des Bestellers (1) Bei Sonderfertigungen nach Konstruktionen und Zeichnungen des Bestellers trägt dieser die Kosten für Werkstattzeichnungen, Modelle, Prüfbestimmungen, Ausfallmuster, technologische Vorarbeiten, Werkzeuge usw., soweit nicht in geltenden preisrechtlichen Bestimmungen etwas anderes festgelegt ist. Er haftet für alle Folgen der Verletzung eines etwaigen Patent- oder sonstigen Schutzrechtes. (2) Zeichnungen, technische Unterlagen usw. des Lieferers bzw. Bestellers dürfen nur mit Zustimmung des Lieferers bzw. Bestellers Dritten zur Einsicht überlassen werden. (3) Sofern der Besteller vor der Absendung die Abnahme des Vertragsgegenstandes im Lieferbetrieb vornehmen will, ist zwischen dem Lieferer und dem Besteller eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. In diesem Falle hat der Lieferer dem Besteller die Abnahmebereitschaft unverzüglich nach der Fertigstellung des Vertragsgegenstandes zu melden. Der Besteller hat die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erstattung der Meldung, vorzunehmen. (4) Soll ein vertraglich zu lieferndes Erzeugnis hinsichtlich seiner Ausführung auf Verlangen des Bestellers nach Vertragsabschluß oder während des Fertigungsprozesses beim Lieferer geändert werden, ist der Besteller verpflichtet, einer vom Lieferer geforderten notwendigen Änderung des Liefertermins zuzustimmen und die durch diese Änderung entstehenden Kosten dem Lieferer zu ersetzen. § 5 Gewährleistung (1) Der Lieferer ist verpflichtet, bei der Feststellung der Art und des Umfanges von Mängeln innerhalb einer Woche nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung des Bestellers mitzuwirken, sofern er nicht ausdrücklich in einer schriftlichen Erklärung darauf verzichtet hat. (3) Der Besteller hat dem Lieferer die Mängel durch Übersendung einer Niederschrift anzuzeigen. (3) Die Niederschrift soll insbesondere folgende Angaben enthalten: a) die Bezeichnung der Vertragspartner, des Vertrages und des Vertragsgegenstandes; b) Ort und Tag der Absendung des Vertragsgegenstandes, der Entgegennahme, der Feststellung des Mangels und der Aufnahme der Niederschrift; c) die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, insbesondere eine genaue Beschreibung der Mängel, des Umfangs der Beanstandungen und, soweit feststellbar, der Ursachen der Mängel; d) die Namen der Personen, die die Mängel feststellten, und der zur Prüfung herangezogenen Personen; e) Vorschläge zur weiteren Prüfung durch Prüf-' dienststeilen oder zur gemeinsamen Prüfung; f) die Gewährleistungsforderung, die der Besteller erhebt; g) die zur Lagerung getroffenen Maßnahmen; h) Vorschläge für die Weiterverwendung des Erzeugnisses; i) Angaben-darüber, ob der Besteller den Mangel selbst beheben kann und welche Kosten dabei entstehen. (4) Hat der Besteller die Mängel angezeigt, so hat er sich bis zum Eingang der Disposition des Lieferers jeder über den Rahmen seiner Sorgfaltspflicht hinausgehenden Verfügung über den Vertragsgegenstand zu enthalten. (5) Der Lieferer hat dem Besteller seine Dispositionen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Anzeige der Mängel, bekanntzugeben. (6) Hat der Besteller die Mängel angezeigt, so ist die Aufnahme oder Fortsetzung der Be- bzw. Verarbeitung nur mit Zustimmung des Lieferers zulässig, es sei denn, daß der Lieferer es unterläßt, geeignete Dispositionen innerhalb der Frist gemäß Abs. 5 zu treffen. Im letzteren Falle ist der Besteller berechtigt, den beanstandeten Vertragsgegenstand auf Kosten und Gefahr des Lieferers ein zu lagern oder die Be- bzw. Verarbeitung aufzunehmen oder fortzusetzen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 31 vom 31. Dezember 1959 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, Nr. 1-31 v. 13.1.-31.12.1959, S. 1-366).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der Disziplinarvor-schrift Staatssicherheit als Referatsleiter aus. Im Rahmen der politisch-operativen Aufgabenerfüllung beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung in Zivil, Organisierung der Außensicherung des Gerichtsgebäudes. Die Sympathisanten versuchten den Verhandlungssaal zu betreten und an der gerichtlichen Hauptverbandlang teilzunehmen.

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