Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1959, Seite 165

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959, Seite 165 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, S. 165); Gesetzblatt Teil II Nr. 12 Ausgabetag: 16. Juni 1959 165 Anordnung über die Allgemeinen Lieferbedingungen für Armaturen. Vom 25. Mai 1959 Auf Grund des § 19 des Vertragsgesetzes vom 11. Dezember 1957 (GBl. I S. 627) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung folgendes angeordnet: § 1 Geltungsbereich Die durch diese Anordnung festgelegten Allgemeinen Lieferbedingungen für i\fmaturen sind im Rahmen des Vertragssystems sämtlichen Verträgen zugrunde zu legen, welche die Lieferung von Armaturen gemäß Schlüsselliste sowie Ersatzteilen mit Ausnahme von Flanschen und Fittings zum Gegenstand haben. § 2 V ertragsabschluß (1) Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer mit der Bestellung die erforderlichen technischen Angaben und die entsprechenden Unterlagen zu übersenden. (2) Aus der Bestellung müssen etwa verlangte Güteatteste, Sonderprüfungen usw. ersichtlich sein. (3) Fordert der Besteller den Lieferer zur Abgabe eines Angebotes außerhalb des gültigen Katalogs auf und verursacht die Erteilung des Angebotes Kosten, so ist der Besteller zur Erstattung der Kosten dieses Angebotes nur verpflichtet, wenn ein Vertragsabschluß nicht zustande kommt. (4) Treten Materialverwendungsverbote nach Vertragsabschluß in Kraft, ist zwischen dem Lieferer und dem Besteller eine Vereinbarung über die Verwendung vorgeschriebener, üblicher oder fertigungsgerechter Austauschstoffe zur Herstellung des Vertragsgegenstandes abzuschließen. (5) Die Vertragsbindung erfolgt mit monatlichen Terminen. Wird die wirtschaftliche Losgröße (Sortimentsplan) nicht in jedem Monat erreicht, ist der Lieferer zur Vereinbarung nur solcher Termine verpflichtet, die seinem Sortimentsplan entsprechen. § 3 Pflichten und Rechte des Lieferers (1) Bei Sukzessivlieferungen sind hinsichtlich der Teillieferungen Abweichungen in der Lieferung von ± 10 °/o zulässig, ohne daß hierdurch die Gesamtliefermenge verändert wird. (2) Im Falle von Sonderausführungen sind bei mehr als 10 Stück Mehrlieferungen bis zu 10 °/o der Gesamtlieferung zulässig; (3) Der Lieferer ist berechtigt, die Mehrkosten einer vom Besteller verlangten Sonderverpackung zusätzlich in Rechnung zu stellen. § 4 Pflichten und Rechte des Bestellers (1) Bei Sonderfertigungen nach Konstruktionen und Zeichnungen des Bestellers trägt dieser die Kosten für Werkstattzeichnungen, Modelle, Prüfbestimmungen, Ausfallmuster, technologische Vorarbeiten, Werkzeuge usw., soweit nicht in geltenden preisrechtlichen Bestimmungen etwas anderes festgelegt ist. Er haftet für alle Folgen der Verletzung eines etwaigen Patent- oder sonstigen Schutzrechtes. (2) Zeichnungen, technische Unterlagen usw. des Lieferers bzw. Bestellers dürfen nur mit Zustimmung des Lieferers bzw. Bestellers Dritten zur Einsicht überlassen werden. (3) Sofern der Besteller vor der Absendung die Abnahme des Vertragsgegenstandes im Lieferbetrieb vornehmen will, ist zwischen dem Lieferer und dem Besteller eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. In diesem Falle hat der Lieferer dem Besteller die Abnahmebereitschaft unverzüglich nach der Fertigstellung des Vertragsgegenstandes zu melden. Der Besteller hat die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erstattung der Meldung, vorzunehmen. (4) Soll ein vertraglich zu lieferndes Erzeugnis hinsichtlich seiner Ausführung auf Verlangen des Bestellers nach Vertragsabschluß oder während des Fertigungsprozesses beim Lieferer geändert werden, ist der Besteller verpflichtet, einer vom Lieferer geforderten notwendigen Änderung des Liefertermins zuzustimmen und die durch diese Änderung entstehenden Kosten dem Lieferer zu ersetzen. § 5 Gewährleistung (1) Der Lieferer ist verpflichtet, bei der Feststellung der Art und des Umfanges von Mängeln innerhalb einer Woche nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung des Bestellers mitzuwirken, sofern er nicht ausdrücklich in einer schriftlichen Erklärung darauf verzichtet hat. (3) Der Besteller hat dem Lieferer die Mängel durch Übersendung einer Niederschrift anzuzeigen. (3) Die Niederschrift soll insbesondere folgende Angaben enthalten: a) die Bezeichnung der Vertragspartner, des Vertrages und des Vertragsgegenstandes; b) Ort und Tag der Absendung des Vertragsgegenstandes, der Entgegennahme, der Feststellung des Mangels und der Aufnahme der Niederschrift; c) die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, insbesondere eine genaue Beschreibung der Mängel, des Umfangs der Beanstandungen und, soweit feststellbar, der Ursachen der Mängel; d) die Namen der Personen, die die Mängel feststellten, und der zur Prüfung herangezogenen Personen; e) Vorschläge zur weiteren Prüfung durch Prüf-' dienststeilen oder zur gemeinsamen Prüfung; f) die Gewährleistungsforderung, die der Besteller erhebt; g) die zur Lagerung getroffenen Maßnahmen; h) Vorschläge für die Weiterverwendung des Erzeugnisses; i) Angaben-darüber, ob der Besteller den Mangel selbst beheben kann und welche Kosten dabei entstehen. (4) Hat der Besteller die Mängel angezeigt, so hat er sich bis zum Eingang der Disposition des Lieferers jeder über den Rahmen seiner Sorgfaltspflicht hinausgehenden Verfügung über den Vertragsgegenstand zu enthalten. (5) Der Lieferer hat dem Besteller seine Dispositionen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Anzeige der Mängel, bekanntzugeben. (6) Hat der Besteller die Mängel angezeigt, so ist die Aufnahme oder Fortsetzung der Be- bzw. Verarbeitung nur mit Zustimmung des Lieferers zulässig, es sei denn, daß der Lieferer es unterläßt, geeignete Dispositionen innerhalb der Frist gemäß Abs. 5 zu treffen. Im letzteren Falle ist der Besteller berechtigt, den beanstandeten Vertragsgegenstand auf Kosten und Gefahr des Lieferers ein zu lagern oder die Be- bzw. Verarbeitung aufzunehmen oder fortzusetzen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 31 vom 31. Dezember 1959 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, Nr. 1-31 v. 13.1.-31.12.1959, S. 1-366).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Besatigurtß aller die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaft tjänstalten beeinträchtigenden Faktoren, Umstände undiegiinstigonden Bedingungen, Ür Gerade die TutgciijjS ,ri.daß es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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