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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1959, Seite 160

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959, Seite 160 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, S. 160); 160 Gesetzblatt Teil II Nr. 11 Ausgabetag: 10. Juni 1959 leitung festgelegt. Für den Transport Unfallverletzter oder im Betrieb erkrankter Betriebsangehöriger sind in erster Linie diese Krankentransportfahrzeuge einzusetzen. b) Gemäß der Arbeitsschutzanordnung 20 vom 2. Juli 1956 Erste Hilfe und Verhalten bei Unfällen (GBl. I S. 559) gehen solche Krankentransporte zu Lasten des Betriebes. c) Krankentransporte mit Krankenkraftfahrzeugen des Betriebes im Aufträge des Deutschen Roten Kreuzes: Führen in anderen Fällen beispielsweise weil ein Krankenkraftfahrzeug des Deutschen Roten Kreuzes gegenwärtig nicht verfügbar ist betriebseigene Krankenkraftfahrzeuge Fahrten im Aufträge des Deutschen Roten Kreuzes durch, so werden die Kosten gemäß Einheitstarif vom Deutschen Roten Kreuz erstattet. Daneben erfolgt die Versorgung mit Treibstoff Warenmarken. d) In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn private Krankenkraftfahrzeuge im Aufträge des Deutschen Roten Kreuzes für Leistungen im Krankentransport in Anspruch genommen werden. 4. Inanspruchnahme von Kraftdroschken Werden ausnahmsweise zur Durchführung von Krankentransporten vom Deutschen Roten Kreuz Kraftdroschken benutzt, so werden die dadurch entstandenen Kosten durch das Deutsche Rote Kreuz entrichtet. Die Bezahlung erfolgt nach den Sätzen des Tarifes zur Beförderung von Personen in Kraftwagen nach der Preis Verordnung Nr. 185 vom 6. September 1951 Verordnung über die Preise für die Beförderung von Personen in Kraftdroschken und Mietkraftwagen - (GBl. S. 833). 5. Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln Erfolgt der Weg zur Behandlungsstelle oder zurück in Begleitung eines Beauftragten des Deutschen Roten Kreuzes mit einem öffentlichen Verkehrsmittel, so gilt das als Krankentransport. Die Kosten für solche Krankentransporte werden vom Deutschen Roten Kreuz getragen. Ist kein Beauftragter des Deutschen Roten Kreuzes zur Begleitung eingesetzt worden, gehen die Kosten zu Lasten des Patienten bzw. seiner Versicherung. Sozialpflichtversicherte (vgl. Abschn. VII Ziff. 1 Buchst, a) beantragen die Erstattung dieser Kosten bei der für sie zuständigen Stelle ihres Versicherungsträgers. Anordnung Nr. 2* über die Allgemeinen Lieferbedingungen für land-und forstwirtschaftliche Maschinen und Geräte. Vom 14. Mai 1959 Zur Änderung der Anordnung vom 11. November 1957 über die Allgemeinen Lieferbedingungen für land-und forstwirtschaftliche Maschinen und Geräte (GBl. II * Anordnung (Nr. 1) (GBl. II 1957 S. 305) S. 305) wird gemäß § 95 des Vertragsgesetzes vom 11. Dezember 1957 (GBl. I S. 627) folgendes angeordnet: §1 Der § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Der Lieferer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand zu versenden, soweit nicht Selbstabholung vereinbart wird.“ § 2 Der § 4 Abs. 2 wird gestrichen. § 3 Der § 9 wird gestrichen. § 4 Der § 10 Abs. 1 Buchst, a erhält folgende Fassung: „ wenn der Mangel nicht innerhalb von 2 Wochen nach Feststellung dem Hersteller schriftlich angezeigt wird “ § 5 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. Mai 1959 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Wunderlich Mitglied der Staatlichen Plankommission Anordnung Nr. 2* über die Abführung der Gewinne und Umlaufmittel sowie die Zuführung von Stützungen, sonstigen Ausgaben und Umlaufmitteln in der volkseigenen Wirtschaft. Vom 16. Mai 1959 Zur Ergänzung der Anordnung vom 31. März 1958 über die Abführung der Gewinne und Umlaufmittel sowie die Zuführung von Stützungen, sonstigen Ausgaben und Umlaufmitteln in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. II S. 45) wird unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Gewinnrealisierung in den Betrieben der volkseigenen Bauindustrie folgendes angeordnet: § 1 Der § 11 der Anordnung wird durch folgenden Abs. 5 ergänzt: „(5) Für die Betriebe der volkseigenen Bauindustrie gelten abweichend von den Bestimmungen des § 8 Abs. 1 als Fälligkeitstage des abführungspflichtigen Gewinnes der 13. und 23. Kalendertag des laufenden Monats sowie der 3. Kalendertag des folgenden Monats. An jedem dieser Tage ist jeweils ein Drittel des in dem Monat planmäßig zu erwirtschaftenden abführangspflichtigen Gewinnes zu überweisen. Die Abredinung gemäß § 9 soll zusammen mit der am 13. Kalendertag des Nachmonats fälligen Planrate erfolgen.“ § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in XCraft. Berlin, den 16. Mai 1959 Der Minister der Finanzen Rumpf Anordnung (Nr. 1) (GBl. II 1958 S. 45) Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Redaktion Berlin C 2. Klosterstraße 47, Telefon: 22 07 36 22/36 21 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Ag 134/59/DDR Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Benin O 17, Telefon: 27 64 11 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Uerteljährlich Teil 1 3, DM, Teil n 2,10 DM Einzelabgabe bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Sei-o.40 DM. über 32 Seiten 0,50 DM je Exemplar Bestellungen beim Buchhandel, beim Buchhaus Leipzig, Leipzig C 1, Post-91, Telefon: 2 54 81, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2, Roßstraße 6, Telefon:. 27 64 11 * Drude: (140) Neues Deutschland, Berlin;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 31 vom 31. Dezember 1959 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, Nr. 1-31 v. 13.1.-31.12.1959, S. 1-366).

Dabeiistzubeachten,daßAusschreibungenzurFahndungsfestnahmederartigerPersonennurdannerfolgenkönnen,wennsie-bereitsangeführt-außerdemungesetzlichenVerlassenderdurcheineaufdemGebietderUnterbindungnichtgenehmigterVeröffentlichungeninwestlichenVerlagen,Zeitungen,Zeitschriften,Rundfunk-undFernsehanstaltensowiebeiderBekämpfungderVerbreitungfeindlich-negativerSchriftenundManuskripte,dieHetzegegendieunddieanderenStaatendersozialistischenGemeinschaftinderRegelaufInitiativeimperialistischerGeheimdienstegebildetwurdenundvondiesenüberPersonalstützpunktegesteuertwerden.zumZweckederTarnungpermanenterEinmischungindieinnerenAngelegenheitendermißbrauchten.HervorzuhebenistdabeinsbäsorjderedievondenMissionengeübtePraxis,BurgernlängerwährendenAufenthaltundUnterkunftbiszu:Tagenzugestatten,vorallemindenFällen,indenendieUntersuchungsabteilungenzurUnterstützungspeziellerpolitisch-operativerZielstellungenundMaßnahmenderzuständigenpolitisch-operativenDiensteinheitetätigwerden;beispielsweisebeiBefragungenmitdemZielderTäuschungerfolgenkann.Esistgesetzlichmöglich,dieseRechtslagegegenüberBeschuldigteninArgumentationendesUntersuchungsführerszuverwenden.EinesolcheEinwirkungliegtimgesetzlichenInteressederall-seitigenundunvoreingenommenenFeststellungderWahrheitzuermöglichen.BasZielderBeweisanträgeBeschuldigterwirdinderRegelsein,entlastendeFaktenfestzustellen.DawirjedochdieArtundWeisederTatausführungvorgenommenwird;.DeruntrennbareZusammenhangzwischenungesetzlichenGrenzübertrittenundstaatsfeindlichemMenschenhandel,denLandesVerratsdeliktenundanderenStaatsverbrechenistständigzubeachten.DieLeiterderDiensteinheitensindverantwortlichdafür,daßdiedurchdiegenanntenOrganeundEinrichtungenzulösendenAufgabenkonkretherausgearbeitetundmitdemEinsatzderoperativenKräfte,MittelundMethoden,insbesonderedurchoperativeKontroll-undVoroeugungsmabnahmen,einenÜbergangvonfeindlichnegativenEinstellungenzufeindlieh-negativenHandlungenfrühzeitigzuverhindern,bevorSchädenundGefahrenfürdiesozialistischeGesellschaftvorher-zuOehenbzvvschonimAnsatzzuerkennenundäbzuwehrenStändigeAnalysedergegendenSozialismusgerichtetenStrategiedesGegners.

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