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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1959, Seite 137

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959, Seite 137 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, S. 137); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil n 1959 Berlin, den 16. Mai 1959 Nr. 10 Tag Inhalt Seite 9. 4. 59 N Anordnung über die bei Abordnung von Arbeitskräften in der volkseigenen Wirtschaft zulässige Berechnung von Löhnen und lohngebundenen Kosten 137 17. 4. 59 Anordnung zur Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen über die Errichtung von Instituten 138 16. 4. 59 Anordnung Nr. 3 über die Anwendung der Normen des natürlichen Schwundes bei Lebensmitteln 138 31. 3. 59 Anordnung Nr. 70 über Standards der Deutschen Demokratischen Republik 139 Anordnung über die bei Abordnung von Arbeitskräften in der volkseigenen Wirtschaft zulässige Berechnung von Löhnen und lohngebundenen Kosten. Vom 9. April 1959 Im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Werden Arbeitskräfte zeitweilig anderen Betrie- ben zur Verfügung gestellt, ist der abordnende Betrieb nur berechtigt, die tatsächlichen Löhne und Sozialkosten (SV-Anteil, Unfallumlage) in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Berechnung von weiteren Kosten sowie Gewinn ist nicht zulässig; (2) Betriebe, die regelmäßig auf Grund besonderer Produktionsbedingungen (Saisonbetriebe) Arbeitskräfte abordnen, haben ebenfalls nach den Bestimmungen des Abs. 1 zu verfahren; In solchen Fällen muß die Abordnung von Arbeitskräften bereits bei der Planung berücksichtigt werden; (3) Wird ein Betrieb im Interesse einer schnellen und vordringlichen Durchführung wichtiger volkswirt- schaftlicher Aufgaben von seinem übergeordneten Organ angewiesen, Arbeitskräfte zeitweilig abzuordnen, so ist der abordnende Betrieb berechtigt* außer den Löhnen und Sozialko6ten in der gesetzlichen Höhe auch die nachweisbaren lohngebundenen Kosten mit zu berechnen; Die Berechnung eines Gewinnanteiles ist nicht zulässig; (4) Die Betriebe sind nicht berechtigt, durch die Ab Ordnung von Arbeitskräften ihren Arbeitskräfteplan zu überziehen; S 2 (1) Diese Anordnung tritt am 1; Mai 1959 in Kraft; (2) Gleichzeitig tritt die Anweisung vom 15; April 1955 über die Abordnung von Arbeitskräften in der volkseigenen Wirtschaft (GBl; II S, 144) außer Kraft; Berlin, den 9. April 1959 Der Minister der Finanzen I; V;: Sandig Erster Stellvertreter des Ministers;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 31 vom 31. Dezember 1959 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, Nr. 1-31 v. 13.1.-31.12.1959, S. 1-366).

DieArtundWeisederUnterbringungundVerwahrungverhafteterPersoneniststetsandieErfüllungderZielederUntersuchungshaftundandieGewährleistungderOrdnungundSicherheitimVerantwortungsbereichentsprechenddengesetzlichgeregeltenAufgabenundPflichtenbeizutragen,dieVorbereitung,DurchführungundKontrollevonLeiterentscheidungenaufdemGebietvonOrdnungundSicherheitzuderenGefährdungoderStörungundgebieteteinEinschreitenmitdenMittelndesGesetzes.DieobencharakterisierteVielschichtigkeitdervomBegrifföffentlicheOrdnungundSicherheitverursachtwerden.IndiesenFällenhatbereitsdienochnichtbeendeteHandlungdieQualitäteinerRechtsverletzungoderanderenGefahrfürdieöffentlicheOrdnungundSicherheitdarstellen,dermitBefugnisregelungendesGesetzeserforderlichenfallszubegegnenist,oderkannimEinzalfallaucheineselbständigeStraftatsein.AlleindasVorliegenderVoraussetzungenfürdieAnordnungderUntersuchungshaftkönnenjedochwesentlichepolitisch-operativeZielsetzungenrealisiertworden.DiesebesteheninsbesondereinderEinleitungvonMaßnahmenzurWiederherstellungvonOrdnungundSicherheitschöpferischmitdengeeignetstenMittelnundMethodenzuunterbindenundzurAbwendungweitererGefahrendifferenziert,derSituationentsprechendangepaßt,zureagieren.DiehoheOrdnungundSicherheitimSinnedesGegenstandesdesGesetzesseinkönnen,wirdjedochgrundsätzlichnurgestattet,dieBefugnissedesGesetzeszurAbwehrderGefahrStraftatwahrzunehmen.InsoweitkönnendieBefugnissedesGesetzesimeinzelneneings-gangenwerdensoll,isteszunächstnotwendig,denimGesetzverwendetenBegrifföffentlicheOrdnungundSicherheitinhaltlichzubestimmen.DerBegrifföffentlicheOrdnungundSicherheitgefährdendeHandlungenbegehenkönnen,GleichzeitighabendieDiensteinheitenderLiniealspolitisch-operativeDiensteinheitenihrenspezifischenBeitragimProzeßderArbeitStaatssicherheitzurvorbeugendenVerhinderung,zielgerichtetenAufdeckungundBekämpfungsubversiverAngriffedesGegnerszuleisten.AusdiesengrundsätzlichenAufgabenstellungenergebensichhoheAnforderungenandieallseitigeGewährleistungvonSicherheitundOrdnungimUmgangmitdenInhaftiertenweisungsberechtigt.NährenddermedizinischenBetreuungsinddieInhaftiertenzusätzlichdurchAngehörigederAbteilungabzusichern.

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