Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1959, Seite 125

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959, Seite 125 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, S. 125); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1959 Berlin, den 27. April 1959 Nr. 9 Tag Inhalt Seite 1.4.59 Anordnung über die Errichtung der Zentrale für radioaktive Rückstände und Abfälle 125 2.4.59 Anordnung über das Verfahren bei Änderungen der Zuordnung volkseigener Betriebe 126 3.4.59 Anordnung über die Anpassung der Allgemeinen Lieferbedingungen für spanab- hebende Werkzeuge für Metallbearbeitung und Spannwerkzeuge an das Vertragsgesetz 128 9.4. 59 Anordnung über das Statut des Forschungsinstituts für den Binnenhandel 128 10.4.59 Anordnung über die Allgemeinen Lieferbedingungen für die Erzeugnisse der Forst- wirtschaft 129 10.4.59 Anordnung über die Ermittlung der Ernteerträge 131 11.4.59 Anordnung über die Zuerkennung der Qualifikation einer abgeschlossenen pädagogi- schen Ausbildung für Mitarbeiter der Berufsausbildung 131 26. 3. 59 Anordnung Nr. 3 über die Umwandlung der ehemaligen Landesvolkshochschulen in zentrale Schulen für kulturelle Aufklärung 135 Anordnung über die Errichtung der Zentrale für radioaktive Rückstände und Abfälle. Vom 1. April 1959 Auf Grund des § 3 Absätze 2 und 3 des Beschlusses vom 21. Februar 1957 über das Statut des Amtes für Kernforschung und Kerntechnik (GBl. I S. 170) wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: § § 1 (1) Mit Wirkung vom 1. April 1959 wird die Zentrale für radioaktive Rückstände und Abfälle mit Sitz in Lohmen, Kreis Sebnitz, errichtet. (2) Die Zentrale für radioaktive Rückstände und Abfälle ist juristische Person und Rechtsträger von Volks- ' eigentum. Sie untersteht dem Amt für Kernforschung und Kerntechnik. § 2 Struktur, Aufgaben und Tätigkeit der Zentrale für radioaktive Rückstände und Abfälle regelt das Statut (Anlage). § 3 Die Zentrale für radioaktive Rückstände und Abfälle ist Haushaltsorganisation. Ihre Mittel werden im Haushalt der Republik beim Amt für Kernforschung und Kerntechnik bereitgestellt. § 4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. April 1959 Der Leiter des Amtes für Kernforschung und Kerntechnik Prof. Rambusch Anlage zu vorstehender Anordnung Statut der Zentrale für radioaktive Rückstände und Abfälle § 1 Rechtliche Stellung und Sitz (1) Die Zentrale für radioaktive Rückstände und Abfälle im folgenden Zentrale genannt ist juristische Person und Rechtsträger von Volkseigentum. Ihr Sitz ist Lohmen, Kreis SebnitZ; (2) Die Zentrale untersteht dem Amt für Kernforschung und Kerntechnik. § 2 Aufgaben (1) Die Zentrale hat folgende Aufgaben durchzuführen: a) Erfassung und Abtransport radioaktiver Rückstände und Abfälle; Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Zeitliche Inhaltsübersicht des Gesetzblattes Teil II für die Zeit Januar Februar März 1959;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 31 vom 31. Dezember 1959 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, Nr. 1-31 v. 13.1.-31.12.1959, S. 1-366).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden als auch die Einwirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems unter dem Aspekt ihres Charakters, ihrer sich ändernden Rolle und Bedeutung für den einzelnen Bürger der im Zusammenhang mit Bahro entfachten Hetzkampagne des Gegners, war aufgrund politisch-operativer Inforiiiationen zu erwarten, daß der Geqner feindlich-negative Kräfte zu Protestaktionen, Sympathiebekundungen für Bahro sowie zu anderen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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