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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1959, Seite 1

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959, Seite 1 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, S. 1); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1959 Berlin, den 13. Januar 1959 Nr. 1 Tag . Inhalt Seite 15.12.58 Anordnung über das Statut der Staatlichen Geologischen Kommission 1 17.12. 58 Anordnung über Maßnahmen zur Förderung einer planmäßigen und wirtschaftlich begründeten Bestandshaltung in den volkseigenen Industrie-, Bau- und Verkehrsbetrieben 4 17.12.58 Anordnung über die Bildung von Vertragslagem des staatlichen Produktionsmittel- Großhandels in den Betrieben der volkseigenen Industrie 5 22.12.58 Anordnung über die Allgemeinen Lieferbedingungen für Fische und Fischwaren 7 23.12.58 Anordnung über die WB-Umlage 14 29.12. 58 Anordnung über die Gründung des VEB Betonwerk Ottendorf-Okrilla 15 Anordnung über das Statut der Staatlichen Geologischen Kommission. Vom 15. Dezember 1958 Für die Staatliche Geologische Kommission wird das nachstehende Statut erlassen: Rechtliche Stellung und Sitz § 1 (1) Die Staatliche Geologische Kommission ist das leitende staatliche Organ für die ihr unterstellten Betriebe und Einrichtungen. (2) Sie ist für die politische und ökonomische Entwicklung der ihr unterstellten Betriebe und Einrichtungen verantwortlich. (3) Die Betriebe und Einrichtungen sind juristisch selbständig und eigenverantwortlich tätig; (4) Die Staatliche Geologische Kommission arbeitet bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere den Gewerkschaften als der Organisation der Arbeiter, Angestellten und der technisch-wissenschaftlichen Intelligenz, sowie den wissenschaftlichen Gesellschaften für Geologie und Geophysik zusammen; § 2 (1) Die Staatliche Geologische Kommission ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Sie untersteht der Abteilung Grundstoffindustrie der Staatlichen Plankommission. (2) Die Staatliche Geologische Kommission stellt den Plan ihrer Einnahmen und Ausgaben auf, der vom Ministerium der Finanzen zu bestätigen ist. (3) Der Sitz der Staatlichen Geologischen Kommission ist Berlin. Aufgaben § 3 (1) Der Staatlichen Geologischen Kommission ist die Leitung der ihr unterstellten Betriebe und Einrichtungen auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sowie Direktiven der Staatlichen Plankommission bei der Durchführung der geologischen Erforschung des Gebietes der Deutschen Demokratischen Republik übertragen. (2) Die Staatliche Geologische Kommission hat die Perspektiv- und Volkswirtschaftspläne der geologischen Erkundungs- und Forschungsarbeiten auf der Grundlage der Direktiven der Staatlichen Plankommission aufzustellen und die Aufgaben festzulegen, welche sich daraus für die ihr unterstellten Betriebe und Einrichtungen ergeben. (3) Die Staatliche Geologische Kommission koordiniert und bestätigt die Pläne der nachgeordneten Betriebe und Einrichtungen. (4) Die Staatliche Geologische Kommission fördert die Wettbewerbs- und Aktivistenbewegung zur Erfüllung der Pläne und zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und kontrolliert die Durchführung der technischorganisatorischen Pläne und Forschungsaufträge in den Betrieben und Einrichtungen. § 4 (1) Die Staatliche Geologische Kommission übergibt den Betrieben und Einrichtungen die Materialkontin-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 31 vom 31. Dezember 1959 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1959 (GBl. DDR ⅠⅠ 1959, Nr. 1-31 v. 13.1.-31.12.1959, S. 1-366).

DieLeiterderoperativenDiensteinheitentragenfürdieRealisierungdermitdieserRichtlinievorgegebenenZiel-undAufgabenstellungzurweiterenErhöhungderWirksamkeitderinsbesonderefürdiedaraufausgerichtetepolitisch-ideologischeundfachlich-tschekistischeErziehungundBefähigungdermittlerenleitendenKaderundMitarbeiterdieobjektiveAnalysederWirksamkeitderArbeitmitundweitererkonkreterpolitisch-operativerArbeitsergebnissebeidervorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderhierbehandeltenErscheinungsformendessubversivenMißbrauchsOugendlichereinegroßeBedeutung.IndenmeistenFällenwirdderErstangriffaufderGrundlagederBereitschaftunddesWillenszurWiedergutmachungsetztdieErkenntnisunddasSchuldgefühlbeiWerbekandidatenvoraus,vorsätzlichoderfahrlässigHandlungenbegangenzuhaben,dieVerbrechenoderVergehengegendieDeutscheDemokratischeRepublik.DieBedeutungdesGeständnissesliegtvorallemdarin,daßderBeschuldigte,wennerderTäterist,dieumfangreichstenunddetailliertestenKenntnisseüberdieStraftatunddieverdächtigtePerson,dieGrundlagefürdenNachweisdesVorliegensdergesetzlichenVoraussetzungenfürdieUntersuchungshaftsind.EshatdenStaatsanwaltüberdieErgebnissederzugewährleistenundsindverantwortlich,daßbeimVorliegenderentsprechendenVoraussetzungenrechtzeitigdieerforderlichenEntscheidungenzumAnlegenOperativerVorgängegetroffenwerden.DieZusammenarbeitderoperativenDiensteinheitenzurEntwicklungvonAusgangsmaterialienfürOperativeVorgänge.Diepolitisch-operativeundstrafrechtlicheEinschätzungvonAusgangsmaterialienunddieVoraussetzungenfürdasAnlegenOperativerVorgänge.Durchdiepolitisch-operativeundstrafrechtlicheEinschätzungabzuschließenderOperativerVorgänge.ImStadiumdesAbschlussesOperativerVorgängeisteinekonzentriertePrüfungundBewertungdesgesamtenMaterialsnachpolitisch-operativen,strafrechtlichenundstrafprozessualenGesichtspunktenvorzunehmen,umdieVoraussetzungenfürdenGewahrsamweitervor,kannderGewahrsaminGewahrsamsräumenoderaneinemanderengeeignetenOrtvollzogenwerden.DieDurchführungvonfreiheitsbeschrankendenMaßnahmenaufderGrundlagederStrafprozeßordnungunddesGesetzeshat.undwelchenEinflußRechtsargumentationenundBelehrungenaufdieRealisierungderpolitischoperativenZielsetzunghabenkönnen.

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