Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 93

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 93 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 93); 93 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II io 1958 Berlin, den 24. Mai 1958 Nr. 10 Tag Inhalt Seite 28. 4. 58 Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik über die Anwendung der §§ 268 ff. StPO. Richtlinie Nr. 11 RP1. 1/58 93 24.4.58 Anordnung über die Ermittlung der Ernteerträge 1958 99 25.4.58 Anordnung über die Errichtung der DHZ Gummi, Asbest und Kunststoffe Importlager Halle 100 28. 4. 58 Anordnung über die Kennzeichnung von Kraftdroschken 100 Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik über die Anwendung der §§ 268 ff. StPO. Richtlinie Nr. 11 RP1. 1/58 * Vom 28. April 1958 Bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche im Strafverfahren werden die Bestimmungen der §§ 268 ff. StPO von den Gerichten nicht immer einheitlich und dem Zwecke dieses Verfahrens entsprechend angewendet. Diese Uneinheitlichkeit wirkt sich dahin aus, daß häufig in Fällen, die zur Erledigung im zivilrechtlichen Anschlußverfahren geeignet sind, vom Verletzten kein Antrag gemäß §§ 268 ff. StPO gestellt, sondern der Anspruch später in einem selbständigen Zivilprozeß geltend gemacht wird. Obwohl das Ministerium des Innern schon durch einen Runderlaß im Februar 1953 alle Ministerien, Staatssekretariate und andere Regierungsstellen, denen VEB oder Haushaltsorganisationen unterstehen,.verpflichtet hat, weitgehend von der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Anschlußverfahren gemäß § 268 StPO Gebrauch zu machen, geschieht dies noch immer nicht in allen geeigneten Fällen. Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung der Verletzten, Schadensersatzanträge zu stellen, liegt darin, daß die Strafgerichte häufig nur Grundentschefdungen treffen und wegen der Höhe des Anspruchs die Sache an das Zivilgericht verweisen. Hierzu werden sie oft durch ungenügende Arbeit im Ermittlungsverfahren veranlaßt. Im Ergebnis ist festzustellen, daß die dem Verletzten durch die §§ 268 ff. StPO eröffneten Möglichkeiten, seine zivilrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren durchzusetzen, nicht genügend genutzt werden. Das hat zur Folge, daß der Anspruch in einem besonderen Zivilprozeß geltend gemacht werden muß, der in der Regel länger als das Strafverfahren dauert, die Zwangsvollstreckung des ge- Richtlinie Nf, 10 (GBl* H 1957 S; 239) richtlich zuerkannten Anspruchs erschwert bzw. unmöglich gemacht wird und dem Volkseigentum nicht selten weitere Unkosten aus dem gerichtlichen Verfahren als Kostenzweitschuldner erwachsen. Es ist deshalb notwendig, eine einheitliche Anwendung der §§ 268 ff. StPO zu gewährleisten. Das Oberste Gericht erläßt daher gemäß § 58 GVG folgende Richtlinie: I. Charakter des Anschlußverfahrens Das in den §§ 268 bis 273 StPO geordnete Verfahren zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren (Anschlußverfahren), das dem Interesse des Verletzten, insbesondere dem Volkseigentum und dem genossenschaftlichen Eigentum, dienen soll, in einfach liegenden Fällen für den ihm durch ein Verbrechen entstandenen Schaden schnell und ohne einen besonderen Zivilprozeß Ersatz zu verlangen, ist ein Bestandteil des Strafverfahrensrechts und daher nur möglich, wenn und solange dieses Verfahren durchgeführt wird; Es ist dem Strafverfahren gegenüber unselbständig. Da das Strafgericht alle Fragen, die mit den zur Anklage stehenden Verbrechen im Zusammenhang stehen, konkret und klar beantworten muß, kann bei Geltendmachung des aus der Straftat erwachsenen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs in aller Regel der Sachverhalt auf Grund der einheitlichen, unmittelbar in der Hauptverhandlung durchgeführten Beweisaufnahme seiner ganzen gesellschaftlichen Tragweite nach schnell und erschöpfend erfaßt und über ihn in allen seinen rechtlichen Konsequenzen durch Urteil entschieden werden. Die gleichzeitige Entscheidung aller sich aus dem zur Anklage gestellten Verhalten des Angeklagten ergebenden straf- und zivilrechtlichen Fragen in einem Urteil dient nicht nur der zeitlichen und sachlichen Konzentration des Verfahrens und den Interessen des Verletzten an einer beschleunigten Realisierung seiner Ersatzansprüche. Das Anschlußverfahren;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden; erzielte Ergebnisse bei der vorbeugenden Abwehr Einschränkung geplanter feindlich-negativer Handlungen sowie bei der Schadensverhinderung und Aufrechterhaltung Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung; die Effektivität des Einsatzes der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den strafrechtlich relevanten Handlungen veranlaßt werden soll. Ausgehend von den aus den Arten des Abschlusses Operativer Vorgänge und den Bearbeitungsgrundsätzen resultierenden Anwendungsgebieten strafprozessualer Prüfungshandlungen ist es notwendig, im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik geben neue Hinweise für konkrete Versuche des Gegners zur Durchsetzung seiner Konzeption der schrittweisen Zersetzung und Aufweichung der sozialistischen Ordnung.

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