Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 65

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 65 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 65); Gesetzblatt Teil II Nr. 8 Ausgabetag: 13. Mai 1958 65 Anordnung über die Allgemeinen Lieferbedingungen für Normteile. * Vom 21. April 1958 Auf Grund des § 19 des Gesetzes vom 11. Dezember 1957 über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft Vertragsgesetz (GBl. I S. 627) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung folgendes angeordnet: § 1 (1) Die Allgemeinen Lieferbedingungen für Normteile (s. Anlage) sind im Rahmen des Allgemeinen Vertragssystems sämtlichen Verträgen zugrunde zu legen, welche die Lieferung von Schrauben, Muttern, sonstigen Normteilen (Niete, U-Scheiben, Sicherungsringe, Schienennägel, Stellringe, Scheibenfedern, Nasen- und Einlegekeile, Bolzen und Stifte, Dübelbolzen, Kerbstifte und -nägel, Zylinder- und Kegelstifte, Paßfedern usw.), Formdrehteilen und technischen Federn zum Gegenstand haben. (2) Die Allgemeinen Lieferbedingungen für Normteile gelten nicht bei Verträgen über die Lieferung von Wälzlagern, Beschlägen, Drahtwaren, Splinten, Spannschrauben und -schlossern, Nägeln und Drahtstiften sowie ähnlichen Erzeugnissen. § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 21. April 1958 Der Minister für Allgemeinen Maschinenbau I. V.: Bernicke Staatssekretär Anlage zu vorstehender Anordnung Allgemeine Lieferbedingungen für Normteile § 1 (1) Bestellungen über Schrauben, Muttern, sonstige Normteile, Formdrehteile und technische Federn sind von den Bedarfsträgern zwölf Wochen vor Beginn desjenigen Quartals, in dem die Lieferung gewünscht wird, beim Hersteller aufzugeben. Werden die in der Anlage aufgeführten Mindestmengen nicht erreicht, so ist die Bestellung zum gleichen Zeitpunkt an die zuständige Niederlassung der DHZ Maschinen- und Fahrzeugbau zu richten. (2) Die Niederlassungen der DHZ Maschinen- und Fahrzeugbau haben ihre Bestellungen acht Wochen vor Beginn desjenigen Quartals, in dem die Lieferung gewünscht wird, beim Hersteller aufzugeben. (3) Die Verträge sind bis spätestens 14 Tage vor Quartalsbeginn abzuschließen. (4) Bestellungen über Schrauben und Muttern der Auswahlreihe A, deren Stückzahl unter 5 % der Mindestmenge liegt, können kurzfristig zur Lieferung ab Lager bei den Niederlassungen der DHZ Maschinen- \ und Fahrzeugbau einmal im Quartal aufgegeben werden. j § 2 (1) In der Bestellung sind die Dringlichkeiten (Regierungsauftrag, Exportauftrag, Auftrag für das Kohle-und Energieprogramm usw.) -- bei Direktbestellern mit genauer Bezeichnung (Nummer des Auftrages usw.) anzugeben. Geschieht dies nicht, so kann der Lieferer davon ausgehen, daß keine Dringlichkeit vorliegt. Unter Angabe der Dringlichkeit dürfen nur die Mengen bestellt werden, die ausschließlich für diese Aufträge benötigt werden. (2) Der Besteller hat die gewünschte Ausführung genau zu bezeichnen und die entsprechenden DIN- und TGL-Blätter anzugeben. Sofern erforderlich, sind Zeichnungen der Bestellung beizufügen. (3) Wird ein Güteattest verlangt oder werden Sonderprüfungen gefordert, so muß dies bereits in der Bestellung angegeben sein. Die entstehenden Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen. § 3 (1) Der Hersteller hat die Bestellungen mit monatlichen Lieferterminen vertraglich zu binden. Wird bei einzelnen Abmessungen die wirtschaftliche Losgröße nicht in jedem Monat erreicht, ist der Hersteller berechtigt, einen Endauslieferungstermin zu nennen, der innerhalb des Quartals liegen muß. Bestellungen, die der Hersteller nicht mit anderen Bestellungen zusammenfassen kann, so daß die Mengen in den einzelnen Abmessungen eine wirtschaftliche Losgröße ergeben, können nach Vereinbarung mit dem Besteller in ein späteres Quartal übernommen werden. (2) Die Niederlassungen der DHZ Maschinen- und Fahrzeugbau haben bei Schrauben und Muttern der Auswahlreihe A monatliche Liefertermine zu vereinbaren. Bei den übrigen Erzeugnissen sind sie nicht verpflichtet, andere Termine zu nennen, als die, die zwischen ihnen und dem Hersteller vereinbart worden sind. § 4 Bei Sonderanfertigungen sind die Kosten für Zeichnungen, verschärfte Prüfbestimmungen, Ausfallmuster und technologische Vorarbeiten vom Besteller zu tragen. Bei Werkzeugen, die auch anderweitig eingesetzt werden können, hat der Besteller die anteiligen Kosten zu übernehmen. § 5 (1) Bei Lieferungen des Herstellerwerkes gelten bei Schrauben und Muttern der Auswahlreihe A und bei technischen Federn Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % ie Einzelposition, bei den übrigen Erzeugnissen bis zu 10 % je Einzel position als vertragsgemäß. Diese Mengenabweichungen sind sowohl hinsichtlich der Stückzahl als auch des Gewichtes zulässig. (2) Bei Lieferungen der DHZ Maschinen- und Fahrzeugbau gelten Mehr- oder Minderlieferungen bis zur Erreichung einer Kleinstverpackungseinheit als vertragsgemäß. (3) Der Berechnung und Bezahlung ist die tatsächlich gelieferte Menge zugrunde zu legen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen.

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