Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 56

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 56 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 56); 56 Gesetzblatt Teil II Nr. 8 Ausgabetag: 13. Mai 1958 stehenden Schaden aufzukommen und die Kosten für die Wiederverplombung zu übernehmen. Verursacht der Abnehmer schuldhaft einen Schaden an der Anschlußanlage einschließlich Meßeinrichtungen, so hat er die Kosten für die Beseitigung des Schadens zu tragen. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt davon unberührt; § 7 Anlage des Abnehmers (1) Dem Abnehmer obliegen die Errichtung, Änderung, Unterhaltung und der Betrieb der Anlage von der Ubergabestelle an. Zur Anlage des Abnehmers (Abnehmeranlage) gehören auch die für das Anbringen der Meßeinrichtungen notwendigen Zählertafeln sowie die Meßleitungen. (2) Die Anlage des Abnehmers ist mit Rücksicht auf die öffentliche Energieversorgung so einzurichten, zu unterhalten und zu betreiben, daß Störungen und Behinderungen in der Belieferung anderer Abnehmer oder in den Anlagen des EVB und seiner Einspeiser ausgeschlossen sind. Der Abnehmer ist weiterhin verpflichtet, zumutbare Verbesserungsarbeiten an seiner Anlage auch auf Verlangen des EVB innerhalb der von diesem gesetzten angemessenen Frist durchzuführen. Ist dem Abnehmer auf Grund eines Vertrages (z. B. Miet- oder Nutzungsvertrag) ein Dritter im gleichen Sinne verpflichtet, so wird dadurch die Pflicht des Abnehmers gegenüber dem EVB nicht berührt. (3) Soweit der Abnehmer eine Eigenerzeugungsanlage ausgenommen Notstromanlagen besitzt, ist er im Interesse der öffentlichen Energieversorgung verpflichtet, a) seine Eigenerzeugungsanlage auf Weisung der zuständigen Lastverteilung bis zur höchstmöglichen Leistungsfähigkeit auszufahren oder bis zur technisch möglichen Mindestleistung zurückzufahren; b) der Lastverteilung auf Anforderung Angaben über technische Daten der Eigenerzeugungsanlage oder über Erzeugungswerte zu machen; c) Überholungsarbeiten an seiner Eigenerzeugungsanlage nach einem mit dem Wirtschaftsrat bei dem Rat des Bezirkes abzustimmenden Reparaturplan durchzuführen; d) Arbeiten zur Verbesserung seiner Eigenerzeugungsanlage nach einem mit dem Wirtschaftsrat bei dem Rat des Bezirkes aufzustellenden Plan vorzunehmen. (4) Für die Errichtung, Änderung, Instandsetzung, Verbesserung, den Betrieb und die Überwachung der Abnehmeranlage sind die hierfür geltenden Bestimmungen, insbesondere die technischen Anschlußbedingungen für Starkstromanlagen, zu beachten. (5) Der Abnehmer darf eine Änderung oder Erweite- rung seiner Anlage nur von hierfür Berechtigten vornehmen lassen. Die eigenmächtige Durchführung einer Änderung oder Erweiterung der Anlage ist nicht statthaft. v (6) Auf Verlangen des EVB ist der Abnehmer verpflichtet, den Anschluß eines Dritten an seine Abnehmeranlage zu dulden, soweit das ohne Behinderung seiner Versorgung möglich ist. Der Dritte hat, soweit gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen, dem Abnehmer die entstehenden Kosten zu erstatten. (7) Der EVB hat das Recht, die Abnehmeranlage zu besichtigen und zur Sicherung der öffentlichen Energieversorgung Messungen vorzunehmen. Zu diesen Messungen gehören die Feststellung des Isolationszustandes der Leitungen, des Anlaßspitzenstromes bei Motoren, Messungen zur Bestimmung des Leistungsfaktors (cos p), Prüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung und Messungen an Erdungsanlagen. Der £VB übernimmt damit keine Haftung für die Ausführung oder den Zustand der Abnehmeranlage. Den Beauftragten des EVB ist gegen Vorlage des Dienstausweises der Zutritt zu den Räumlichkeiten des Abnehmers zu gewähren, soweit nicht besondere Bestimmungen entgegenstehen. (8) Für die Anbringung von Plomben an installationsseitig abgetrennten Teilen der Abnehmeranlage, für die der Abnehmer zur Grundpreiseinsparung den Strombezug abgemeldet hat, ist ein Betrag von 5 DM zu zahlen. § Straßenbeleuchtungsanlagen (1) Straßenbeleuchtungsanlagen sind Abnehmeranlagen zur Beleuchtung der öffentlichen Verkehrswege, die unmittelbar mit dem öffentlichen Versorgungsnetz des EVB verbunden sind und für deren Zwecke Anlagen des öffentlichen Versorgungsnetzes (wie Maste, Schalttafeln, Steuer- und Schaltleitungen in Kabeln, Stationen usw.) mitbenutzt werden. (2) Verträge über die Lieferung von Elektroenergie für Straßenbeleuchtungsanlagen, bei denen eine gesonderte Verbrauchsmessung nicht durchgeführt wird, sind nach dem Vertragsmuster 2 (s. Anlage) zu schließen. Der Abschluß von Verträgen über die Lieferung von Elektroenergie für Straßenbeleuchtungsanlagen, bei denen eine Verbrauchsmessung vorgenommen wird, regelt sich nach § 1. Der Abnehmer, bei dem eine gesonderte Verbrauchsmessung nicht erfolgt, ist verpflichtet, den vereinbarten Brennkalender und die festgelegten Anschlußwerte der Lampen einzuhalten. Für Änderungen, auch des Anschlußwertes einzelner Lampen, ist die vorherige schriftliche Zustimmung des EVB einzuholen. Sind keine Vereinbarungen über die Ein- und Ausschaltzeiten getroffen, gilt folgender Brennkalender: Monat Ein- schalt- Uhrzeit bei ganznächtiger Brenndauer Ausschalt- Gesamt-Uhrzeit brennstunden b. halbnächt. Brenndauer, Ausschaltzeit 23.00 Uhr Gesamtbrennstunden Januar 16.45 7.00 442 194 Februar 17.30 6.30 364 154 März 18.30 5.30 341 150 April 19.30 4.15 263 105 Mai 20.30 3.15 209 78 Juni 21.00 2.45 173 60 Juli 21.00 3.00 186 62 August 20.00 3.45 240 93 September 18.45 4.30 293 125 Oktober 17.30 5.30 372 171 November 16.30 6.15 413 195 Dezember 16.30 7.00 450 202 (3) Einrichtungen, die ausschließlich für die Straßenbeleuchtung verwendet werden, stehen mit Ausnahme etwaiger Meßeinrichtungen in der Rechtsträgerschaft des Abnehmers. Einrichtungen, die sowohl der Straßenbeleuchtung als auch der öffentlichen Energieversorgung dienen, stehen in der Rechtsträgerschaft des EVB.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß sie vor allem kräftemäßig gut abgesichert, die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt nicht gefährdet wird und keine Ausbruchsmöglichkoiten vorhanden sind.

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