Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 33

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 33 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 33); Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 21. März 1958 33 bereitung und Durchführung des Vorhabens sowie für die Einhaltung der Finanz- und Plandisziplin verantwortlich. Die persönliche Verantwortung der Betriebsleiter und Hauptbuchhalter wird dadurch nicht eingeschränkt. (2) Für Investitionsvorhaben von besonderer Wichtigkeit können Aufbauleitungen gemäß den Richtlinien vom 30. Dezember 1952 über die Durchführung von großen Investitionsvorhaben von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung in der Industrie, insbesondere über die Bildung und Tätigkeit von Aufbauleitungen (GBl. 1953 S. 40) gebildet werden. Für nichtindustrielle Investitionsvorhaben sind die Richtlinien entsprechend anzuwenden. Die Aufbauleitungen haben in der Regel mit dem Beginn der Projektierung ihre. Arbeit aufzunehmen. § 11 Planunterlagen (1) Zur Durchführung des betrieblichen Investitionsplanes müssen vor Beginn der Arbeiten folgende Dokumente vorliegen: 1. Grundprojekt für das Investitionsvorhaben und Ausführungsprojekt für das zu beginnende Objekt, 2. der bestätigte betriebliche Investitionsplan, 3. Kostenplan einschließlich Ausrüstungsliste, wenn kein Projekt erforderlich ist. Die Notwendigkeit der Investition ist nachzuweisen (z, B. Rentabilitätsberechnung), 4. endgültige Liefer- und Leistungsverträge für das Obj.ekt (2) In Sonderfällen (z. B. bei langfristiger Einzelfertigung oder langfristiger Konstruktion) können die Leiter der zentralen Organe der staatlichen Verwaltung und der zentralen Institutionen, die Vorsitzenden der Räte der Bezirke oder Kreise Ausnahmegenehmigungen zu Abs. 1 Ziff. 1 erteilen (Einzelentscheidungen des Ministers, Staatssekretärs m. e. G., Leiters der zentralen Institution oder Vorsitzenden des Rates des Bezirkes oder Kreises)* § 12 Bildung und Verwendung der Reserve (1) Die Leiter der zentralen Organe der staatlichen Verwaltung und die Leiter von Institutionen, die zur selbständigen Durchführung ihrer Pläne ermächtigt wurden, können im Rahmen ihres Planes der Erweiterung der Grundmittel eine Reserve bilden. Die Verfügungsbefugnis über diese Reserve und ihre Verwendung wird von ihnen in eigener Verantwortung geregelt. (2) Die Bildung der Reserve für die Bezirke erfolgt im Rahmen ihres Investitionsvolumens mit der Beschlußfassung über den Volkswirtschaftsplan durch die Bezirkstage. Die Verfügungsbefugnis über diese Reserve und ihre Verwendung wird von den Bezirkstagen bzw. in ihrem Aufträge von den Räten der Bezirke geregelt. 3 (3) Aus der Reserve können u. a. Investitionsvorhaben mit einem Gesamtwert bis zu 20 000 DM finanziert werden. Bei solchen Vorhaben ist ein betrieblicher Investitionsplan nicht erforderlich. § 13 Planänderungen (1) Die Planträger können den Wertumfang des Investitionsplanes ihrer Wirtschaftszweige und ihrer Investitionsvorhaben verändern, wenn dadurch 1. der laut Staatsplan geplante Kapazitätszuwachs und geplante Termin der Inbetriebnahme nicht verändert werden, 2. die geplante Investitionssumme der Planträger nicht überschritten wird (soweit keine Erhöhung durch die Übernahme von Mitteln eines anderen Planträgers eintritt). (2) Die Planträger sind berechtigt, ihre Befugnisse auf ihre nachgeordneten Organe und Betriebe bzw. auf die Räte der Kreise zu übertragen. (3) Der Investitionsträger hat das Recht, Änderungen innerhalb der einzelnen Strukturpositionen der Planauflage durchzuführen. Voraussetzung dafür ist, daß das im betrieblichen Investitionsplan festgelegte Planziel dadurch nicht beeinträchtigt wird, keine Kapazitätsminderungen und keine Terminverschiebungen der Inbetriebnahme der Kapazität eintreten und keine neuen Objekte begonnen werden. (4) Die Werkleiter haben das Recht, ihren Plan der Erhaltung der Grundmittel selbständig zu verändern, soweit der Gesamtbauanteil ihres Investitionsplanes nicht überschritten wird. (5) Planänderungen, die von anderen Planträgern durchzuführende Maßnahmen betreffen, müssen mit diesen Planträgern abgestimmt werden. (6) Erhöhungen der Kennziffern des Bauanteils im Rahmen des Investitionsplanes eines Investitionsträgers bedürfen jeweils der Zustimmung 1. des Rates des Kreises, sofern die Erhöhung zu Lasten eines anderen betrieblichen Investitionsplanes im gleichen Kreis erfolgt; 2. des Rates des Bezirkes, sofern die Erhöhung zu Lasten eines betrieblichen Investitionsplanes im gleichen Bezirk erfolgt; 3. des Ministers für Aufbau, sofern die Erhöhung zu Lasten einer Investitionsmaßnahme in einem anderen Bezirk erfolgt. In diesem Fall sind die Leiter der Abteilungen Aufbau der Räte der Bezirke, die von dieser Änderung betroffen werden, durch das Ministerium für Aufbau zu unterrichten; 4. des Ministers für Aufbau und der Räte der Bezirke, wenn aus der Reserve der zentralen Planträger im Laufe des Jahres neue Bauvorhaben beauflagt werden bzw. Erhöhungen des Bauanteils von Bauvorhaben, die bereits im Plan enthalten sind, durchgeführt werden, soweit es sich nicht um die Erstattung von Mehrkosten handelt; 5. durch den Minister für Aufbau für die Erhöhungen des Gesamtbauanteils der Investitionspläne der zentralen Organe der staatlichen Verwaltung und der Räte der Bezirke. (7) Die Deutsche Investitionsbank ist nur dann berechtigt, für Erhöhungen des Bauanteils die Mittel freizugeben, wenn die Genehmigung der im Abs. 6 genannten Organe der staatlichen Verwaltung vom Investitionsträger vorgelegt wird.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der relevanten Sachverhalte bedeutsamen Tatsachen, Zusammenhänge und Beziehungen und auch Informationen zum Ausschluß von Möglichkeiten einer Widerlegung von Untersuchungsergebnissen gewonnen werden.

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