Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 303

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 303 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 303); Gesetzblatt Teil II Nr. 26 Ausgabetag: 10. Dezember 1958 303 der Ware den Gütekontrolleur heranzuziehen und ihm die Gründe der Beanstandung zu erläutern. Der Gütekontrolleur entscheidet endgültig über die Höhe der Feuchtigkeitsabzüge der Lieferung und teilt binnen zwei Werktagen nach Eingang der Lieferung auf dem Vordruck gemäß Anlage 3 zu dieser Anordnung seine Entscheidung dem Lieferer und Besteller mit. Der Besteller hat kein Recht zur Beanstandung, wenn er später als am Tage des Einganges der Ware den Gütekontrolleur benachrichtigt und wenn erkennbar ist, daß die erhöhte Feuchtigkeit gegenüber dem vom Lieferer angegebenen Feuchtigkeitsabzug während des Transportes der Ware entstanden ist. (6) Sofern der Gütekontrolleur weder Angestellter des Lieferers noch des Bestellers ist, ist beim Entstehen von Kosten wie folgt zu verfahren: a) Ist die Beanstandung voll begründet, so trägt der Lieferer sämtliche Kosten. b) Ist die Beanstandung unbegründet, so sind die Kosten vom Besteller zu tragen. c) Entscheidet der Gütekontrolleur, daß die Beanstandung nur zum Teil berechtigt ist, haben Besteller und Lieferer die Kosten zu gleichen Teilen Zu tragen. (7) Kommt es bei einer Beanstandung der Gewichts-feststellung gemäß Abs. 1 nicht innerhalb von 20 Werktagen zu einer Einigung, so hat der Besteller nach Ablauf der genannten Frist Antrag auf Entscheidung beim Staatlichen Vertragsgericht zu stellen. (8) Die in den Absätzen 1 bis 7 festgelegten Fristen sind gewahrt, wenn das Datum des Poststempels der Mitteilung beweist, daß die Abgabe fristgerecht erfolgt ist. § 13 Gewährleistungsforderung Der Besteller kann vom Lieferer die Herabsetzung des Rechnungsbetrages in der Höhe fordern, wie sie sich aus den endgültigen Qualitätswerten nach der Entscheidung des Gütekontrolleurs (§ 12) ergibt. § 14 Einlagerung von Stroh mit und ohne Samen (1) Der Lieferer hat für den Besteller die vertraglich vereinbarten Einlagerungsmengen einzulagern. Weiterhin sind, auch wenn keine vertragliche Vereinbarung hierüber vorliegt, einzulagern: a) vorfristig erfaßte Mengen, die mangels ausreichender Abnahmekapazität des Bestellers nicht sofort verladen werden können, im Interesse der Qualitätserhaltung jedoch vom Erzeuger abgenommen werden müssen; b) Mengen, die dem Besteller gegenüber nachweisbar mangels Transportraums nicht verladen werden können. Von der Tatsache der Einlagerung gemäß Buchstaben a und b ist der Besteller unverzüglich durch den Lieferer zu unterrichten; (2) Die eingelagerte Menge gemäß Abs. 1 ist dem Besteller jeweils monatlich mit 90 °/o des Wertes in Rechnung zu stellen. Dabei ist die Qualitätsfeststellung des Lieferers sowie das auf einer amtlichen Fuhrwerkswaage des Lieferers festgestellte Gewicht zugrunde zu legen. Der Lieferer gibt dem Besteller monatlich mit der Berechnung einen Lagerauszug. Die monatliche Einlagerungsmenge wird auf die Erfüllung des Liefer- und Leistungsvertrages angerechnet. (3) Die Ware lagert beim Lieferer auf Gefahr des Lieferers. Dieser übernimmt die Kontrolle, Qualitätserhaltung und Auslagerung. Treten Veränderungen an der eingelagerten Ware ein, die einen Verderb oder eine Qualitätsminderung befürchten lassen und nicht durch die dem Lagerhalter obliegende Bearbeitung abgewendet werden können, so ist darüber dem Besteller unverzüglich Nachricht zu geben. (4) Die Termine der Auslieferung der eingelagertsn Mengen sind zwischen Lieferer und Besteller im gegenseitigen Einvernehmen, bereits im Liefervertrag, zu vereinbaren. Für jede Lieferung hat der Lieferer auf Grund seiner erneut durchgeführten Qualitätsfeststellung und amtlichen Gewichtsfeststellung dem Besteller Rechnung zu erteilen. Die Rechnungsbeträge werden mit den bereits für die Einlagerung gezahlten Beträgen gemäß Abs. 2 verrechnet. Nach der Lieferung der eingelagerten Mengen ist vom Lieferer die Endabrechnung vorzunehmen. (5) Der Besteller hat für sämtliche vom Lieferer zu Lasten des Bestellers gemäß Abs. 1 eingelagerten Mengen das in den gesetzlichen Preisbestimmungen festgesetzte Lagergeld zu zahlen. Dadurch sind alle Aufwendungen, die dem Lieferer bei der Einlagerung entstehen, abgegolten. § 15 Rechnungserteilung (1) Für die Ausstellung der Rechnung ist die Qualitätsfeststellung gemäß § 8 und die Gewichtsfeststellung gemäß § 9 zugrunde zu legen. (2) Der Lieferer ist verpflichtet, dem Besteller spätestens am dritten Werktage nach der Lieferung der Ware Rechnung zu erteilen. Kann das Gewicht oder die Qualität erst auf der Empfangsstation festgestellt werden, so verlängert sich diese Frist auf sechs Werktage. Abschnitt III Lieferung von Faserpflanzensamen aus der Eigenerfassung der Bastfaseraufbereitungsbetriebe an die VEAB § 16 Durchführung der Samenlieferung und -berechnung (1) Sofern nach den Weisungen des Staatssekretariats für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Bastfaseraufbereitungsbetrieb auch für die Erfassung des Samens verantwortlich ist, hat er diesen an den örtlich zuständigen VEAB zu liefern. (2) Der VEAB nimmt im Aufträge des Bastfaserauf- bereitungsbetriebes die Mengen an Faserpflanzensamen, die getrennt vom Stroh aus der Eigenerfassung des Bastfaseraufbereitungsbetriebes von den Erzeugern abgeliefert werden, an. Er prüft diese Mengen hinsichtlich Qualität und lagert sie ordnungsgemäß ein. Er übersendet dem Bastfaseraufbereitungsbetrieb am Tage nach der Ablieferung der Ware durch den Erzeuger die erforderlichen Abrechnungsunterlagen (Abnahmequittung). - (3) Der Bastfaseraufbereitungsbetrieb berechnet diese Mengen wöchentlich dem VEAB (wobei die vom VEAB festgelegte Qualität zugrunde zu legen ist).;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 303 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 303) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 303 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 303)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen. Der Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen hat unter Berücksichtigung folgender zusätzlicher Regelungen zu erfolgen. Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen-. Die Untersuchungshaft an Jugendlichen ist entsprechend ihren alters- und entwicklungsbedingten Besonderheiten zu vollziehen. Die inhaltliche Gestaltung der erzieherischen Einflußnahme auf Jugendliche während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und der Dienstvorgesetzten sowie der Einhaltung der Normen Staatssicherheit . Sie ist eine entscheidende Bedingung der Kampfkraft der Diensteinheit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X