Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 262

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 262 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 262); 262 Gesetzblatt Teil II Nr. 23 Ausgabetag: 4. November 1958 gaben des Volk und Wissen Verlages auf den Domowina-Verlag und die reibungslose Fortsetzung der Produktion zu gewährleisten. Diese Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung des Ministeriums für Volksbildung, der WB Verlage sowie der Zustimmung des Bundesvorstandes der Domowina. (2) Für 1958 erfolgt die Planung der Mittel in der bisherigen Weise. § 5 / Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1958 in Kraft. Berlin, den 18. August 1958 Der Minister für Kultur h V.: Wendt Stellvertreter des Ministers Anlage zu vorstehender Anordnung Statut des VEB Domowina-Verlag § 1 Rechtliche Stellung (1) Der VEB Domowina-Verlag (nachstehend „Domowina-Verlag“ genannt) ist nach § 1 Abs. 2 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl* S. 225) juristische Person. Sein Sitz ist Bautzen. (2) Er untersteht unmittelbar der WB Verlage. Vor grundsätzlichen Entscheidungen ist der Bundesvorstand der Domowina anzuhören. (3) Die Bestätigung des jeweiligen Jahres-Themen-planes des Verlages, die durch das Ministerium für Kultur nach Anhören des Bundesvorstandes der Domowina erfolgt, setzt die Bestätigung des Planteils für pädagogische Literatur durch das Ministerium für Volksbildung voraus. § 2 Name Der Verlag führt im Rechtsverkehr den Namen „VEB Domowina-Verlag“. § 3 Aufgaben (1) Dem Domowina-Verlag obliegt die Entwicklung und Herausgabe sorbischer Literatur aller Gebiete einschließlich der pädagogischen Literatur und der Literatur in deutscher Sprache, die zur Erläuterung und Darlegung der Fragen des Lebens des sorbischen Volkes beiträgt. (2) Der Domowina-Verlag ist verpflichtet, auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen die Nationalitätenpolitik unseres Staates gegenüber den Sorben durch seine Verlagsarbeit zu unterstützen und bei folgenden Aufgaben mitzuwirken: a) die sorbischen Menschen zur Liebe zur Deutschen Demokratischen Republik zu erziehen, damit sie gemeinsam mit den deutschen Menschen den Sozialismus aufbauen; b) das sorbische Volk im Geiste des proletarischen Internationalismus und der revolutionären Traditionen der Sorben zur Liebe zu ihrem Volk und zu ihrer Muttersprache zu erziehen; c) die deutsche Bevölkerung über Fragen der Nationalitätenpolitik der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und über die Besonderheiten des sorbischen Volkes aufzuklären. (3) Im Domowina-Verlag erscheinen alle sorbischen Zeitschriften und Zeitungen, die durch das Ministerium für Kultur oder das Presseamt beim Ministerpräsidenten lizenziert sind. § 4 Leitung (1) Die Leitung des Verlages erfolgt nach dem Prinzip der persönlichen Verantwortung und nach dem Grundsatz der Einzelleitung bei aktiver Mitwirkung aller Beschäftigten an der Entwicklung des Verlages. (2) Der Verlag wird durch den Verlagsleiter geleitet. Der Verlagsleiter handelt im Namen des Verlages und haftet für Schäden, die er ihm durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten zufügt. Er hat einen ständigen Stellvertreter. (3) Der Verlagsleiter ist bei seinen Entscheidungen an den Plan des Verlages, an die Weisungen des Ministeriums für Kultur und der WB Verlage und bei Fragen der pädagogischen Literatur an die Weisungen des Ministeriums für Volksbildung gebunden. § 5 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Der Verlag wird im Rechtsverkehr durch den Verlagsleiter, bei dessen Verhinderung durch seinen ständigen Stellvertreter gemeinsam mit einem hierzu bevollmächtigten Mitarbeiter vertreten* (2) Im Rahmen der ihnen erteilten Vollmachten können auch sonstige leitende Mitarbeiter und andere Personen den Verlag vertreten. Solche Vollmachten müssen schriftlich vom Verlagsleiter erteilt werden. (3) Der Verlagsleiter und sein ständiger Stellvertreter sind nach den Bedingungen der Vierten Durchführungsbestimmung vom 7. April 1952 zur Verordnung über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 290) in das Register der volkseigenen Wirtschaft einzutragen. § 6 Einstellung und Entlassung der Mitarbeiter (1) Der Verlagsleiter und die Chefredakteure werden durch den Minister für Kultur im Einvernehmen mit dem Leiter der WB Verlage und dem Bundesvorstand der Domowina ernannt und abberufen. (2) Die weiteren Mitarbeiter werden vom Verlagsleiter oder seinem Stellvertreter nach Maßgabe des bestätigten Arbeitskräfteplanes eingestellt und entlassen. (3) Die Besetzung der leitenden Funktionen in den Redaktionen des Verlages, die der politischen und fachlichen Anleitung gesellschaftlicher Organisationen oder zentraler staatlicher Organe unterliegen, hat jeweils im Einvernehmen mit diesen Organisationen oder staatlichen Organen und mit dem Bundesvorstand der Domowina zu erfolgen. § 7 Verlagsbcirat und Redaktionsausschüsse (1) Beim Verlag ist zur Beratung der Verlagsleitung in grundsätzlichen Fragen ein Verlagsbeirat aus ständigen Vertretern des Ministeriums für Kultur, Ministeriums für Volksbildung,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter bearbeitet. Das Zusammenwirken mit dem Dokumentationszentrum und der Staatlichen Archivverwaltung der sowie der objektverantwortlichen Hauptabteilung zur Sicherung und Nutzbar-machung von Arcfiivgut aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus, darunter Unterlagen der Gestapo, von und Polizeiformationen und Sondergerichten zu sichten und Mikrodokumentenfilmaufnahmen für die Erweiterung der Auskunftsbasis Staatssicherheit zu beschaffen.

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