Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 214

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 214 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 214); 214 Gesetzblatt Teil II Nr. 20 Ausgabetag: 10. September 1958 Anordnung Nr. 2* über die Verwendung der Amortisationen in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft. Vom 8. August 1958 Auf Grund des § 2 der Verordnung vom 27. Februar 1958 zur Aufhebung der Verordnung über die Verwendung der Amortisationen in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. 1 S. 222) wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission folgendes angeordnet: Zentrale Ebene § 1 Mit Verkündung dieser Anordnung wird die effektive Umverteilung der Amortisationen von den zentralen Organen der staatlichen Verwaltung einschließlich den leitenden Wirtschaftsorganen (nachstehend leitende Organe genannt) für die ihnen. unterstellten Betriebe selbst durchgeführt. § 2 Für die leitenden Organe werden Umverteilungskonten unter der Bezeichnung „Umverteilungskonto Amortisationen“ bei den für den Sitz dieser Organe zuständigen Niederlassungen der Deutschen Notenbank als laufende Konten geführt; Diese Anordnung gilt gleichzeitig als generelle Ermächtigung zur Einrichtung dieser Konten. § 3 (1) Die leitenden Organe veranlassen, daß alle ihnen jetzt unterstellten Betriebe, die zur Umverteilung geplanten und auf den betrieblichen Konten „Erhaltung der Grundmittel“ blockiert gewesenen Beträge unverzüglich auf die Umverteilungskonten gemäß § 2 überweisen; (2) Den „Umverteilungskonten Amortisationen“ werden von den Betrieben auch die weiteren zur Umverteilung geplanten Amortisationsteile zugeführt; Auf den betrieblichen Konten „Erhaltung der Grundmittel“ verbleiben nur die für die eigene und unmittelbar bevorstehende Verwendung vorgesehenen Beträge; § 4 (1) Wurde von den Fachministerien bzw. deren Hauptverwaltungen bei Aufstellung der Pläne der Erhaltung der Grundmittel festgelegt, daß eine Umverteilung von Amortisationsspitzen zwischen verschiedenen Ministerien, Hauptverwaltungen, Vereinigungen volkseigener Betriebe (WB), Räten der Bezirke und Räten der Kreise erfolgen sollte, bzw. wurden in Durchführung des Gesetzes vom 11. Februar 1958 über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 117) für einzelne Betriebe andere Unterstellungsverhältnisse geschaffen, so ist im Interesse der Sicherung der Umverteilung der Amortisationen wie folgt zu verfahren: Die Abteilungen der Staatlichen Plankommission stellen für die in ihren Bereichen gebildeten WB jeweils in Zusammenfassung und direkt unterstellten Betriebe Jahresumverteilungsbilanzen auf. Grundlage für die Jahresumverteilungsbilanzen sind: 1; das in den Finanzplänen der Betriebe bestätigte planmäßige Jahresamortisationsaufkommen; 2, die am 1. Januar 1958 vorgetragenen Guthaben aus den betrieblichen Sonderbankkonten Generalreparaturen; Anordnung (Nr. 1) (GBl. n S. 43) 3; die den Betrieben von den Planträgern bestätigten Beträge der Pläne der Erhaltung der Grundmittel 1958. (2) Wird bei der Gegenüberstellung der Beträge gemäß den Ziffern 1 und 2 zu der Ziff. 3 erkennbar, daß zwischen einzelnen WB derselben Abteilung der Staatlichen Plankommission Umverteilungen durchgeführt werden müssen, so sind diese von den Abteilungen festzulegen und zu veranlassen. (3) Verbleiben bei der Saldierung der Jahresumverteilungsbilanzen Amortisationsspitzen, die an andere Abteilungen abzuführen bzw. von anderen Abteilungen zuzuführen sind, so wird in diesen Fällen die Deutsche Investitionsbank Zentrale eingeschaltet; (4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Deutschen Investitionsbank Zentrale bis zum 30. September 1958 eine Ausfertigung der Jahresumverteilungsbilanz einzureichen, aus welcher die abführungspflichtigen und empfangsberechtigten leitenden Organe erkennbar sein müssen. § 5 (1) Die zur Abführung bestimmten Beträge sind von den leitenden Organen aus ihren „Umverteilungskonten Amortisationen“ bei Fälligkeit auf das Konto 9009 der Deutschen Investitionsbank Zentrale bei der Deutschen Notenbank Zentrale zu überweisen. (2) Werden die Abführungen nach Abs. 1 nicht termingemäß vorgenommen, ist die Deutsche Investitionsbank berechtigt, die Beträge im Haushaltsvollstrek-kungsverfahren einzuziehen. Für nicht termingemäß abgeführte Beträge werden Zinsen zu einem Satz berechnet, der für überfällige Bankkredite festgelegt ist; (3) Die Umverteilung dieser Spitzenbeträge auf die „Umverteilungskonten Amortisationen“ der begünstigten Planträger anderer Bereiche wird von der Deutschen Investitionsbank im Jahre 1958 auf Grund der Abrufe der begünstigten Planträger im Rahmen der vorhandenen Guthaben bis zur planmäßigen Höhe durchgeführt; (4) Die leitenden Organe haben aus ihren „Umverteilungskonten Amortisationen“ den ihnen unterstellten Betrieben bevorzugt die Beträge zuzuführen, die zur Abdeckung der bei der Deutschen Investitionsbank in Anspruch genommenen Vorschußdarlehen erforder-sich sind. Sind diese Rückzahlungen bis zum 10. Oktober 1958 an die Deutsche Investitionsbank nicht erfolgt, können den Betrieben Zinsen zu einem Satz berechnet werden, der für überfällige Bankkredite festgelegt ist; Bezirks- und Kreisebene § 6 (1) Betriebe der örtlichen Wirtschaft, einschließlich der Betriebe, die den Bezirken und Kreisen nach der neuen Struktur unterstellt wurden, führen die gemäß § 3 zur Umverteilung bestimmten Beträge an den Haushalt des übergeordneten Organs ab. Betriebe, denen planmäßig Zuschüsse zustehen, erhalten diese Zuschüsse aus dem Haushalt des übergeordneten Organs; (2) Die Sonderregelungen gemäß §§ 9 und 11 der Anordnung vom 31. März 1958 über die Verwendung der Amortisationen in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl, II S, 43) bleiben hiervon unberührt;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

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