Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 19

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 19 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 19); Gesetzblatt Teil II Nr. 2 Ausgabetag: 11. März 1958 19 Anordnung über Schiffsführerzeugnisse zum Führen von Fahrzeugen mit Hilfsantrieb. Vom 21. Januar 1958 Im Einvernehmen mit dem Minister des Innern wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Zum Führen eines Fahrzeuges mit Hilfsantrieb berechtigt: a) das Zeugnis zum Führen von Fahrzeugen mit eigener Triebkraft oder b) das Zeugnis zum Führen von Fahrzeugen mit Hilfsantrieb. (2) Als Fahrzeug mit Hilfsantrieb im Sinne dieser Anordnung gelten: a) Fahrzeuge mit aufmontierten Antriebsmaschinen, b) Fahrzeuge mit Schiebe- oder Ziehboot (Stoßboot). § 2 (1) Das Zeugnis zum Führen von Fahrzeugen mit Hilfsantrieb wird auf Antrag erteilt. Der Bewerber muß die gleichen Bedingungen wie bei der Erteilung eines Zeugnisses zum Führen von Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft erfüllen, ausreichende praktische und theoretische Kenntnisse über die Arbeitsweise, Bedienung und Wartung von Hilfsantrieben haben und ein Jahr praktische Fahrzeit auf Fahrzeugen mit Hilfsantrieb nachweisem (2) Schiffsführem, die im Besitz eines Zeugnisses zum Führen von Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft sind, kann die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen mit Hilfsantrieb erteilt werden, wenn sie: a) sich in einem Qualifizierungslehrgang von mindestens drei Wochen ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse über die Arbeitsweise, Bedienung und Wartung von Hilfsantrieben erworben haben und mindestens zwei Wochen auf Fahrzeugen mit Hilfsantrieb praktisch tätig gewesen sind oder b) vor Inkrafttreten dieser Anordnung mindestens ein Jahr auf Fahrzeugen mit Hilfsantrieb als Schiffsführer tätig gewesen sind. (3) Die Erweiterung der Berechtigung gemäß Abs. 2 wird auf dem Zeugnis zum Führen von Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft vermerkt § 3 Das Zeugnis zum Führen von Fahrzeugen mit Hilfsantrieb und den Berechtigungsvermerk gemäß § 2 Absätze 2 und 3 erteilt die jeweils zuständige Schifferprüfungskommission der Deutschen Demokratischen Republik; § 4 Zeugnisse zum Führen von Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft, die durch Zusätze zum Führen eines Fahrzeuges mit Hilfsantrieb berechtigen und vor Inkrafttreten dieser Anordnung erteilt wurden, sind bis zum 1; April 1958 der zuständigen Schifferprüfungskommission der Deutschen Demokratischen Republik zur Bestätigung vorzulegen. Falls die Bestätigung bis zu dem genannten Termin nicht eingeholt wird, verlieren die Zeugnisse ihre Gültigkeit. § 5 Diese Bestimmungen gelten auf allen Wasserstraßen der Deutschen Demokratischen Republik. § 6 Die Bestimmungen der Verordnung vom 8. Januar 1953 über die Zulassung von Wasserfahrzeugen zum Verkehr und die Erteilung von Fahrerlaubnissen zum Führen von Wasserfahrzeugen auf den Binnenwasserstraßen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 77) sowie die für die Seewasserstraßen geltenden Bestimmungen werden durch diese Anordnung nicht berührt § 7 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft Berlin, den 21. Januar 1958 Der Minister für Verkehrswesen Kramer Anordnung über die Auflösung des VEB „Dr. Remmler“. Vom 30. Januar 1958 Im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: § 1 Der VEB „Dr. Remmler“, Berlin, wird mit Wirkung vom 31. Dezember 1957 als juristisch selbständiger Betrieb gemäß § 1 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225) aufgelöst § 2 (1) Die von dem aufgelösten Betrieb verwalteten Vermögenswerte gehen mit Wirkung vom 1. Januar 1958 auf den VEB Pharmazeutisches Werk Johannisthal in Berlin-Johannisthal über. (2) Der VEB Pharmazeutisches Werk Johannisthal ist Rechtsnachfolger des aufgelösten Betriebes. § 3 Die Planaufgaben des aufgelösten Betriebes werden Bestandteil der Pläne des übernehmenden Betriebes. § 4 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1958 in Kraft Berlin, den 30. Januar 1958 Der Minister für Gesundheitswesen Steidle Anordnung über die Gründung des VEH Automot. Vom 1. Februar 1958 § 1 Mit Wirkung vom 1; Januar 1958 wird der VEH Automot errichtet. Sein Sitz ist Heidenau (Sa.), § 2 Der VEH Automot ist juristische Person gemäß der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl; S, 225).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Dienst-eänheiten ist mit dem Ziel der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit umfangreiche und komplizierte Aufgaben gestellt und diesbezügliche Maßnahmen eingeleitet. Damit setzen wir kontinuierlich unsere Anstrengungen zur ständigen Qualifizierung der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten. Die qualifizierte Realisierung dieser grundlegenden Aufgabenstellung erfordert insbesondere auch die Probleme zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere.

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