Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 182

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 182 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 182); 182 Gesetzblatt Teil II Nr. 18 Ausgabetag: 14. August 1958 Viehs in die Schlachtwertklasse, die Feststellung des Nüchterungsgrades sowie die Preis- und Gewichtsfestsetzung in Abwesenheit des Abnahmebeauftragten nach den geltenden Abnahmevorschriften durchzuführen. Die dabei getroffenen Feststellungen sind für den Besteller verbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Schlachtwertklassen, Gewichte, Nüchterungsgrade und Preise ist nicht gestattet. (2) Für vom Lieferer infolge der Abwesenheit des Abnahmebeauftragten für die Lieferung zusätzlich übernommene Arbeiten ist ein Pauschalbetrag in Höhe von 2, DM je Tonne Schwein und Kleinvieh sowie 1,50 DM je Tonne Rind vom Besteller zu leisten. § 14 (1) Der Besteller ist zum Abtransport des Schlachtviehs von der Viehauftriebsstelle verpflichtet, soweit die Vereinbarung über Menge und Termin vom Lieferer eingehalten wurde. Wenn die zur Verladung erforderlichen Transportmittel (Waggon, LKW) nicht rechtzeitig bereitstehen, obliegt es den Vertragspartnern, für die Beschaffung der Transportmittel oder die zeitweilige Unterbringung des Schlachtviehs zu sorgen. Die dadurch dem Lieferer entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Hat der Lieferer verabsäumt, Waggons oder LKW rechtzeitig zu bestellen, so daß die fristgemäße Bestellung verzögert oder unmöglich wird, so ist der Lieferer verpflichtet, die entstandenen Kosten zu tragen. (2) Kann der Besteller die vereinbarte Menge von Schlachtvieh aus betrieblichen Gründen nicht abnehmen, so ist er verpflichtet, a) im Einvernehmen mit der Abteilung örtliche Industrie Unterabteilung Lebensmittelindustrie beim Rat des Bezirkes für die Umleitung des Schlachtviehs innerhalb des Empfangsbezirkes zu sorgen und b) dem Lieferer mindestens drei Tage vor dem Abnahmetermin die erforderlichen Dispositionen mitzuteilen. Die gelieferten Mengen werden auf den bestehenden Vertrag angerechnet. § 15 (1) Der Lieferer ist verpflichtet, das Schlachtvieh nach den geltenden Bestimmungen zu kennzeichnen, und zwar Rinder, Kälber, Schafe und Ziegen durch Anbringen von Ohrmarken, Schweine durch Tätowieren am Ohr mittels Tätowierzangen, Berkshire-, Cornwall- und Sattel-Schweine auch durch Tätowieren und Ohrmarken sowie durch Anbringen von Farbstempeln. Die Kennzeichnung der Schlachttiere kann im Einvernehmen mit den Schlachtbetrieben auch nach anderen Methoden durchgeführt werden. Nicht zulässig sind Anschneiden oder Anbringen von Stempeln bei Rindern und Kälbern auf dem Rücken, Kennzeichnung der Schweine mit spitzen Gegenständen oder Anbringen von Stich- und Brandstempeln auf dem Rücken, Anschneiden der Borsten am Croupon und Kennzeichnung von Schafen mit Teerfarbe. Die Kennzeichen sind so anzubringen, daß die Herkunft der Tiere auch nach längeren Bahntransporten festzustellen ist; (2) Wenn die Schlachtviehabnahme im Bereich der Schlachtbetriebe stattfindet, sind solche Maßnahmen zu treffen, daß Erzeuger oder deren Vertreter sowie Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, bei der Abnahme des Schlachtviehs anwesend sein können, sofern nicht veterinär-polizeiliche Einschränkungen entgegenstehen, (3) Für die Schlachtviehabnahme auf den Viehauftriebsstellen gilt die Anordnung vom 21. Dezember 1954 über eine Betriebsordnung für Viehauftriebsstellen (GBl. II 1955 S. 18). § 16 Rechnungslegung (1) Der Lieferer ist verpflichtet, dem Besteller spätestens am dritten Werktage nach der Abnahme des Schlachtviehs Rechnung zu erteilen. Die Rechnung ist auf dem Postwege zuzustellen. In Zweifelsfällen gilt der Postaufgabestempel als Rechnungsdatum. (2) Die Auftriebsliste des Lieferers dient als Erläuterung (Spezifikation) der Rechnung, sie ist dieser vom Lieferer als Anlage beizufügen. Wird das Vieh nicht durch einen Vertreter des Bestellers abgenommen, so muß dem Transportbegleiter eine Ausfertigung der Viehauftriebsliste mitgegeben werden. Eine Zweitschrift der Auftriebsliste ist nochmals der Rechnung beizufügen. Ferner sind mit der Rechnung etwaige Nebenkostenrechnungen dem Besteller zu übersenden; § 17 Gefahr über gang (1) Die Gefahr des zufälligen Verendens und einer zufälligen Verschlechterung der Qualität des Schlachtviehs geht auf den Besteller mit dem Zeitpunkt über, in dem das vom Lieferer aufgetriebene Vieh nach der Abnahme durch die Abnahmekommission die Waage verläßt (§ 22 Abs. 3 der Anordnung vom 31. Mai 1956 über die Erfassung, den Aufkauf und die Abnahme von tierischen Erzeugnissen (Schlachtvieh, Milch, Eiern, Geflügel, Honig] [GBl. I S. 437]). (2) Zulällig ist das Verenden oder die Verschlechterung der Qualität des Schlachtviehs, wenn weder der Lieferer noch der Empfänger für das Verenden oder die Verschlechterung verantwortlich sind. § 18 Abrechnung von Fleisch aus Notschlachtungen und Hausschlachtungen (1) Hat der Besteller das gelieferte Schlachtvieh selbst notgeschlachtet, ist das aus der Notschlachtung gewonnene Fleisch, sofern es „tauglich“ ist, in Höhe des errechneten Lebendgewichtes auf die Vertragserfüllung anzurechnen. (2) Handelt es sich um „bedingt taugliches“ oder „minderwertiges“ Fleisch aus Notschlachtungen, so ist das an Hand des Anrechnungsverhältnisses ermittelte Lebendgewicht ebenfalls auf die Erfüllung des Liefervertrages anzurechnen (§ 34 Abs. 4 der Anordnung vom 31. Mai 1956). (3) Das aus Hausschlachtungen dem Besteller gelieferte Fleisch ist auf die Erfüllung des Liefervertrages, umgerechnet in Lebendgewicht, anzurechnen. (4) Das Fleisch aus Not- und Hausschlachtungen ist auf die Erfüllung des Liefervertrages anzurechnen, wenn es in dem Versorgungsbereich des Bestellers unmittelbar an die Handelsorgane geliefert wird. (5) Der Lieferer hat dem Besteller die aus Not- und Hausschlachtungen an die Handelsorgane innerhalb des Vertragszeitraumes gelieferten Fleischmengen zur Anrechnung auf die Vertragserfüllung anzuzeigen. § 19 Beweisführung für die Nichterfüllung des Vertrages durch den Lieferer Kann der Liefervertrag nicht ganz bzw. im Laufe des Quartals nicht termingemäß erfüllt werden und ist;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 182 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 182) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 182 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 182)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung und nach Information des zuständigen Staatsanwaltes, Besondere Beachtung ist auch auf die medizinische und hygie nische Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung ist entscheidend mit davon abhängig, wie es gelingt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik allseitig zu festigen. Der Generalsekretär des Zentralkomitees der Partei an den Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, vorgetragen von Genossen Breshnew, Generalsekretär des der Partei am Verlag Moskau Direktiven des Parteitages der Partei Vorlesungen und Schrillten der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei . Mielke, Referat auf der Parteiaktivtagung der Parteiorganisation Staatssicherheit zur Auswertung des Parteitages der Partei Vorlesungen und Schrillten der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei . Mielke, Referat auf der Parteiaktivtagung der Parteiorganisation Staatssicherheit zur Auswertung des Parteitages der Partei am Mielke, Kompromissloser Kampf gegen die Feinde des Friedens und des Sozialismus. Zum Jahrestag Staatssicherheit der Neues Deutschland.

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