Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 159

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 159 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 159); Gesetzblatt Teil II Nr. 16 Ausgabetag: 25. Juli 1958 159 lierte Anweisungen und spezielle Methodiken der Kapazitätsermittlung ausarbeiten zu lassen, die den Besonderheiten der ihnen unterstellten Betriebe gerecht werden. Diese Anweisungen und Methodiken für die einzelnen Industriezweige und Bereiche bedürfen der Bestätigung der Staatlichen Plankommission. § 15 Zur Unterstützung der Arbeit der WB und der Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke kann die Staatliche Plankommission Spezialistenkommissionen bilden. Diesen Kommissionen sollen Mitarbeiter 1. der Betriebe, Institute, wissenschaftlichen Institutionen usw., 2. der zuständigen WB bzw. des Wirtschaftsrates beim Rat des Bezirkes, 3. der Staatlichen Plankommission angehören. Die Staatliche Plankommission kann Mitarbeiter von Organen der staatlichen Verwaltung, Instituten und Betrieben im Einvernehmen mit den zuständigen Leitern zur Mitarbeit in diesen Kommissionen heranziehen. § 16 Die WB bzw. der Wirtschaftsrat beim Rat des Bezirkes ist verpflichtet, die Kontrolle der Kapazitätsunterlagen der Betriebe zu organisieren. § 17 Nach Durchführung von Kapazitätsermittlungen in ganzen Industriezweigen sind durch die WB bzw. den Wirtschaftsrat beim Rat des Bezirkes zusammenfassende Kapazitätsunterlagen für volkswirtschaftlich wichtige Erzeugnisse auszuarbeiten und der Staatlichen Plankommission einzureichen. Einzelheiten darüber werden im Rahmen der planmethodischen Bestimmungen der Staatlichen Plankommission geregelt* IV. Schlußbestimmung § 18 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft Berlin, den 24. Juni 1958 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Leuschner Stellvertreter des Vorsitzenden des Minifiterrates Anordnung über die Gründung des VEB Zentrale Baueinrichtungen und Bauorganisation Schwarze Pumpe. Vom 4. Juli 1958 Im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Mit Wirkung vom 1* Januar 1958 wird der VEB Zentrale Baueinrichtungen und Bauorganisation Schwarze Pumpe (nachstehend VEB genannt) gegründet (2) Sein Sitz ist die Großbaustelle Schwarze Pumpe, Kreis Spremberg. § 2 (1) Der VEB ist juristische Person gemäß § 1 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225)* (2) Die Aufgaben sowie die Tätigkeit des VEB, seine Befugnisse in bezug auf die Koordinierung der gesamten Bauleistungen werden durch das Statut (siehe Anlage) geregelt. § 3 Der VEB ist dem Ministerium für Bauwesen, Abteilung Industriebau und Industrieentwurf, unterstellt § 4 (1) Der Strukturplan des VEB ist vom Leiter der Abteilung Industriebau und Industrieentwurf festzulegen. (2) Der Stellenplan des VEB ist nach den hierfür geltenden Bestimmungen aufzustellen. § 5 (1) Der Plan des VEB ist auf der Grundlage der staatlichen Aufgaben nach den hierfür geltenden Bestimmungen aufzustellen und zu bestätigen. (2) Für 1958 setzt sich der Plan des VEB aus den bereits bestätigten staatlichen Aufgaben der Betriebsteile Betonproduktion des VEB Ingenieurtiefbau Brandenburg, Eisenbiegeplatz des VEB Bau-Union Cottbus, Reparaturleistungen des VEB Baumechanik Cossebaude zusammen. § 6 Das gesamte Anlage- und Umlaufvermögen der für das Gesamtbauvorhaben eingerichteten Vorfertigungsstätten und Hilfsbetriebe, wie Frischbetonwerk, Fertigteilbetonwerk, Eisenbiegeplatz, Baumaschinenreparaturwerkstatt, ist nach der Bilanz vom 1. Januar 1958 dem VEB zu übergeben* § 7 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft Berlin, den 4. Juli 1958 Der Minister für Bauwesen I. V.: Hafrang Staatssekretär Anlage zu vorstehender Anordnung Statut des VEB Zentrale Baueinrichtungen und Bauorganisation Schwarze Pumpe § 1 Rechtliche Stellung, Name und Sitz (1) Der VEB Zentrale Baueinrichtungen und Bauorganisation Schwarze Pumpe (nachstehend VEB genannt) ist juristische Person gemäß § 1 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225). (2) Der Sitz des VEB ist die Großbaustelle Schwarze Pumpe, Kreis Spremberg; (3) Der VEB ist dem Ministerium für Bauwesen, Abteilung Industriebau und Industrieentwurf, unterstellt § 2 Aufgaben und Befugnisse (1) Der VEB hat folgende Aufgaben: a) Koordinierung der gesamten Leistungen der beim Aufbau des Kombinats Schwarze Pumpe eingesetzten volkseigenen Baubetriebe. Der VEB führt keine eigenen Bauleistungen durch.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sauberkeit - besonders im Winterdienst -sind diese durch die Diensteinheiten im erforderlichen Umfang mit Kräften und technischen Geräten zu unterstützen.

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