Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 271

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 271 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 271); Gesetzblatt Teil II Nr. 37 Ausgabetag: 1. Oktober 1957 271 § 26 Die vom Besteller zu erfüllenden Voraussetzungen für die Durchführung des Probebetriebes sind mindestens acht Wochen vor Beginn des Probebetriebes auf Grund einer gemeinsamen Baustellenbegehung protokollarisch festzulegen. § 10 Abs. 4 gilt entsprechend. Abnahme § 27 (1) Die Abnahme des Gerätes bzw. der Anlage hat durch die Abnahmekommission so rechtzeitig im Anschluß an den Probebetrieb zu erfolgen, daß damit die Einhaltung des Einsatztermins gewährleistet ist. Die Einberufung der Kommission erfolgt durch den Besteller. Der Lieferer hat den Besteller von der Beendigung des Probebetriebes zu unterrichten. (2) Mängel und Störungen geringfügiger Art, die die Betriebsfähigkeit der Anlage oder die Förderleistung des Gerätes nicht wesentlich beeinträchtigen, stehen einer Abnahme nicht entgegen. In derartigen Fällen ist zur Beseitigung der festgestellten Mängel eine angemessene Frist zu gewähren, die der Anerkennung durch den Lieferer bedarf. § 28 Wild das Gerät oder die Anlage vor Abnahme ohne schriftliche Zustimmung des Lieferers in Betrieb bzw. in Gebrauch zur Produktion genommen, so treten die Rechtsfolgen der Abnahme unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche bereits mit der Inbetriebnahme ein. Ausgenommen hiervon ist die Inbetriebnahme während des von der Abnahmekommission geforderten Prüfverfahrens. § 29 (1) Die Abnahme erfolgt unter Beachtung der geltenden Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Abraumförderbrücken von Tagebauen* (2) Zur Abnahme durch die Abnahmekommission 6ind Vertreter des Lieferers hinzuzuziehen. Offene Mängel sind protokollarisch zu erfassen, (3) Die Abnahmeprotokolle sind von den Vertragspartnern zu unterzeichnen. Sie haben dem Lieferer unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Abnahme, vorzuliegen, Gewährleistung § 30 (1) Für die Gewährleistung und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (2) Verzögert sich die Abnahme durch Umstände, die nicht der Lieferer verursacht hat, so gilt als Beginn der Gewährleistungszeit der Termin, an welchem der Lieferer das Gerät zur Abnahme angeboten hat. (3) Der Lieferer haftet nur für offene Mängel, wenn diese im Abnahmeprotokoll erwähnt sind. (4) Die Gewährleistung für verborgene Mängel erstreckt sich nicht auf Teile, die einem natürlichen und schnellen Verschleiß unterliegen und für die eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Z. ,Z. gilt die Bestimmung für die Errichtung und den Betrieb vori Abraumförderbrücken von Tagebauen vom 25. November 1950 (veröffentlicht in „Die Technik“ Bd. 6 Nr. 5 vom Mai 1951). § 31 Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn a) das Gerät oder die Anlage ungeachtet der beanstandeten vom Lieferer zu beseitigenden Mängel ohne schriftliche Zustimmung des Lieferers weiterhin in Betrieb gehalten wird; b) die Mängel ohne Wissen oder Prüfung des Lieferers vom Besteller oder einem Dritten selbst behoben werden; c) die Schäden durch Verwendung unsachgemäßer Betriebsmittel oder infolge unsachgemäßer Bedienung durch Personal entstanden sind, das nicht der Aufsicht oder Weisungsbefugnis des Lieferers unterstellt ist; d) der Boden, auf dem das Gerät bzw. die Anlage steht und arbeiten soll, bzw. die Gleisanlagen nicht eine den auftretenden Belastungen entsprechende Beschaffenheit, Verlegung und Tragfähigkeit besitzen und dadurch Schäden auftreten; e) das Gerät bzw. die Anlage entgegen dem vertraglich festgelegten Verwendungszweck eingesetzt wird. Preise § 32 Für Lieferung und Montage sind die Preise nach den geltenden Preisanordnungen zu vereinbaren, § 33 Die Preise des Lieferers enthalten sämtliche in den ABTB und im Vertrag aufgeführten Lieferungen und Leistungen. § 34 Vertragsstrafen Die Vertragspartner sind verpflichtet, bei Verletzung ihrer Verpflichtungen Vertragsstrafe zu zahlen, und zwar 1. der Besteller bei Verletzung seiner Vorleistungs- -und Mitwirkungspflichten durch Nichteinhaltung der Termine für a) die Beibringung der Auftragsunterlagen, b) die Einhaltung der Voraussetzungen zum Beginn der Einrichtung der Baustelle, c) die Gewährung der Montagefreiheit, d) die Vorbereitung und den termingerechten Beginn des Probebetriebes, e) die Abnahme des Gerätes oder der Anlage. Die Vertragsstrafe beträgt 0,05 °/o täglich des Wertes des Vertragsgegenstandes oder des betroffenen Teiles des Vertragsgegenstandes oder der ausgebliebenen Leistung, jedoch nicht mehr als 6 % des Vertragsgegenstandes; 2. der Lieferer a) bei Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Endabnahme,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu : Trotz Begründung des Verdachts einer Straftat kann es unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und strafrechtlich relevanten Umständen zweckmäßig und angebracht sein, auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Verdächtigen für das Kollektiv in positiver und negativer Hinsicht ergeben? In welcher Weise und durch wen müßte gegenüber dem Kollektiv im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in dieser Alternative an den Staatsanwalt entspricht der Regelung der über die ausschließlich dem Staatsanwalt vorbehaltene Einstellung des Ermittlungsverfahrens, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuch von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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